Alles zum Wettbewerbsrecht

Wettbewerbsrecht ist das Recht, das staatliche Eingriffe zur Förferung des marktwirtschaftlichen Wettbewerbs aufweist. Im folgenden Text wird das Rechtsgebiet des Rechts als Begriff in drei Einteilungen in Deutschland erläutert. Im Vergleich dazu wird das Recht des Wettbewerbs in Europa erklärt.

Der Begriff :

Das Wettbewerbsrecht umfasst das Recht zur Bekämpfung der Wettbewerbshandlungen. Dazu kommt das Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen.

Unterteilung des Rechts in drei Abschnitte:

Die drei Abteilungen des Wettbewerbsrechts sind: das Lauterkeitsrecht, das Kartellrecht und das Beihilfenrecht. Das Lauterkeitsrecht beinhaltet im weiten Sinne das allgemeine Rechts des Wettbewerbes.Damit ist das Gesetz gegen den unlautbaren-und verbotenen Wettbewerb gemeint.Das Kartellrecht möchte die Wettbewerbseinschränkungen hinhalten im Gegensatz zu dem Lauterkeitsrecht. Diese geht vorwiegend gegen den unerlaubten Wettbewerb vor. Das Recht wird beim Kartellrecht vom Amtswegen vollzogen und beim Lauterkeitsrecht von Marktteilnehmern bei Zivilgerichten. Am meiusten wird dieses Recht vom europäischen Gemeinschaftsrecht beinflusst. Dieses versucht einige Bereiche europaweit durch Richtlinien zu harmonisieren. Ein Besipiel hierfür ist der jüngste Beschluss des europäischen Gerichtshofs bezüglich des Binnenmarktes Das Kartellrecht ist Teil des Wirtschaftrechts. Es besteht aus Regelungen wirtschaftlicher Kartelle, die zwischen Unternehmern und Marktakteuren getroffen werden. Das Kartellrecht umfasst Rechtsnormen, die sich auf den Erhalt eines Wettbewerbs gerichtet werden. Das Beihilferecht umfasst-wie die Wortdeutung beschreibt-die Beihilfe zum unrechtmäßigen Wettbewerb. Ein Kartell ist eine Vereinbarung zwischen Unternehmen, mit dem Ziel, den Wettbewerb zu verfälschen oder negativ zu beinflussen. Im Wesentlichen ist damit der Missbrauch von Marktmacht gemeint.

Allgemeine Wettbewerbsdefinition:

Eine genaue Wettbewerb Definition ist nicht direkt anerkannt, aber unter dem Begriff wettbewerbliches Verhalten, weiß Jeder was gemeint ist. Der Marktteilnehmer schafft sich Vorteile gegenüber anderen Marktteilnehmern. Eine Marktstruktur wird ebenfalls als Wettbewerb bezeichnet.Somit besitzt der juristische Begriff des Wettbewerbs eine Mehrdeutigkeit.

Rechtsform in Europa:

Zwischen dem Recht des Wettbewerbes in Deutschland und Europa gibt es einige Unterschiede. Das europäische Recht umfasst nebem dem Kartellrecht, dem Beihilferecht gelegentlich auch das Vergaberecht und das Recht öffentlicher Unternehmen.Das Vergaberecht ist öffentliches Beschaffungs-,Auftrags -und Verdingungsrecht. Die kompletten Regeln-und Vorschriften stehen dabei im Vordergrund, die der Beschaffende von sachlichen Leistungen und Mitteln zu beachten hat. Die Recht-und Verfahrensregeln werden ebenfalls bedacht. Unter dem Recht öffentlicher Unternehmen und Staatsunternehmen wird das Recht in Bezug besonderer Wirtschaftsunternehmen verstanden. Diese Unternehmen betreiben öffentlichen Handel und nehmen Aufgaben einer Daseinsvorsorge wahr. Beim Staatsunternehmen wird das oben genannte in Bezug auf ein Unternehmen,das dem Staat unterliegt, benannt. Im Allgemeinen befasst sich das Wettbewerbsrecht in Europa mit der Kontrolle einer bestimmten Größenordnung und auf die Vereinbarkeit mit dem Gesamten Markt. Das Recht ist nicht nur sehr vielfältig-und vielseitig, sondern auch für jeden Rechtsbegeisterten-und interessierten sehr interessant.