Haben Sie sich schon um die Altersvorsorge gekümmert?

Die staatlichen Renten werden immer niedriger und vor allem in der Zukunft kaum ausreichen um die wichtigsten Lebenserhaltungskosten abzudecken. Der wohlverdiente Ruhestand soll somit kein Kampf ums nackte Überleben werden, sondern einem gewissen Lebensstandard entsprechen. Um nicht in Armut zu versinken, wird bereits jetzt schon den Jungen geraten in die private Altersvorsorge zu investieren.

Je früher, umso besser – die Altersvorsorge

Je früher man beginnt Altersvorsorge zu betreiben, umso niedriger sind die Beitragszahlungen. Die private Altersvorsorge ist nicht rechtlich verbindlich, und kann somit freiwillig betrieben werden. Jedoch wird die Altersvorsorge vom Staat und Versicherungsunternehmen empfohlen. Der Staat wird zukünftig immer geringere Leistungen an die Rentner auszahlen können, die auch sehr versteuert sind. Dies führt dazu die zukünftigen Renten maximal die Grundversorgung abdecken können. Um einen gewissen Lebensstil erhalten zu können, ist der Abschluss einer Altersvorsorge unumgänglich.

Der Staat hilft bei der Altersvorsorge

Die Auszahlung der privaten Altersvorsorge erfolgt als monatliche Rente oder als einmalige Kapitalauszahlung. Der Staat, aber auch private Unternehmen, bieten zahlreiche und vielfältige Angebote im Bereich der Altersvorsorge. Auf jeden Fall sollten Sie einen Blick ins Branchenbuch werfen und sich bei der Vorsorge beraten lassen. So werden Produkte angeboten, die eine hohe Renditechance versprechen, aber auch ein höheres Risiko haben. Doch auch der Staat unterstützt bei der Vorsorge. So fördert der Staat zahlreiche private Altersvorsorgen. Die Förderungen vom Staat umfassen Steuervorteile und staatliche Zuschüsse. Besonders die Riesterrente, die für Arbeitnehmer ist, profitiert von Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten und staatlichen Zulagen. Für Selbstständige wurde die Rüruprente eingerichtet. Je nach vertraglicher Gestaltung profitieren auch Angehörige von der Altersvorsorge. So können auch die Hinterbliebenen des Beitragszahlers und deren Kinder bei der Auszahlung berücksichtigt werden. Aber auch der Beitragszahler selbst muss nicht unbedingt warten bis zum Ruhestand. Er kann von der Altersvorsorge Gebrauch machen im Fall der Invalidität. Bei den nicht geförderten Rentenversicherungen handelt es sich um die Kapitallebensversicherungen und private Rentenversicherungen. Auch hier empfiehlt es sich auf kompetente Beratung zurückzugreifen. So genügt ein Blick ins Telefonbuch, um sich bei Versicherungsunternehmen und anderen Institutionen zu informieren.