Tipps zur Doppelten Haushaltsführung

Voraussetzungen die bei einer doppelten Haushaltsführung erfüllt werden müssen:

Es muss ein erster Hausstand am heimischen Ort bestehen. Und ein zweiter in der Nähe des Arbeitsplatzes. Dabei zählt es nicht zum Hausstand, wenn man noch bei seinen Eltern wohnt. Dieser Fall ist klar abgegrenzt und wird nur dann als legitim erteilt, wenn der Hausstand nachweislich vom Haushalt der Eltern getrennt ist. Neben der Wohnung an sich wird noch eine Haushaltsführung gefordert. Darunter gehören Ausgaben für Strom, Wasser etc. und für Lebensmittel. Die Ausgaben müssen jedoch nur getätigt werden, wenn der Arbeitnehmer in der ersten Wohnung ist. Damit beweist man dem Finanzamt, dass die Wohnung genutzt wird. Und nicht als Steuervergünstigung missbraucht wird.

Der Lebensmittelpunkt muss sich in der Hauptwohnung befinden. Bei einem verheirateten Ehemann ist die Familie der Lebensmittelpunkt. Aber bei einer Single Person zählt es als Lebensmittelpunkt, wenn persönliche Beziehungen am Hauptwohnsitz bestehen. Dazu gehören freundschaftliche Kontakte, Weibliche Beziehungen oder die Familie. Neben einer Wohnung können auch Häuser, Eigentumswohnungen etc. bezuschusst werden. Die Hauptsache besteht darin, dass der Arbeitgeber den Besitz einer Zweitwohnung zur Beschäftigung unabdingbar macht. Oder die länge der Strecke vom Wohnsitz zur Arbeit nicht für den Arbeitnehmer zumutbar wäre.

Abziehbare Werbungskosten / Steuervergünstigungen:

Es werden 4. Hauptbereiche bezuschusst, einmal die Fahrtkosten, sowie die Verpflegungskosten, die Kosten für die Zweitwohnung und die Umzugskosten. Zu den Fahrkosten zählen die Familienheimfahrten. Also die Kosten von der Zweitwohnung zum Hauptwohnsitz. Jedoch kann man nicht unzählige Fahrten von den Steuern absetzen. Es ist möglich einmal die Woche eine Fahrt von den Steuern abzusetzen. Die Verpflegungskosten decken die Kosten für Essen und so weiter. Aber nur für einen gewissen Zeitraum, nämlich 3 Monate nachdem offiziellen Einzug in die Zweitwohnung.

Die Kosten für die Zweitwohnung enthalten die Markler Provision, Mietnebenkosten, Mietzahlung, Renovierungsaufwendungen. Man sieht das ein hoher Teil der Kosten vom Staat bezuschusst werden. Jedoch ist es nur für eine gewisse Größe möglich. Es ist nicht möglich seine eine übergroße Wohnung zu holen und die gesamten Kosten vom Staat bezahlen zu lassen. Es wird nach den Bedürfnissen des einzelnen gesehen. Der Staat sieht für eine einzelne Person einen Lebensraum von maximal 60 m² vor.

Neben diesen Kosten werden auch die Kosten des Umzuges bezuschusst. Dazu zählen zum Beispiel die Kosten für die Miete eines Transporters, der zum Fahren der Möbel benötigt wird. In vielen Fällen wird ein Arbeitnehmer gezwungen für einen Job umzuziehen. Oder sich eine zweite Wohnung direkt am Arbeitsplatz zu besorgen. Die zweite Wohnung nennt man dann doppelte Haushaltsführung. Sie wird mit vielen steuerlichen Begünstigungen vom Staat bezuschusst.