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Bankrotterklärung für Wind- und Solarstrom

Bankrotterklärung für Wind- und Solarstrom NAEB 2101 am 3. Januar 2021

Sogar abgeschriebene Fakepower-Anlagen sind wettbewerbsunfähig. Das offenbart die Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG 2021). Danach wird der Wind- und Solarstrom auch nach dem Auslaufen der zwanzigjährigen Förderung weiter gestützt, weil sein Wert und damit der Verkaufspreis deutlich unter den Erzeugungskosten liegen. Die Wendeprofiteure haben das mit den ideologisch gesteuerten grünen Politikern fast aller Bundestagsparteien bewirkt. Dies ist eine Bankrotterklärung der Bundesregierung. Eine wirtschaftliche Energiewende ist mit Wind und Sonne unmöglich.

Strom aus Wind und Sonne sollte die wirtschaftliche Zukunft der BRD festigen. Er sei immer vorhanden und brauche keine Brennstoffkosten. Rosige Zeiten stünden bevor. Es müssten dazu nur noch die optimalen Bedingungen in Großversuchen ermittelt werden. Doch Großversuche sind teuer.

Zur Finanzierung wurde von der rotgrünen Regierung vor zwanzig Jahren das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erlassen. Es garantierte den Investoren die Einspeisung des erzeugten Stromes in das Versorgungsnetz zwanzig Jahre lang zu einer festen Vergütung, also zu einem subventionierten Preis. Dieser künstliche Preis lag und liegt weit über den Preisen für Strom aus herkömmlicher Erzeugung mit Braunkohle und Kernkraft. An der Strombörse wurde der Energiewende-Strom zu Dumping-Preisen an die Stromversorger verkauft. Die Verkaufsverluste mussten die Stromkunden als EEG-Umlage tragen.

Profiteure und Bestechungen
Es wurde versäumt, diesen Großversuch zeitlich zu befristen und mengenmäßig zu begrenzen. So nahm die Zahl der Profiteure dieses Gesetzes schnell zu. Es waren Anlagenbauer wie Aloys Wobben von Enercon, der innerhalb von zehn Jahren zum Milliardär aufstieg. Banken finanzierten großzügig Anlagen, die eine gute und gesetzlich garantierte zwanzigjährige Verzinsung abwarfen. Grundbesitzer verpachteten ihr Land zum Bau von Windgeneratoren und erhielten dafür bis zu 5 Prozent der Vergütungen. Das sind 10.000 bis 30.000 Euro jährlich pro Windgenerator. Anlagenbetreiber mit zwanzig Windgeneratoren von je 1 Megawatt (MW) Leistung wurden zu Einkommensmillionären.

Rechtsanwälte spezialisierten sich auf Klagen für oder gegen Wendestromanlagen, die wegen der hohen Streitwerte gute Honorare einbringen. Auch die staatlichen Verwaltungen profitieren von der Energiewende. In einer Reihe von Bundesministerien wurden spezielle Dezernate für die Energiewende geschaffen. Allein für die ab diesem Jahr 2021 fällige CO2-Abgabe auf Brennstoffe sind fünfzig Stellen eingeplant, davon die Hälfte im höheren Dienst, der höchsten Beamtenbesoldung.

Die hohen Profite führten auch immer wieder zu Bestechungen. Ratsmitgliedern und Bürgermeistern wurden Aufsichtsrats- und Beiratspositionen mit hohen Sitzungsgeldern offeriert. Anwohner konnten zur Finanzierung der Anlagen Anleihen mit überhöhten Zinsen zeichnen. Mit sogenannten Bürgerwindparks wurden Anwohner minimal an den Profiten beteiligt. Der Gesetzgeber hat in das EEG 2021 sogar Bestechung aufgenommen: Gemeinden erhalten von den Wendeanlagen, die in Zukunft auf ihrem Gebiet gebaut werden, für jede erzeugte Kilowattstunde (kWh) 0,2 Cent.

Teurer Wendestrom von geringem Wert
Nach der Vergütungs- und Abschreibungszeit von zwanzig Jahren sollte sich der Strom im freien Markt bewähren. Der vom Wetter gesteuerte Strom ist niemals bedarfsgerecht. Er schwankt wie das Wetter und ist unplanbar. Den Strombedarf müssen Regelkraftwerke sichern. Sein Wert liegt immer unter dem plan- und regelbaren Strom grundlastfähiger Kraftwerke. Ein Wechselstromnetz braucht mindestens 45 Prozent stabilen Strom als Taktgeber für die Netzfrequenz zum Regeln des Wendestroms.

Die Bundesregierung will trotz dieser Kenntnisse die BRD komplett mit bezahlbarem Wendestrom versorgen. Das ist eine Täuschung (englisch: Fake) der Bevölkerung. Um dies deutlich zu machen, bezeichnet der Stromverbraucherschutz NAEB den Wind- und Solarstrom zu Recht als FAKEPOWER. NAEB ist ein Zusammenschluss von Energiefachleuten, die über Jahrzehnte an einer sicheren Energieversorgung in der BRD mitgewirkt haben.

Altanlagen werden weiter subventioniert
Nach Auslaufen der EEG-Vergünstigungen nach zwanzig Jahren erlauben die Netzbetreiber nur dann noch Fakepower-Einspeisungen zu Börsenpreisen, wenn der Strom im Netz gebraucht wird. Der Überschuss bei Starkwind und Sonnenschein wird abgelehnt und der Ausfall keinesfalls vergütet. Damit wird der Weiterbetrieb der Altanlagen zu einem Verlustgeschäft. Die ersten Anlagen müssten verschrottet werden. Das widerspricht der politischen Forderung nach einem verstärkten Ausbau von Fakepower-Anlagen.

Daher wurde in das EEG 2021 eine Weitersubventionierung der Altanlagen aufgenommen. Diese Anlagen können weiter bevorzugt all ihren Strom in das Netz zu Börsenpreisen einspeisen. Darüber hinaus gibt es noch eine Vergütung von 1 Cent/Kilowattstunde. Die Betreiber, die in den letzten zwanzig Jahren ihre Investitionssumme 30-mal vergütet bekommen haben, können so weiterprofitieren.

EEG 2021 sichert Pfründe der Profiteure
Das EEG 2021 mit seinen weit über 100 Seiten mit mehr als 100 Paragrafen ist eine Bankrotterklärung der Energiewende. Die Profiteure haben versteckt formuliert in den verschiedenen Regelungen ihre Pfründen gesichert. Das Gesetz ist so umfangreich und unübersichtlich, dass wohl nur wenige Abgeordnete, die dem Gesetz zugestimmt haben, eine klare Übersicht hatten.

Die Weiterförderung von Altanlagen zeigt allen, dass mit Fakepower keine wirtschaftliche und sichere Stromversorgung möglich ist. Es ist eine Bankrotterklärung der Energiewende. Die Wende ist am Ende. Das Experiment ist misslungen. Viel Kapital wurde vernichtet. Eine massive Umverteilung von unten nach oben fand und findet immer noch statt ohne Nutzen für die Umwelt. Doch die Bundesregierung und fast alle Parteien weigern sich, diese Fakten anzuerkennen und die Wende zu beenden.

Prof. Dr.-Ing. Hans-Günter Appel
Pressesprecher NAEB e.V. Stromverbraucherschutz
www.NAEB.info und www.NAEB.tv

[1] Bildquelle: StockKosh-Power-Images-Power-72

Die Windenergie ist ein totes Pferd! Dr. Rainer Kraft AfD-Fraktion Bundestag

26. November 2019 | AfD-Fraktion Bundestag

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Energiewende: Irrungen und Wirrungen

Energiewende: Irrungen und Wirrungen NAEB 2014 am 12. Juli 2020

Die Energiewende ist ein Konstrukt aus Wünschen und Hoffnungen ohne Rücksicht auf physikalische Gesetze und Kosten. Klar definierte Ziele sucht man vergebens. Die Wende ist zu einem undurchsichtigen Wirrwarr von Gesetzen und Verordnungen zu Lasten der Verbraucher und zum Nutzen der Profiteure verkommen.

Die Energieversorgung soll bezahlbar sein
Dieses Ziel bleibt nebulös. Strom wird durch viele Maßnahmen im Namen eines verschleiernd definierten Klimaschutzes mit Hilfe des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) und vieler weiterer Gesetze und Verordnungen, die inzwischen mehr als 1.000 Seiten umfassen), immer weiter verteuert. Es gibt keine staatlichen Berechnungen oder Prognosen über die Strompreisentwicklung durch den weiteren Ausbau von Sonne-, Wind- und Biogasanlagen. Sicher ist jedoch, dass der Strompreis weiter steigt. Nur Politiker ohne naturwissenschaftliche Grundkenntnisse prognostizieren sinkende Preise.

Nach den NAEB vorliegenden Zahlen hat die Wendepolitik die Stromerzeugungskosten in der BRD von 2000 bis 2017 mehr als verdoppelt von 40 Milliarden Euro/Jahr auf 90 Milliarden. Durch den beschlossenen Ausstieg aus der Kohleverstromung werden die Erzeugungskosten auf mindestens 140 Milliarden klettern. Die BRD steht dann im Wettbewerb mit Ländern, die weniger als ein Drittel an Stromkosten haben!

Der Anstieg der Stromkosten durch die Wendepolitik wird direkt deutlich bei der Umlage nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG). Das Abwürgen der Wirtschaft als Anti-Corona-Maßnahme hat den Strombedarf wesentlich verringert bei gleichbleibender Erzeugung von Wind- und Solarstrom. Damit steigt der relative Anteil des vom Wetter gesteuerten teuren „grünen“ Stroms, der vom Stromverbraucherschutz NAEB zu Recht „Fakepower“ genannt wird, weil er niemals bedarfsgerecht zur Verfügung steht. Mit dem höheren Anteil gibt es bei Starkwind und Sonnenschein immer häufiger Stromüberschuss, der kostenpflichtig exportiert werden muss. Die EEG-Umlage, die die Verbraucher bezahlen müssen, ist die Differenz zwischen der EEG-Vergütung der Fakepower und dem viel niedrigem Wert. Die Umlage steigt also wegen des höheren Fakepower-Anteils und durch wachsende Differenzen zwischen Vergütung und Wert.

Nach den bisher bekannten Zahlen muss die EEG-Umlage von 6,78 Cent/kWh in diesem Jahr auf 8,53 Cent/kWh im nächsten Jahr steigen, also um 25 Prozent. Das ist selbst grünen Politikern zu viel. Um die Akzeptanz der Wende zu retten, soll diese Erhöhung auf der Stromrechnung verschwiegen werden, weil sie aus dem Steueraufkommen bezahlt werden soll. Die neue Brennstoffsteuer unter dem Mantel einer CO2-Abgabe zur Klimarettung auf Kohle, Öl und Gas, soll dafür eingesetzt werden. Jetzt wird das Heizen und Autofahren teurer, um eine unsinnige Energiewende vor dem Bürger zu kaschieren. Die Hoffnung auf bezahlbaren Strom wird zur Utopie.

Die Stromversorgung muss sicher sein
Das heißt, jeder Verbraucher muss jederzeit die gewünschte Leistung aus dem Netz bekommen. Leistung ist die Energie, die in einer Sekunde verbraucht wird. Sie wird im täglichen Leben in Kilowatt (kW) gemessen. Der Leistungsbedarf der BRD schwankt zwischen 40.000 und 85.000 Megawatt (MW) (1 MW = 1.000 kW), je nach Tageszeit und Wochentag. In der BRD gibt es noch regelbare Kern-, Kohle-, Gas- und Wasserkraftwerke mit einer Gesamtleistung von rund 100.000 MW, die jederzeit den Strombedarf decken können. Zusätzlich wurden Windkraft- und Solaranlagen mit einer installierten Leistung von über 100.000 MW errichtet, die je nach Wetterlage eine Leistung zwischen 0 bis 60 Prozent liefern, im Mittel nur 20 Prozent. Diese Zahlen zeigen, eine sichere Stromversorgung ist nur mit Wärmekraftwerken und Wasserkraft möglich. Wind- und Solarstrom kann nur einen Teil der Versorgung übernehmen. Dann müssen Kraftwerke gedrosselt oder abgeschaltet werden. Die CO2-Emissionen werden jedoch nur wenig gemildert, weil die gedrosselten Kraftwerkeeinen deutlich geringeren Wirkungsgrad haben, also mehr CO2 je Kilowattstunde ausstoßen.

Mit den geplanten Abschaltungen der Kohle- und Kernkraftwerke ist die Leistung der vorhandenen Gas- und Wasserkraftwerke zu gering, um den Bedarf zu decken. Es müssen weitere Gaskraftwerke gebaut werden. Grüne Politiker wollen die Kohlekraftwerke möglichst sofort abschalten und die Stromlücke durch Importe aus den Nachbarländern schließen. Dass dieser Strom mit Kernkraft oder Kohle gewonnen wird, wird ausgeblendet. Frankreich ist ein wesentliches Exportland für Kernkraftstrom. Doch im Winter gibt es Engpässe, weil im südlichen Frankreich weitgehend elektrisch geheizt wird. Dann wird Exportstrom zur Mangelware. Lastabwürfe von industriellen Großverbrauchern werden zunehmen.

Eine sichere Stromversorgung ist nur mit heimischen Energiequellen gegeben. Die Geschichte zeigt, wer den Zugriff auf Energie hat, hat die Macht. Die Leistung des Menschen ist mit 0,1 Kilowatt recht schwach. Mit dem Zugriff auf nur 1 kW erhöht er seine Leistung auf das Zehnfache. Ein Staubsauger mit 1 kW Leistung ersetzt 10 Teppichklopfer. Die ersten Trecker mit 10 PS leisteten das Gleiche wie 10 Pferde. Nach unserem Stromverbrauch arbeiten sieben „Sklaven“ für jeden Einwohner rund um die Uhr. Diese Beispiele zeigen plastisch, Wohlstand gibt es nur mit sicherer Energie. Ohne Energie sind die „Hilfskräfte“ verschwunden.

Frühere Regierungen haben die heimischen Energiequellen als Grundlage unserer Wirtschaft genutzt und gestützt. Das gilt vor allem für die Steinkohle. Die Förderung wurde um 1960 unwirtschaftlich, da preiswerteres Erdöl und Steinkohle den Weltmarkt überschwemmte. Aus Sicherheitsgründen wurde die Förderung der deutschen Steinkohle über mehr als 50 Jahre subventioniert und erst vor wenigen Jahren aufgegeben. Die sichere Energieversorgung wurde dadurch geschwächt. Geblieben ist nur noch die Braunkohle, mit der der preiswerteste Strom erzeugt wird. Nun sollen aus ideologischen Gründen auch die Braunkohlekraftwerke abgeschaltet und durch Gaskraftwerke ersetzt werden. Das Erdgas wird vorwiegend von Russland importiert. Damit gibt die BRD die letzte heimische Energiequelle auf und kann von Nachbarstaaten und Lieferländern erpresst werden.

Prof. Dr.-Ing. Hans-Günter Appel
Pressesprecher NAEB e.V. Stromverbraucherschutz
www.NAEB.info und www.NAEB.tv

[1] Bildquelle: Horst-Joachim Lüdecke – Bildschirmkopie bei 33:33 – Naturgesetzliche Schranken der Energiewende

6. Juli 2020 | Prof. Dr. Horst-Joachim Lüdecke: Hurra – keine neuen Windräder mehr, wir haben schon zu viel Ökostrom! „Am 27.Juni 2020 im ZDF-Teletext: Die Menge an Ökostrom kann den Strombedarf sämtlicher Haushalte Deutschlands plus Hollands das ganze Jahr decken. Wirklich?“

Horst-Joachim Lüdecke – Naturgesetzliche Schranken der Energiewende

12. Dezember 2019 | EIKE – Europäisches Institut für Klima und Energie
Prof. Dr. Horst-Joachim Lüdecke , Pressesprecher EIKE
Prof. Lüdecke spricht auf der 13. Internationalen Klima- und Energiekonferenz (IKEK-13) am 23. November 2019 in München zum Thema „Naturgesetzliche Schranken der Energiewende“. Er fragt, warum die Energiewende der Bundesregierung scheitert. Die einfache Antwort: Die naturgesetzlichen Schranken verhindern es.

Die erneuerbaren Energieformen wie Wind- und Solarkraft liefern einfach zu wenig Leistung gemessen am Flächenverbrauch. Der Kennwert „Leistungsdichte“ der Windräder liegt bei nur etwa 45 Kilowatt pro Quadratmeter; bei Uran-Kernkraft hingegen bei etwa 300.000 kW/qm.

Ein weiterer wichtiger Kennwert für Energie-Lieferanten ist der sogenannte Erntefaktor. Er wird schlicht definiert als Bruch von erhaltener Energie durch investierte Energie im Rahmen der Lebenszeit einer Anlage; analog dem finanziellen Gewinn einer Firma. Kernkraftwerke haben einen mittleren Wert von 75; Gaskraftwerke 28; die erneuerbaren Energieträger hingegen geringe Werte unter 8, der Wirtschaftlichkeitsgrenze. Die deutsche Energiewende schafft also in Bezug auf die Energiewirtschaft mittelalterliche Verhältnisse.

Außerdem beschreibt Prof. Lüdecke die Probleme der Netz-Regelbarkeit im Zusammenhang von erneuerbaren Energien. Das deutsche Stromnetz muss mit einer Wechselstromfrequenz von 50 Hz konstant gehalten werden. Nur sehr geringe Abweichungen davon sind tolerierbar. Um diese Frequenz überhaupt stabilhalten zu können, benötigt man zwingend einen hohen Anteil von grundlastfähigen Kohle-, Gas- und Urankraftwerken. Habe man nur schwankende EE zur Verfügung ohne Zwischenspeicher, sei eine Regelung ausgeschlossen. Stattdessen benötigt man 30 bis 50% klassische Kraftwerke. Bei einem realen Anteil von über 50% EE ist das unmöglich.

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