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Was ist die beste Lösung für die geerbte Immobilie?

Immobilienerben stehen häufig vor mehreren Herausforderungen: Sie haben nicht nur einen geliebten Menschen verloren, sondern sie müssen sich auch entscheiden, ob sie das Erbe annehmen oder ausschlagen wollen. Im Falle der Annahme des Erbes müssen sie sich zudem Gedanken über ihre Möglichkeiten machen und prüfen ob die Selbstnutzung, die Vermietung oder der Verkauf am ehesten für sie infrage kommt.

„Wer eine Immobilie geerbt hat, sollte zunächst prüfen, inwieweit diese mit Hypotheken oder Grundschulden belastet ist“, rät René Reuschenbach, Geschäftsführer der WAV Immobilien Reuschenbach GmbH. Denn übersteigen die Belastungen den Immobilienwert, lohnt sich die Annahme des Erbes oft nicht. Hier ist seitens der Immobilienerben jedoch eine schnelle Reaktion erforderlich: Nur sechs Wochen haben sie für die Erbausschlagung beim zuständigen Nachlassgericht Zeit.

„Viele Erben kennen den Immobilienwert allerdings nicht“, weiß René Reuschenbach, „in solchen Fällen führen wir schnell eine professionelle Immobilienbewertung durch, um sie bei ihrer Entscheidungsfindung zu unterstützen“. Haben sich die Erben nach der Wertermittlung für die Annahme des Erbes entschieden, bieten sich ihnen immer noch verschiedene Möglichkeiten: Sie können die Immobilie selbst nutzen, vermieten oder verkaufen.

„Wer die Immobilie selbst nutzen möchte, sollte prüfen, ob sie seinen Vorstellungen entspricht“, meint René Reuschenbach, „denn was nützt beispielsweise einer Familie, die gerade ein zweites Kind plant, ein kleines Haus mit nur einem winzigen Kinderzimmer?“ Auch mögliche Modernisierungs- und Sanierungskosten sollten bei dieser Option im Blick behalten werden.

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Immobilie zu vermieten. „Diese Möglichkeit ist beispielsweise für alle von Interesse, die ihr Haus oder ihre Wohnung aktuell noch nicht selbst bewohnen können, es später aber vorhaben“, erklärt der WAV-Geschäftsführer. Außerdem seien die monatlichen Mieteinnahmen für viele attraktiv. Doch wer diese Option in Erwägung zieht, muss sich auch ums Mietmanagement kümmern und beispielsweise die jährlichen Nebenkostenabrechnungen erstellen.

Neben der Selbstnutzung oder der Vermietung ist der Verkauf der Immobilie eine weitere Option. „Wenn Immobilienerben bereits selbst ein Haus besitzen, in einer anderen Stadt leben oder die Immobilie so gar nicht ihren Vorstellungen entspricht, sollten sie über einen Verkauf nachdenken“, findet René Reuschenbach. Durch den Verkaufserlös können sie sich dann eigene Wünsche erfüllen.

Gerne informieren die WAV-Makler, die auf den Rhein-Erft-Kreis, den Rhein-Sieg-Kreis sowie die Region Köln/Bonn spezialisiert sind, Immobilienerben darüber, welche Option für sie am sinnvollsten ist. Auf Wunsch übernehmen sie dann die Vermietung oder den Verkauf der Immobilie. Die Immobilienmakler sind unter anderem im Immobilienshop Brühl erreichbar, und zwar unter der Rufnummer 02232/568 398.

Mehr Informationen zum Thema sowie Wissenswertes zu Immobilienmakler Brühl, Immobilien in Bornheim, Wesseling Makler und mehr finden Interessierte auf https://www.wav-immo.de/

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Immobilie geerbt – und nun?

„Für Immobilienerben ist es ratsam, sich zunächst darüber Gedanken zu machen, ob sie das Erbe annehmen möchten oder nicht“, meint Stefan Sagraloff, Geschäftsführer von Immopartner aus Nürnberg, „denn wenn die Verbindlichkeiten den Nachlasswert übersteigen, droht neben der Trauer auch noch ein finanzielles Desaster“. Für die Ausschlagung des Immobilienerbes bleibt den Erben allerdings nur sehr wenig Zeit, und zwar sechs Wochen.

Doch wie finden Erben zeitnah heraus, ob die Immobilie mit Hypotheken oder Grundschulden belastet ist? „Hier lohnt sich ein Gang zum Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichts“, erklärt Stefan Sagraloff. Außerdem können sich die Erben auch bei der Hausbank des Verstorbenen einen Eindruck über mögliche Schulden verschaffen.

Darüber hinaus ist es bei der Entscheidung für oder gegen das Erbe hilfreich, den Immobilienwert von einem erfahrenen Experten ermitteln zu lassen. Eine solche Immobilienbewertung übernehmen die Immopartner-Makler gerne. Dabei prüfen sie unter anderem die Lage, die Ausstattung sowie die Qualität der Immobilie und nennen den Erben einen Verkaufspreis.

Haben sich die Erben nach den Schulden erkundigt, den Immobilienwert ermitteln lassen und das Erbe angenommen, stehen ihnen allerdings noch weitere Entscheidungen bevor: Kann die Immobilie selbst genutzt werden? Oder sind Verkauf oder Vermietung die bessere Option? „Die Selbstnutzung kommt vor allem für Erben infrage, deren Ansprüche an die Immobilie schon weitestgehend erfüllt sind“, erklärt Stefan Sagraloff, „eine Vermietung ist für alle eine Option, die die Immobilie zurzeit nicht selbst bewohnen, sich aber auch nicht von dieser trennen können“. Und ein Verkauf ist beispielsweise für Erben sinnvoll, die in einem anderen Ort leben und die geerbte Immobilie daher nicht selbst nutzen können, schon selbst über eine Immobilie verfügen oder schnell auf den Verkaufserlös angewiesen sind.

Da aber noch weitere individuelle Kriterien zu beachten sind, wägen die erfahrenen Immopartner-Mitarbeiter in einem persönlichen Gespräch mit den Erben die Vor- und Nachteile der verschiedenen Möglichkeiten ab und finden so die beste Lösung für sie. Immobilienerben, die eine zeitnahe Beratung brauchen, können sich gerne unter der Rufnummer (0911) 47 77 60 13 bei den Immopartner-Mitarbeitern melden.

Weitere Informationen zum Thema sowie zu Spekulationsfrist Immobilien, Hausverkauf Steuern, Haus verkaufen Steuer und mehr finden Interessierte auch auf https://www.immopartner.de

IMMOPARTNER Stefan Sagraloff e.K.
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Hilfreiche Tipps für Immobilienerben

Eine Immobilienerbschaft kommt für einige sehr plötzlich und unerwartet. Manche Hinterbliebenen können die Immobilie nicht selbst nutzen und möchten sie daher vermieten oder verkaufen. Farid Sabori, Leiter Verkauf und Vermietung bei Sabori Immobilien aus Hamburg, unterstützt diejenigen dabei. Vorab rät er Immobilienerben aber, darüber nachzudenken, ob sie das Erbe annehmen wollen oder nicht.

Nur sechs Wochen haben Hinterbliebene Zeit, ein Erbe auszuschlagen. Daher muss auch bei einer Immobilienerbschaft schnell eine Entscheidung darüber getroffen werden, was mit der Wohnung, dem Haus oder dem Grundstück geschehen soll. „Wer eine Immobilie erbt, sollte vorab herausfinden, ob diese mit Hypotheken belastet ist“, erklärt Farid Sabori, „ist das der Fall, sollte gut abgewägt werden, ob sich die Annahme der Erbschaft lohnt oder nicht“.

Haben die Hinterbliebenen das Erbe angenommen, stehen allerdings häufig noch weitere Entscheidungen bevor. Sie müssen festlegen, ob sie die Immobilie selbst nutzen wollen oder ob sie vermietet oder verkauft werden soll. „Die Selbstnutzung lohnt sich vor allem dann, wenn die Immobilie schon weitestgehend den Bedürfnissen der neuen Bewohner entspricht“, erklärt Farid Sabori. Doch das sei häufig nicht der Fall. Dann rät er dazu, sich vor dem Einzug mit den Kosten für mögliche Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen zu beschäftigen. Aber auch Gründe wie ein anderer Lebensmittelpunkt verhindern oftmals die Selbstnutzung der Immobilie.

In solchen Fällen ist eine Vermietung oder ein Verkauf die bessere Option. „Bei der Vermietung sollten die neuen Eigentümer allerdings beachten, dass sie sich um die Verwaltung der Immobilie selbst kümmern oder jemanden mit dieser beauftragen müssen“, so Farid Sabori.

Um den Verkauf der Immobile in Hamburg und Umgebung kümmern er und seine Mitarbeiter sich gerne. Sie übernehmen den gesamten Verkaufsprozess – angefangen von der Wertermittlung über die Vermarktung bis hin zu einem erfolgreichen Abschluss. „Unser Ziel ist es, Hinterbliebenen gerade in dieser Situation Stress zu ersparen, sie schnell und kompetent über ihre Möglichkeiten zu beraten und natürlich auch, einen angemessenen Verkaufserlös für sie zu erzielen“, erklärt der Leiter Verkauf und Vermietung. Darüber hinaus kennen sich die erfahrenen Makler auch mit Themen wie Immobilienverkauf in Erbengemeinschaften sowie Verpachtung von Erbbaurechtsgrundstücken sehr gut aus.

Immobilienerben, die sich beraten lassen möchten oder die sich schon für die Vermietung oder den Verkauf entschieden haben und dabei Unterstützung benötigen, können gerne einen Termin mit den Immobilienmaklern von Sabori Immobilien vereinbaren. Diese sind von montags bis donnerstags von 9 bis 18 Uhr sowie freitags von 9 bis 14 Uhr unter der Rufnummer 040 / 231 662 30 0 zu erreichen.

Mehr Informationen zum Thema sowie zu Makler Hamburg, Immobilienmakler Hamburg, Wohnung verkaufen Hamburg und mehr erhalten Interessierte auf https://www.sabori-immobilien.de/.

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Welche Möglichkeiten bieten sich Immobilienerben?

Hat jemand eine Immobilie geerbt, muss es oft schnell gehen. Nur sechs Wochen haben Erben Zeit, um das Erbe anzunehmen oder auszuschlagen. Die Entscheidung dafür oder dagegen sollte allerdings gut durchdacht sein, denn im schlechtesten Fall ist die Immobilie mit einer Hypothek belastet. Hat man sich für das Erbe entschieden, kommen mehrere Optionen in Betracht: Selbstnutzung, Vermietung oder Verkauf. Die erfahrenen Makler von Marquardt Immobilien aus Herrenberg helfen bei der Entscheidung.

„Immobilienerben befinden sich in einer schwierigen Situation“, weiß Sylvia Gairing, Vertriebsleiterin bei Marquardt Immobilien, „sie haben in der Regel nicht nur einen Angehörigen verloren, sondern müssen sich jetzt auch noch sehr zügig für oder gegen die Annahme des Erbes entscheiden“. Die Vertriebsleiterin rät den Immobilienerben in einem ersten Schritt dazu, darüber nachzudenken, ob sich die Annahme der Immobilienerbschaft lohnt. „Die Annahme ist oft nur sinnvoll, wenn der Nachlasswert die offenen Verbindlichkeiten übersteigt“, so Sylvia Gairing, „andernfalls ist es sogar möglich, in eine Schuldenfalle zu geraten“.

Wer nicht weiß, ob seine Immobilie mit einer Hypothek oder Grundschulden belastet ist, bekommt von den erfahrenen Immobilienmaklern aus Herrenberg Unterstützung. Sie finden heraus, ob das der Fall ist, und ermitteln den aktuellen Immobilienwert. „So machen wir es Erben leichter, sich für oder gegen das Erbe zu entscheiden“, erklärt Sylvia Gairing.

Aber auch diejenigen, die sich bereits für die Annahme entschieden haben, benötigen häufig Unterstützung – schließlich bieten sich ihnen mit der Selbstnutzung, der Vermietung und dem Verkauf der Immobilie mehrere Optionen. „Wenn Erben überlegen, selbst in die Wohnung oder das Haus einzuziehen, das ihnen hinterlassen worden ist, sollten sie sich vorab darüber Gedanken machen, ob die Immobilie zu ihren Ansprüchen passt“, meint Sylvia Gairing. Fragen, die sie sich vorab stellen sollten, können sein: „Fallen noch Kosten für eventuelle Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen an?“, „Bietet die Immobilie genügend Platz?“ und „Welche Umzugskosten kommen auf mich zu?“.

Für Erben, die die Immobilie nicht selbst nutzen können oder möchten, sie aber dennoch behalten wollen, ist die Vermietung eine gute Möglichkeit. „Allerdings muss man in diesem Fall bereit dazu sein, nach einem geeigneten Mieter zu suchen und sich beispielsweise um kaufmännische Angelegenheit zu kümmern, wie zum Beispiel um die Erstellung der jährlichen Nebenkostenabrechnungen“, so die Vertriebsleiterin. Bei der Mietersuche jedenfalls können die Immobilienerben auf die Unterstützung der Makler aus Herrenberg zählen.

Oft wollen die Erben die Immobilie aber auch verkaufen, beispielsweise, weil sie in einer anderen Stadt leben und die Selbstnutzung oder die Vermietung für sie nicht in Frage kommt. „In diesem Fall finden wir schnell einen passenden Käufer, der bereit dazu ist, einen zufriedenstellenden Preis zu zahlen“, erklärt die Vertriebsleiterin. Sie und ihre Kollegen helfen ebenfalls gerne weiter, wenn die geerbten Immobilien vermietet sind oder wenn eine Erbengemeinschaft entstanden ist, die den Verkauf verkompliziert.

Weitere Informationen zu diesem Thema oder zu Haus verkaufen Maichingen, Sindelfingen Neubau und Immobilienbewertung Sindelfingen und mehr sind auf https://www.immobilien-marquardt.de zu finden.

Marquardt Immobilien GmbH + Co.KG
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