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Käufer und Verkäufer teilen sich künftig die Maklerprovision

Die Bundesregierung möchte Immobilienkäufer entlasten. Deshalb treten gegen Ende Dezember Neuregelungen im Hinblick auf die Maklerprovision in Kraft. Für Hamburg bedeutet das: Verkäufer müssen künftig mindestens die Hälfte der Maklerprovision übernehmen, wenn sie den Makler beauftragt haben.

In Hamburg musste bis jetzt der Käufer für die gesamte Maklerprovision aufkommen, die dort 6,25 Prozent des Kaufpreises beträgt. Das ändert sich nun: Käufer von Wohnungen und Einfamilienhäusern müssen ab dem 23. Dezember 2020 nur noch für höchstens die Hälfte der Maklergebühren aufkommen – sofern der Verkäufer den Makler beauftragt hat. Die andere Hälfte trägt nun der Verkäufer.

„In der Regel sollen Verkäufer und Käufer sich die Maklerprovision nun teilen“, sagt Farid Sabori, Vertriebsleiter bei Sabori Immobilien aus Hamburg, „da wir uns sowohl für die Interessen der Verkäufer als auch der Käufer einsetzen, finden wir das nur fair“. Doch im Hinblick auf die Aufteilung der Maklerprovision gibt es, auch trotz neuer Gesetzgebung, verschiedene Varianten. Bei Sabori Immobilien kommen zwei davon zum Einsatz.

Variante 1: „Bei dieser Variante werden wir sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig“, sagt Farid Sabori, „bei diesem sogenannten Doppelvertrag zahlt jeder die Hälfte“.

Variante 2: Der Verkäufer übernimmt auf Wunsch die volle Höhe der Maklerprovision; dabei spricht man von einer sogenannten Innenprovision. „In diesem Fall sind wir zwar in erster Linie einseitige Interessenvertreter des Verkäufers“, erklärt Farid Sabori, „doch selbstverständlich sind wir auch für die Kaufinteressenten umfassend da. Bei unserer Arbeit sorgen wir immer dafür, dass beide Parteien mit dem Abschluss des Immobiliengeschäfts zufrieden sind“.

Doch wieso lohnt es sich für Verkäufer weiterhin, die erfahrenen Immobilienmakler aus Hamburg zu beauftragen? Die Makler kennen sich nicht nur bestens am Hamburger Immobilienmarkt aus, sondern sie übernehmen auch alle anfallenden Aufgaben im Verkaufsprozess, legen einen angemessenen Verkaufspreis für die Immobilie fest und finden schnell einen geeigneten Käufer.

Informationen zu diesem Thema sowie den Themen Eigentumswohnung verkaufen Hamburg, Hausverkauf Hamburg, Hausverkauf Wertermittlung Hamburg und mehr erhalten Interessierte auf https://www.sabori-immobilien.de/.

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Maklerprovision wird nun auch bundesweit einheitlich geteilt

In Baden-Württemberg teilen sich üblicherweise Verkäufer und Käufer von Immobilien die Maklerprovision von 7,14 Prozent. Jede Partei trägt somit 3,57 Prozent der Kosten. Ab dem 23. Dezember 2020 gilt nun auch bundesweit, dass sich private Verkäufer und Käufer von Wohnungen und Einfamilienhäusern die Maklerprovision teilen. Bei der Aufteilung der Maklerprovision sind jedoch mehrere Varianten zulässig. Geschäftsführer Michael Lindenmayer von Lindenmayer Immobilien weiß, welche das sind.

„Verkaufen wir ein Haus für 400.000 Euro, fällt eine Maklerprovision von 28.560 Euro an“, erklärt Michael Lindenmayer, „das entspricht für Verkäufer und Käufer einer Summe von jeweils 14.280 Euro“. Die Maklercourtage ist natürlich nur zu zahlen, sofern es zu einem erfolgreichen Abschluss des Geschäfts kommt. „Ich finde die Regelung richtig, dass Verkäufer und Käufer sich nun auch bundesweit einheitlich die Kosten teilen müssen. Das neue Gesetz führt zu mehr Vertragssicherheit, Transparenz und Fairness“, so der langjährige Immobilienmakler.

Doch für die Aufteilung gibt es verschiedene Optionen. Michael Lindenmayer erläutert diese im Detail: „Bei Option 1 werden wir sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig“, so der Geschäftsführer, „hierbei spricht man von einem sogenannten Doppelvertrag. In diesem Fall zahlen beide Parteien die Hälfte“.

Bei der zweiten Option übernimmt zunächst der Verkäufer die volle Höhe der Provision. „Im Kaufvertrag wird aber vereinbart, dass der Käufer später einen Teil der Maklerprovision übernimmt“, erklärt Michael Lindenmayer. Bei dieser Option muss der Verkäufer für mindestens 50 Prozent der Maklerprovision aufkommen.
Bei der dritten Option trägt der Verkäufer die volle Maklerprovision. „Diese Option ist vor allem für diejenigen von Vorteil, die möchten, dass wir beim Immobilienverkauf ausschließlich ihre eigenen Interessen vertreten und nicht für den Käufer tätig werden“, so der Geschäftsführer von Lindenmayer Immobilien.

Ziel der Bundesregierung ist es, durch das neue Gesetz private Käufer von hohen Kaufnebenkosten zu entlasten. Vor allem in Bundesländern oder Stadtstaaten wie Brandenburg, Bremen oder Hamburg, bringt das Gesetz positive Veränderungen. Dort mussten bislang die Käufer für die gesamte Maklerprovision aufkommen.

Doch wieso lohnt es sich, bei Immobilienangelegenheiten einen Makler zu beauftragen und die Maklerprovision zu zahlen? Die professionellen Immobilienmakler des Unternehmens Lindenmayer Immobilien aus Leinfelden-Echterdingen bieten sowohl für Verkäufer als auch für Kaufinteressenten umfangreiche Services an. Die Makler verkaufen Immobilien schnell, rechtssicher und zu einem angemessenen Preis und finden für Interessenten zügig die passende Traumimmobilie.

Interessierte finden weitere Informationen zu diesem Thema oder zu Reutlingen Immobilienpreise, Haus verkaufen Reutlingen oder Immobilien Ostfildern auf https://www.lindenmayer-immobilien.de.

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Das ändert sich bei der Maklerprovision

„Als Immobilienmakler vertreten wir sowohl die Interessen von Immobilienverkäufern als auch von Immobilienkäufern“, sagt Günther Gültling, Inhaber von GG Immobilien, „daher sehe ich mich in der Pflicht dazu, beide Parteien über die Neuregelungen zur Maklerprovision zu informieren“. Ab dem 23. Dezember 2020 gilt, dass Privatverkäufer beim Verkauf ihrer Wohnung oder ihres Einfamilienhauses mindestens 50 Prozent der Provisionskosten übernehmen müssen. Ziel ist es, bei Privatkäufern für eine Entlastung von hohen Kaufnebenkosten zu sorgen. Bei der Aufteilung der Maklerprovision sind rechtlich jedoch drei Varianten erlaubt, die mit verschiedenen Vor- und Nachteilen einhergehen.

„Die erste Variante ist, dass wir sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden und mit beiden Parteien einen Maklervertrag abschließen“, so Günther Gültling. Im Rahmen dieses sogenannten Doppelvertrags wird geregelt, dass Verkäufer und Käufer im Erfolgsfall denselben Anteil der Maklerprovision zahlen.

Bei der zweiten Variante zahlt der Verkäufer, der die Makler beauftragt hat, zunächst die volle Provision. Im Kaufvertrag wird allerdings vereinbart, dass der Käufer später einen Teil der Provision übernimmt. „Der Anteil des Verkäufers an der Maklerprovision muss bei dieser Variante mindestens 50 Prozent betragen“, so der Inhaber von GG Immobilien.

Die dritte Variante ist, dass der Verkäufer die gesamte Provision trägt. „Diese Variante kommt vor allem für Verkäufer infrage, die sich wünschen, dass wir ausschließlich ihre Interessen wahren“, erklärt Günther Gültling. Welche der drei Varianten sich am besten eignet, ist von Einzelfall zu Einzelfall abhängig und wird individuell von ihm und seinen Mitarbeitern geprüft.

Die Aufteilung der Provision zwischen Verkäufer und Käufer ist in Bayern bereits üblich. Günther Gültling weist aber darauf hin, dass Immobilienmakler aus den genannten Gründen ab dem 23. Dezember 2020 nicht mehr provisionsfrei für Verkäufer tätig werden können, wenn sie vom Käufer eine Provision verlangen möchten. Ansonsten würden sie leer ausgehen.

Doch trotz Courtage lohnt sich die Beauftragung eines Maklers. „Verkäufern bieten wir beim Immobilienverkauf ein Rundum-sorglos-Paket an“, erklärt Günther Gültling, „dank einer professionellen Immobilienbewertung, einer geschickten Vermarktung und einer klugen Verhandlungstaktik verkaufen wir ihre Immobilie schnell und erzielen einen zufriedenstellenden Preis“. Und Immobiliensuchende finden dank der Hilfe der Immobilienmakler aus Krailling bei München ebenfalls oft schnell ihre Traumimmobilie, da sie gleich passende Vorschläge erhalten.

Weitere Informationen zur Maklerprovision und zu Immobilienmakler Starnberg, Immobilienmakler Gauting und Haus verkaufen Gilching finden Interessenten unter https://www.gg-immobilien.de.

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Wie viel Eigenkapital ist für den Immobilienkauf nötig?

Kaufinteressenten, die eine Immobilie erwerben möchten, sollten vorab genügend Eigenkapital angespart haben – im Idealfall rund zehn bis fünfzehn Prozent des Kaufpreises. Immopartner-Geschäftsführer Stefan Sagraloff erklärt, warum das so wichtig ist und wie sein Unternehmen Kaufinteressenten bei der Immobilienfinanzierung unterstützt.

Der Kaufinteressent hat sich online die Bilder der attraktiven 3-Zimmer-Wohnung angesehen, ist bei einer 360-Grad-Tour bzw. 3-D-Tour durch alle Räume gelaufen und hat sich im Exposé einen Eindruck über die Ausstattung verschafft. Und dann ist es um ihn geschehen – er hat sich genau in diese eine Nürnberger 3-Zimmer-Wohnung verliebt. Doch bevor er einen Besichtigungstermin vereinbaren will, stellt er sich eine entscheidende Frage: Kann ich mir die Wohnung überhaupt leisten? „Um ein Antwort darauf zu finden, muss der Kaufinteressent bei seinen Berechnungen nicht nur den Kaufpreis berücksichtigen, sondern auch die Käuferprovision sowie die Nebenkosten, die mit dem Immobilienkauf einhergehen“, erklärt Stefan Sagraloff, Geschäftsführer von Immopartner aus Nürnberg.

Beträgt der Kaufpreis für die 3-Zimmer-Wohnung beispielsweise 290.000 Euro, muss der Käufer in Bayern üblicherweise eine Maklercourtage/Käuferprovision von 3,57 Prozent inklusive Mehrwertsteuer zahlen. Doch die durch die aktuelle Corona-Situation bedingte Absenkung des Mehrwertsteuersatzes von 19 auf 16 Prozent für die nächsten sechs Monate wirkt sich auch auf die Maklercourtage/Käuferprovision aus. So beträgt diese jetzt nur noch 3,48 Prozent inklusive Mehrwertsteuer. In diesem Beispiel müsste der Käufer für diese zurzeit also nur noch 10.092 (vormals 10.353) Euro aufbringen und hätte somit 216 Euro gespart. Neben der Maklercourtage fallen noch Kosten für die Grunderwerbsteuer sowie die Notarkosten und Kosten für den Grundbucheintrag an. Die Grunderwerbsteuer beträgt in Bayern 3,5 Prozent – in diesem Beispiel also 10.150 Euro. Für die Notarkosten und Kosten für den Grundbucheintrag fallen noch rund 1,5 Prozent an, das sind in diesem Fall 4.350 Euro. Insgesamt belaufen sich die Gesamtkosten aktuell also auf 314.592 Euro.

Dem Immopartner-Geschäftsführer ist es wichtig, dass Kaufinteressenten sich darüber bewusst werden, dass beim Immobilienkauf neben dem Kaufpreis noch Nebenkosten anfallen. Denn nur mit diesem Hintergrundwissen könne das Finanzierungsrisiko so gering wie möglich gehalten werden. Außerdem bringe es noch weitere Vorteile mit sich, vor dem Immobilienkauf Eigenkapital anzusparen. „Kaufinteressenten mit Eigenkapital zahlen bei ihren Banken niedrigere Zinsen“, erklärt Stefan Sagraloff, „außerdem können sie den Kredit so über einen schnelleren Zeitraum abzahlen“.

Damit bei der Immobilienfinanzierung nichts schiefgeht, arbeitet Immopartner mit banken- und versicherungsunabhängigen Finanzierungsberatern zusammen, die auf zahlreiche Angebote verschiedener Institute zurückgreifen können und Kaufinteressenten auch über Förderprogramme zur Eigenheimfinanzierung beraten.

Weitere Informationen zum Thema Immobilienfinanzierung sowie zu Immobilienpreise Corona, Haus Verkauf Zirndorf und Bester Makler Nürnberg finden Interessierte auf https://www.immopartner.de

IMMOPARTNER Stefan Sagraloff e.K.
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