Quellen auf
https://www.dzig.de/Krieg-der-EU-Diktatur
und
https://www.kolnet.de/aggregator/sources/1
26. Dezember 2017 | „Verbraucherschutz“ à la EU: Webseiten sperren ohne Gerichtsbeschluss
Im Neusprech des nicht vom Volk gewählten und nur vom Volk bezahlten Gesetzgebers sind Kunden keine Menschen, sondern Verbraucher. Unternehmer sind aus Sicht der Planwirtschaftler böse, solange sie keine Lobby haben. Kleine Online-Händler sind Cyber-Kriminelle und müssen deshalb jedes Jahr Zertifizierungsentgelte zahlen. Trotzdem müssen die armen Verbraucher vor solchen Unholden geschützt werden, weil die nur im Internet böse sind. Als Tante-Emma-Laden wären sie gut, weil solche für die Supermarktketten keine Konkurrenz bilden. Sie haben sich der Kaste der Ruheständler und Hartz-IV-Empfänger angeschlossen oder betreiben ihren Laden nur noch aus Liebhaberei für den Eigenverbrauch und für Freunde, Verwandte und Nachbarn. Deswegen sind multinationale Konzerne immer gut, denn wenn sie wollen, zahlen sie keine Steuern mehr. Wörtlich zitiert:
„Die auf 27 Mitgliedstaaten angewachsene Europäische Union zählt knapp eine halbe Milliarde potenzieller Verbraucher. Die Mitgliedstaaten haben schrittweise Maßnahmen zur Verteidigung der besonderen Interessen der Verbraucher erlassen, die wirtschaftlich und politisch eine maßgebliche Rolle in der Gesellschaft spielen. Seit Mitte der 1970-er Jahre bemüht man sich seitens der EU um eine Angleichung der einzelstaatlichen Maßnahmen, um den Europäern überall im Binnenmarkt ein gleich hohes Maß an Schutz bieten zu können. Wie in Artikel 169 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (EU) festgelegt, orientieren sich die Maßnahmen der EU zum Verbraucherschutz an den Zielen Schutz der Gesundheit, der Sicherheit und der Interessen der Verbraucher. Diese Politik fördert das Recht auf Information, Erziehung und Bildung von Vereinigungen, um das Interesse der Verbraucher zu wahren.“
Bezahlen müssen wir den Schutz selbst mit unseren Steuern. Ob wir den Schutz überhaupt wollen oder brauchen, interessiert in Brüssel niemanden. Die setzen halt durch, was Lobbyisten vorgeben oder die Wettbewerbszentrale vorgibt. Wenn Online-Händler ihren Kunden offenbaren wollen, daß ein gewisses Zauberwort mit drei Buchstaben auf der versiegelten Verpackung steht, müssen sie dafür bezahlen, obwohl sie keinerlei Einfluß auf den Inhalt haben.
Wir leben in einer Diktatur. Der Brüsseler Diktatur. Dieses Verfahren betrifft nur Online-Händler. Inhaber von Ladengeschäften dürfen die Zauberware verkaufen, ohne zertifiziert zu sein. Der Wahnsinn ist: Ich kaufe ein und verkaufe, ohne etwas an der versiegelten Ware zu ändern. DAS IST EINFACH NUR QUATSCH! Damit werden ohne Not Online-Händler mit mehreren Hundert Euro jährlich belastet, ohne einen Nutzen oder sonst irgendeinen Effekt zu erzielen, außer daß das zertifizierende Privatunternehmen Umsätze erzielt. Dieses Feld ist genauso nutzlos wie die Abzocke von Abmahnkanzeleien, die keinen Kunden besser oder schlechter stellt. Es ist schlicht und ergreifend ein fauler Zauber.
Die DL-InfoV
Elke Fleing zur DL-InfoV: „Es hat also den Anschein, dass das Ziel der Verordnung zwar ehrenwert ist, aber im Grunde nur weitere Abmahnfelder aufgetan werden. Oder um es einfach zu sagen: „Es ändert sich nicht viel, aber ab jetzt kostet’s“.“
… und noch was
Seit 15. April 2010 feiert juristischer Schwachsinn fröhliche Urständ:
„Da Amtsrichter Widersprüche gegen Abmahnungen ungelesen durchwinken, bleibt bei Erhalt einer Abmahnung nur, den Streitwert brachial zu drücken und durch Ratenzahlungen den Anwalt mürbe zu machen. Da alles ständig im Fluß ist, und Anwälte Meinungsfreiheit haben, können ALLE Texte abgemahnt werden. Ist ein Anwalt zufrieden, sieht ein anderer bereits einen Angriffspunkt. Das ist nun mal so.
Es spielt keine Rolle, wer einen Text formuliert hat. Es ist sinnlos, diesen Leuten, die sich gegenseitig auf Kosten ihrer Mandanten hochschaukeln, auch noch Geld hinterherzuwerfen. Besser ist es, physikalisch Gold oder Silber zu kaufen, das auch nach dem EUro-Crash steuerfrei seinen Wert hat.
Das Wettbewerbsrecht greift immer, wie im Mittelalter das Denunziantentum, das inzwischen auch in der BRD Fuß gefaßt hat, weil die EU an den Parlamenten vorbei allgegenwärtig ist. Die EU-Gläubigkeit ist erschreckend.
Außerdem bin ich alt genug, um mit anderen Menschen Geschäfte zu machen, ohne von einem Juristen gegängelt zu werden. Es gibt verschraubte und geschwurbelte Texte von Juristen, die bereits öffentlich von anderen Juristen als Schwachsinn entblößt wurden. Und wenn ein Kunde mich betrügt, dann muß er sich zum Betrügen das nächste Mal jemanden anders suchen.“
Der Versandhandel von Hans Kolpak mit SINFO Guarana von 2004 bis 2011 ist beendet. Warum?
„Viele unterschätzen, was Gedankenkontrolle und Gehirnwäsche anrichten! Rund 75 Prozent aller Menschen sind unzurechnungsfähig, weil sie außerstande sind zu wissen, was sie tun. Sie sind intellektuell unzugänglich. Warum? Ohne Herz und ohne Seele agieren sie als Bioroboter. Die Analogie zu Zombies ist offensichtlich. Warum ist es so peinlich? Wie sollen solche Menschen dem Umwelt-Betrug gewachsen sein? Das geistige Erwachen zu mehr Bewusstsein sollte das Lebensziel derer sein, die es vermögen.
Beispiel: Biovital gibt es seit 1955, hat aber absolut NICHTS mit Bio zu tun! Mir wollte 2010 ein Landesbeamter verklickern, mir sei es verboten, Bioguarana als Versandhändler zu verkaufen, weil ich kein zertifizierter Händler für Bioware sei. Er log ganz frech! Ladengeschäfte dürfen es, auch ohne Zertifizierung! Nachtigall, ick hör dir trapsen!
Die von der EU eingeführte jährlich notwendige Zertifizierung allein für Versandhändler kostete damals 600 bis 800 Euro und verschlang rund ein Viertel meines Jahresgewinns. Ich gab 2011 entnervt auf, weil ich nie Bulkware abgefüllt habe, sondern nur bereits zertifierte Ware als Großhändler und Einzelhändler ungeöffnet verkauft habe! Als ich 2004 begann, war ich auf ebay der einzige Anbieter für SINFO Guarana aus Brasilien.
Lug, Trug und Schwindel, wohin man auch schaut!“
Warum Guarana? | Ist Guarana besser als ein Energy Drink oder Kaffee?
16. März 2018 | cerascreen | So leicht geht Gesundheit
Guarana ist eine Pflanze aus dem Amazonasgebiet und gehört zur Familie der Seifenbaumgewächse. Sie wird auch Koffein-Liane genannt, wächst zwischen zehn und zwölf Meter lang und bildet große weiße Blütendolden. Die geschälten und getrockneten Samen werden zu einem hellbraunen Pulver zermahlen, in Wasser aufgeschwemmt und mit Honig gesüßt getrunken. Der Anteil der Gerbstoffe liegt bei etwa 25 Prozent, was die Wirkung des enthaltenen Coffeins verzögert und verlängert. Weitere Informationen zu unseren Tests findet ihr auf unserer Website https://www.cerascreen.de/
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