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Esther Omlin über Urkundenfälschung – Gesetze und Strafen in der Schweiz

Esther Omlin über Urkundenfälschung - Gesetze und Strafen in der Schweiz Dokumente bestimmen das Leben eines jeden Menschen, verrät Dr. Esther Omlin. Dazu gehören die Schulzeugnisse, Ausweisdokumente, Verträge und vieles mehr. Kurz gesagt: Urkunden bescheinigen den beruflichen Werdegang, die Staatsangehörigkeit, den Versicherungsschutz und so ziemlich alles, was einen Menschen ausmacht. Jeder verlässt sich darauf, dass die ausgehändigten oder auch vorgelegten Dokumente richtig sind und auf korrektem Wege erstellt wurden. Doch was passiert, wenn das nicht der Fall ist?

Wir haben Staatsanwältin Esther Omlin zum Thema Urkundenfälschung gefragt:

Was ist Urkundenfälschung?
Wann ist Urkundenfälschung strafbar?
Wie wird Urkundenfälschung bestraft?
Wie unterscheiden sich Urkundenfälschung und Falschbeurkundung?
Was passiert beim Gebrauch einer gefälschten Urkunde?
Kann Urkundenfälschung verjähren?

WAS IST URKUNDENFÄLSCHUNG?

Unter den Begriff Urkundenfälschung fallen alle Handlungen, die den Beweiswert von Urkunden durch manipulative Eingriffe verändern. Hierzu gehören die Herstellung, die Veränderung einer bestehenden Urkunde oder die offensichtliche Verwendung einer falschen oder veränderten Urkunde, berichtet Dr. Esther Omlin. Demnach kann eine Urkundenfälschung auf drei Arten erfolgen.

Die ganze Urkunde wird von einer anderen Person angefertigt. Das bedeutet, dass dieses Dokument nicht von der vermerkten ausstellenden Behörde stammt. In diesem Fall spricht die Justiz von einer Totalfälschung.
Die Urkunde wird verfälscht, indem Textpassagen oder Titelbezeichnungen hinzugefügt werden. Beispiele hierfür sind Doktortitel (Falschbeurkundung).
Es wird eine Blankettfälschung angefertigt. In diesem Fall wird die echte Unterschrift einer anderen Person mit einem Text zusammengefügt, der nicht dem Willen dieser Person entspricht.

Bei allen drei Varianten stellt der Täter oder die Täterin eine unechte Urkunde her.
Das Vertrauen in Urkunden ist aber ein schützenswertes Rechtsgut. Daher kann auch die Abänderung einer E-Mail unter die Urkundenfälschung fallen. Eng verwandt mit der Urkundenfälschung ist das Erschleichen einer falschen Beurkundung unter Vortäuschung falscher Tatsachen. Alle Varianten der Urkundenfälschung sind Bestandteil des Strafgesetzbuches ab Art. 251, weiß Dr. Esther Omlin.

WANN IST URKUNDENFÄLSCHUNG STRAFBAR?

Wurde die Urkunde vorsätzlich gefälscht, geht die Justiz von einer strafbaren Handlung aus. Der Fälscher oder die Fälscherin muss wissentlich und willentlich vorgehen und die wesentlichen Bestandteile der Urkunde kennen und wiedergeben. Zusätzlich zum Vorsatz muss zudem auch die Absicht nachgewiesen sein, dass die Urkunde verwendet werden soll. Zur Verwendung kommt die Absicht, mit dem gefälschten Dokument zu gewissen Vorteilen (Vorteilsabsicht) zu gelangen. Auch der Plan, mit einer falschen Urkunde eine dritte Person zu schädigen oder um das Vermögen zu bringen (Schädigungsabsicht) fällt darunter. Das Vorliegen der bloßen Absicht ist aber ausreichend. Für die Straftat ist es unerheblich, ob der Getäuschte tatsächlich geschädigt wurde oder tatsächlich ein Vorteil erreicht wurde, schildert Dr. Esther Omlin.

WIE WIRD URKUNDENFÄLSCHUNG BESTRAFT?

Das genaue Strafmaß orientiert sich bei der Urkundenfälschung an den Folgen der Täuschung, so Dr. Esther Omlin. Generell handelt es sich aber bei der Fälschung von Dokumenten und Urkunden immer um ein Verbrechen und nicht um ein Kavaliersdelikt. Die Folgen können eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahre sein. In leichten Fällen liegt diese auch bei drei Jahren. Bei sehr leichten Fällen wird die Fälschung als Bagatellfall eingestuft. In diesen Fällen kann von Gesetzes wegen eine Strafmilderung erfolgen. Die Kriterien für einen Bagatellfall sind sehr hoch. Aber nur so ist eine Abgrenzung von schweren Urkundenfälschungen möglich. Die Kriterien sind:

Die Bedeutung der gefälschten Urkunde im Rechtsverkehr?
Wie weit weicht die Fälschung von der wahren Sachlage ab?
Welche Vorteile sollten mit dem gefälschten Dokument erschlichen werden?
Wie hoch sollte die beabsichtigte Schädigung ausfallen (Erschleichung von Geld beispielsweise)?
Was sind die Tatmotive?

So ist die Erschleichung einer Freistunde eines minderjährigen Schülers durch die Unterschriftsfälschung der Eltern bestimmt keine schwere Urkundenfälschung, verrät Dr. Esther Omlin.

Bagatellfälle können sein:

Fälschung einer bestehenden Vollmacht aus Bequemlichkeit (KGer GR, 25.08.1970).
Fälschung einer Unterschrift zum Erhalt eines Feriengeldanspruchs vor dem Fälligkeitstag (OGer BE, 28.06.1956, ZBJV 1957, 116).

Zusätzlich kann Urkundenfälschung auch als Betrug eingestuft werden. Vor allem dann, wenn jemand geschädigt wurde. Dies tritt beispielsweise beim Immobilienverkauf gelegentlich zutage. Wird ein Grundstück überteuert verkauft wegen eines zugrunde liegenden gefälschten Wertgutachtens, ist dies nicht nur Urkundenfälschung, sondern auch Betrug.

WIE UNTERSCHEIDEN SICH URKUNDENFÄLSCHUNG UND FALSCHBEURKUNDUNG?

Bei der Falschbeurkundung wird eine echte Urkunde um einen unwahren Inhalt erweitert oder ergänzt. Jedoch ist die Abgrenzung der einfachen schriftlichen Lüge bei einer Falschbeurkundung schwer nachzuweisen, erläutert Dr. Esther Omlin. Damit auch die Frage, ob es sich um eine strafbare Handlung handelte oder eben nicht. Daher muss die Urkunde im Verhältnis zur normalen schriftlichen Lüge eine erhöhte Glaubwürdigkeit vorweisen. Eine Urkunde gilt als erhöht glaubwürdig, wenn allgemeine tatsächliche Garantien die Richtigkeit der Erklärung verbriefen und daher einer Urkunde generell ein gewisses Vertrauen zugutekommt (BGE 126 IV 65). Solche Garantien ergeben sich:

Durch die Prüfungspflicht einer beurkundenden Person, die den Beweis für die Wahrheit der Erklärung oder des Tatbestandes in der Urkunde bringt.
Aus den gesetzlichen Vorschriften, zum Beispiel den Bilanzvorschriften (OR 958 ff). Darin werden der Aufbau und die wesentlichen Inhalte genau benannter Schriftstücke exakt gesetzlich vorgegeben.

Allgemein unterscheidet sich eine Falschbeurkundung von einer Urkundenfälschung in einem wesentlichen Punkt, erklärt Dr. Esther Omlin: Der Aussteller der Falschurkunde ist mit dem Aussteller der Urkunde identisch. Bei einer Urkundenfälschung ist der tatsächliche Aussteller der Urkunde mit dem Aussteller nicht identisch. Wie auch die Urkundenfälschung ist die Falschbeurkundung ein Verbrechen und kann mit dem gleichen Strafmaß geahndet werden.

WAS PASSIERT BEIM GEBRAUCH EINER GEFÄLSCHTEN URKUNDE?

Die strafbare Handlung ergibt sich durch den Gebrauch der Urkundenfälschung oder Falschbeurkundung im Rechtsverkehr mit Dritten, schildert Dr. Esther Omlin. Die Bestrafung entspricht den allgemeinen Vorgaben der Urkundenfälschung. Dabei ist es auch beim Gebrauch gefälschter Dokumente unerheblich, ob die Täuschung zum Erfolg führt oder nicht. Die dritte Person muss die Urkunde nicht einmal wissentlich zur Kenntnis nehmen. Der Tatbestand gilt bereits als gegeben, wenn die Urkunde der zu täuschenden Drittperson zugänglich gemacht wird. Beispiele hierfür sind:

Publikation und Erläuterung inhaltlich falscher Bilanz für eine Generalversammlung einer AG.
Einreichen gefälschter Urkunden zum Erhalt einer Berufsausübungsbewilligung.
Vorlegen gefälschter Bankauszüge für den Erhalt vermögenswirksamer Vorteile.
Abgabe gefälschter Studienzeugnisse oder Hochschulabschlüsse bei Bewerbungen.
Auch bei der Benutzung gefälschter Dokumente muss der Täter oder die Täterin vorsätzlich handeln und die wichtigsten Umstände kennen. Ebenso muss die Absicht einer Schädigung oder Vorteilsnahme vorliegen.

KANN URKUNDENFÄLSCHUNG VERJÄHREN?

Eine allgemeingültige Verjährungsfrist ist beim Strafbestand der Urkundenfälschung nicht gegeben. Dies liegt unter anderem an den verschiedenen Formen der Urkundenfälschung und an der unterschiedlich eingestuften Schwere der Tat. Generell verjähren aber leichte Fälle und das Fälschen von Ausweisen nach sieben Jahren. Die meisten Varianten, wie das Erschleichen einer falschen Beurkundung und Urkundenfälschung im Amt, verjähren aber erst nach Ablauf von 15 Jahren. Die Aufnahme ins Strafregister erfolgt bei Bagatellfällen (Übertretungen) mit einer Busse von unter 5000 Franken oder unter 180 Stunden gemeinnütziger Arbeit nicht. Einträge zu Geldstrafen, Freiheitsstrafen auf Bewährung und Freiheitsstrafen unter einem Jahr bleiben 10 Jahre bestehen. Erst dann erfolgt deren Löschung. Eine Freiheitsstrafe von einem bis zu fünf Jahren bleibt bis zu 15 Jahre im Strafregister stehen und damit auch im Auszug, berichtet Esther Omlin abschließend.

Omlin Strafrecht: Untersuchungen & Expertisen
Esther Omlin
Habsburgerstrasse 16

6003 Luzern
Schweiz

E-Mail: esther.omlin@omlin-strafrecht.ch esther-omlin@clickonmedia-mail.de
Homepage: https://esther-omlin.ch/
Telefon: +41 (0) 41 220 21 92

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Dr. Esther Omlin – Umfassende Rechtsberatung

Dr. Esther Omlin - Umfassende Rechtsberatung Der Lebenslauf von Dr. jur. Esther Omlin belegt das umfassende Wissen in den angebotenen Fachbereichen aus den unterschiedlichsten Rechtsthemen. Neben dem allgemeinen internationalen und nationalen Strafrecht können auch Klienten mit Fragen und Belangen zu den Themen nationales und internationales Handels- und Wirtschaftsrecht, Arztrecht, angloamerikanisches Recht und Klima- und Umweltrecht dort vorstellig werden. Besonders am Herzen liegt dem Büro im Herzen Luzerns das humanitäre Völkerrecht. Nicht umsonst war Dr. jur. Esther Omlin Mitglied im nationalen Komitee zur Verhütung von Folter. Denn die Rechte und Pflichten hören am Rande von Gefängnismauern, vor den Toren psychiatrischer Einrichtungen oder Heimen nicht auf. Gerade diese Menschen benötigen oftmals eine ausgiebige Rechtsberatung.

SCHWERPUNKTGEBIETE DES NETZWERKS OMLIN STRAFRECHT

Durch die Zusammenarbeit mit zahlreichen Netzwerkpartnern kann das Büro Esther Omlin die verschiedensten Fachgebiete abdecken und zuverlässige Kontakte zu weiteren Partnern und Kollegen vermitteln. Die Schwerpunktgebiete von Frau Dr. jur. Esther Omlin selbst sind:

Nationales und internationales Strafrecht
Strafprozessrecht
Wirtschaftsrecht
Menschenrechte
Völkerrecht

Durch Zusammenarbeit mit RA LIC. IUR. STEPHAN BUHOFER, LL. M. kann Esther Omlin auf eine zehnjährige Erfahrung im Handels- und Wirtschaftsrecht zurückgreifen. Weitere Schwerpunkte sind:

Das Völkerrecht, besonders das Recht der internationalen Organisation und des internationalen öffentlichen Beschaffungswesens.
Nationales und internationales Klima- und Umweltrecht
Handels- und Wirtschaftsrecht, vor allem unter Berücksichtigung internationaler Vertragsbeziehungen
Das angloamerikanische Recht

Zusätzlich verhilft der Kontakt zur Anwaltskanzlei Dr. Hans Weltert zu einem breit gefächerten Wissen in den Bereichen

Vertragsrecht,
Gesellschaftsrecht,
Konkursrecht und
Verwaltungsrecht.

WANN WIRD RECHTLICHE BERATUNG IM STRAFRECHT BENÖTIGT?

Ein Strafverfahren bedeutet für jeden Betroffenen eine große Belastung: Kontakt mit der Polizei, Angst vor Konsequenzen wie Geldstrafe oder Gefängnis, oder aber auch die Ungewissheit was die nächsten Tage bringen werden. Eines ist sicher, jeden kann einmal das Strafrecht treffen. Sei es durch einen fahrlässig verursachten Verkehrsunfall, eine verspätete Steuerabgabe oder durch Trunkenheit am Steuer. Durch die strikten gesetzlichen Vorgaben sind in nahezu jedem Lebensbereich Handlungen mit einer Strafnorm sanktioniert. Daher sollte jeder, der mit solch einer Begebenheit in Kontakt gerät, sofort eine juristische Beratung aufsuchen. Denn vor allem das Strafrecht ist, wegen seiner Komplexität mit zahlreichen Hürden und Stolperfallen verknüpft. Schnell kann ein Laie sich darin verlieren. Aus diesem Grund widmet Dr. Esther Omlin einen Themenschwerpunkt dem Gebiet des Strafrechts.

ESTHER OMLIN ALS ANSPRECHPARTNER FÜR UNTERNEHMEN

Aber nicht nur Privatpersonen sind im Büro in Luzern willkommen. Die Rechtsberatung ist auch für KMUs und Einzelfirmen in allen wirtschaftsrechtlichen Fragen zu erreichen. Dr. Esther Omlin unterstützt in folgenden Angelegenheiten:

Bei der Unternehmensgründung
Bei der Erarbeitung und Prüfung von Unternehmensstatuten
Bei der Nachfolgeregelung
Im IT und Datenschutzgesetz
Bei Aktionärsbindungsverträgen
Bei Fragen rund um Fusionen
Bei der Unternehmenssanierung

OHNE VERTRAUEN KEINE RICHTIGE BERATUNG

Dr. Esther Omlin berät Angeklagte und Opfer oder Geschädigte jeder Art. Dabei liegt der Fokus klar auf einem vertrauensvollen Umgang mit den Klienten. Als zentrale Anlaufstelle für alle strafrechtlichen Belange, wird immer nach optimalen Lösungen gesucht. Esther Omlin ist Expertin auf dem Gebiet für nationales und internationales Strafrecht und verfügt zudem über ein breites Netzwerk an Partnerkanzleien und Kooperationspartnern. Nach einem ersten Telefonat und einem ausführlichen ersten Beratungsgespräch erfährt der Klient zuverlässig ob und wie im jeweiligen Fall geholfen werden kann. Dabei wird jedes Anliegen mit gleichbleibender Sensibilität und Wichtigkeit behandelt. Geschützt durch das Berufs- und/oder Amtsgeheimnis werden zudem alle Daten vollkommen vertrauensvoll und diskret bearbeitet.

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Esther Omlin über die vielen Formen von Cyberkriminalität

Esther Omlin über die vielen Formen von Cyberkriminalität Die Digitalisierung berührt immer größere Bereiche unseres Lebens. Damit steigt auch die Angriffsfläche für Internetdelikte, wie Esther Omlin weiss. Identitätsdiebstahl, digitale Erpressung und die Verbreitung von Kinderpornografie oder Malware gehören dazu. Big Data, Smart Homes und Cloud Computing lassen für die Zukunft einen weiteren Zuwachs erwarten. Welche Angriffsziele haben die Täter und welchen Arten von Straftaten werden dabei eigentlich verübt?

Staatsanwältin Dr. iur. Esther Omlin beantwortet uns folgende Fragen:

Was ist Cyberkriminalität?
Was ist Cyberkriminalität als Begehungsmethode?
Was ist ein Identitätsdiebstahl?
Wie wichtig ist Malware bei der Cyberkriminalität?
Welche sexualbezogenen Delikte gehören zur Cyberkriminalität?
Wie sieht die Entwicklung in der Zukunft aus?

WAS IST CYBERKRIMINALITÄT?

Cyberkriminelle Handlungen können unterschiedlich definiert werden, wie Esther Omlin erklärt. Zum einen gibt es einen Katalog an allgemeinen Straftaten, die völlig unabhängig vom Internet verübt werden können. Das betrifft zum Beispiel den Kreditkartenbetrug oder das Verbreiten von kinderpornografischem Material. Diese Taten gelten dann als Cybercrime, wenn sie mit Hilfe des Internets ausgeführt werden. Zum anderen gibt es spezifische Delikte, die ausschließlich an das Internet gebunden sind. Computer-Hacking und der Einsatz von Malware sind dafür gute Beispiele.

Alle Taten, bei denen gestohlene Identitäten im Internet eingesetzt werden, zählen zur Cyberkriminalität.

Omlin fügt hinzu, dass sich Cyberstraftaten in zwei Kategorien einteilen lassen. Sogenannte „opportunistische Attacken“ haben keine spezielle Person oder Institution als Angriffsziel. Es handelt sich um eine grossflächige Attacke beispielsweise durch das Streuen von Spy-und Schadsoftware. Die Opfer der Tat ergeben sich zufällig – beispielsweise durch Schwachpunkte bei den Sicherheitsmassnahmen. Bei „gezielten Attacken“ wird das Opfer bewusst ausgewählt. Das ist häufig bei Datendiebstahl in Wirtschaftsunternehmen oder Behörden der Fall.

WAS IST CYBERKRIMINALITÄT ALS BEGEHUNGSMETHODE?

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) wird seit dem Jahr 2010 bundesweit um die Sondererkennung „Tatmittel Internet“ ergänzt. Wie Staatsanwältin Esther Omlin ausführt, werden viele klassische Straftaten wie Betrug, Sabotage und Hehlerei längst umfangreich per Internet verübt. Um einen statistischen Überblick über die Verbreitung von Cyberkriminalität zu erhalten, stellt sich die Frage nach der Zuordnung. Zählt ein Betrug beim Online-Banking zu Betrug oder Cyberkriminalität? Um hier so klare statistische Werte wie möglich zu erhalten, wird zwischen der Art des Delikts und ihrer Begehungsmethode unterschieden. So lässt sich statistisch genau zuordnen, welche Straftaten mit dem Tatmittel Internet erfolgen. Folgende typische Delikte stehen mit dem Internet als Begehungsmethode in Verbindung:

Computerbetrug (Art. 146 StGB)
(betrügerisches Erlangen von Kraftfahrzeugen, Betrug mittels rechtswidrig erlangter Daten von Zahlungskarten, Kreditbetrug, Leistungskreditbetrug, Betrug mittels rechtswidrig erlangter sonstiger unbarer Zahlungsmittel, Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen und Überweisungsbetrug)
Abfangen und Ausspähen von Daten sowie Datenhehlerei (Art. 143bis StGB und Spionagedelikte)
Fälschung beweiserheblicher Daten sowie Täuschung im Rechtsverkehr bei Datenverarbeitung (Art. 143bis StGB)
Computersabotage (Art. 144bis StGB)
missbräuchliche Nutzung von Telekommunikationsdiensten (Art. 179 StGB und BÜPF)

WAS IST EIN IDENTITÄTSDIEBSTAHL?

Jede Person, die das Internet nutzt, hat eine sogenannte „digitale Identität“. Sie besteht aus der Summe personenbezogener Daten, die aus der Internetnutzung entstehen. Dazu gehören:

Bankdaten
Handelsdaten bei E-Commerce und Onlineaktien
Kommunikationsdaten (Messengerdaten, E-Mails)
Berufsspezifische Daten durch Zugriff auf unternehmensinterne Informationen

Diese Daten werden gestohlen und können danach für diverse Zwecke eingesetzt werden. Oft werden die Daten einfach weiterverkauft. Sie können aber auch zur direkten Bereicherung des Täters eingesetzt werden, beispielsweise beim Online-Banking. Staatsanwältin Omlin rät dazu, stets auf größtmöglichen Sicherheitsschutz der eigenen Computer zu achten. Sichere Passwörter und Virenprogramme sind unerlässlich, um sich o gut es geht vor Datendiebstahl zu schützen.

WIE WICHTIG IST MALWARE BEI DER CYBERKRIMINALITÄT?

Esther Omlin weist darauf hin, dass Identitätsdiebstahl und weitere Straftaten aus dem Bereich der Cyberkriminalität meistens mit Malware gesteuert und ausgeführt wird. Unter dem Begriff Malware werden alle Arten von Schadsoftware zusammengefasst. Dazu gehören Trojaner, Viren, Würmer, Spyware und Ransomware. Durch derartige Attacken können Computer oftmals von einem fremden Computernetzwerk gesteuert werden. Man spricht hierbei von Botnetzwerken. Die Vorgehensweisen und Straftaten unterscheiden sich jedoch.

Phishing:
Nutzerdaten werden durch E-Mails, Chats und gefälschte Websites abgefangen und im Privatbereich für den Missbrauch von Bezahldaten (Bankonten o. Ä.) eingesetzt. Im Wirtschaftsbereich werden sensible Firmendaten gestohlen.
Doxing:
Intime, gestohlene Daten werden öffentlich gemacht, um einer Personen zu schaden.
Cash-out:
Netzwerkattacken erfolgen auf Geldautomaten und Transaktionsprozesse einer Bank.
Ransom-Attacken:
Die Malware sabotiert das Computersystem oder zerstört Dateien und ganz Netzwerke, um Lösegeld in Form von Kryptowährung zu erpressen.
DDoS-Attacken:
Die Server oder Cloudsysteme von großen Unternehmen wie Paypal, Amazon oder RWE werden mit Datenanfragen überschwemmt, die zum Zusammenbruch der jeweiligen Plattform führen sollen.

WELCHE SEXUALBEZOGENEN DELIKTE GEHÖREN ZUR CYBERKRIMINALITÄT?

Omlin listet recht unterschiedliche Delikte mit sexuellem Bezug im Zusammenhang mit Cyberkriminalität auf. Sie alle sind strafbar.

Verbreitung von Kinderpornografie:
Pornografisches Material mit Personen, die ein kindliches Erscheinungsbild haben, wird über das Internet verbreitet. Die Schwere dieser Straftat hängt von der Darstellungsart ab. Das Material kann Kinder in Unterwäsche zeigen oder auch sadistische Handlungen.
Cyber-Grooming:
Erwachsene schleichen sich unter falscher Identität in Online-Netzwerke ein, die von Kindern genutzt werden. Ziel ist es, von den Kindern Fotos oder Videos zu erhalten, die eine sexuelle Ausprägung haben.
Cyber-Stalking:
Social-Media-Profile, Telekommunikationsdienste und andere Internetkanäle werden genutzt, um einer Person beharrlich nachzustellen, sie zu belästigen oder zu bedrohen.

WIE SIEHT DIE ENTWICKLUNG IN DER ZUKUNFT AUS?

Omlin sieht die Gefahr, dass in naher Zukunft die Bedrohung durch Cyberkriminalität noch steigen wird. Das „Internet of Things“, der Trend zum Smart Home und auch Big Data schaffen immer mehr Angriffspunkte für die Internetkriminalität. Außerdem sollte jeder auf Malware-Schutz beim eigenen Smartphone achten. Gerade Bezahlfunktionen per Smartphone sorgen dafür, dass die mobilen Endgeräte immer stärker in den Fokus der Täter geraten, gibt Esther Omlin zu Denken.

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Homepage: https://www.omlin-strafrecht-untersuchungen-expertisen-beratung.com/
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Dr. iur. Esther Omlin: Expertise und Rechtsberatung im nationalen und internationalen Strafrecht, Wirtschaftsrecht und Völkerrecht

Dr. iur. Esther Omlin: Expertise und Rechtsberatung im nationalen und internationalen Strafrecht, Wirtschaftsrecht und Völkerrecht Das Büro von Dr. jur. Esther Omlin befindet sich in Luzern, Schweiz. Die Fachkompetenzen von Omlin Strafrecht: Untersuchungen & Expertisen liegen auf den Themengebieten:

Nationales und internationales Strafrecht;
Nationales und internationales Handels- und Wirtschaftsrecht;
Humanitäres Völkerrecht;
Recht der internationalen Organisation;
Internationales Beschaffungswesen;
Nationales und internationales Klima- und Umweltrecht
Medizinrecht, insbes. Arztrecht;
Rechtsvergleichung zu angloamerikanischem Recht;

Dr. jur. Esther Omlin selbst arbeitet in den Schwerpunktgebieten:

Nationales und internationales Strafrecht
Strafprozessrecht
Wirtschaftsrecht
Menschenrechte
Völkerrecht

Das Wissen hierzu erlangte sie durch ihr Doktorat im Strafrecht an der Université Fribourg, ihre langjährige Arbeit als Oberstaatsanwältin und Staatsanwältin für diverse Kantone sowie zahlreiche fachspezifische Aus- und Weiterbildungen.

Durch ihre Mitgliedschaft in der nationalen Kommission zur Verhütung von Folter ist Dr. jur. Esther Omlin zudem auch mit den internationalen und nationalen menschenrechtlichen Rahmenbedingungen für staatliches Handeln bestens vertraut.

Das Büro arbeitet eng mit verschiedenen Netzwerkpartnern aus den Bereichen Staatsanwaltschaft, Anwaltschaft und Treuhand zusammen. Zu deren Schwerpunktgebieten gehören unter anderem:

Das Völkerrecht, besonders das Recht der internationalen Organisation und des internationalen öffentlichen Beschaffungswesen
Nationales und internationales Klima- und Umweltrecht
Handels- und Wirtschaftsrecht, vor allem unter Berücksichtigung internationaler Vertragsbeziehungen
Das angloamerikanische Recht.
Das Vertragsrecht
Das Gesellschaftsrecht
Das Konkursrecht,
Das Verwaltungsrecht

DAS VERTRAUEN DER KLIENTEN IST WICHTIG

Dr. Esther Omlin berät alle, die mit Strafrecht in irgendeiner Art konfrontiert werden. Dabei liegt der Fokus auf einem vertrauensvollen Umgang mit den Klienten. Als zentrale Anlaufstelle für alle strafrechtlichen Belange wird immer nach optimalen Lösungen gesucht. Esther Omlin ist Expertin auf dem Gebiet für nationales und internationales Strafrecht und verfügt zudem über ein breites Netzwerk an Kooperationspartnern aus Staatsanwaltschaft, Anwaltschaft und Treuhand. Nach einem ersten Telefonat und einem ausführlichen ersten Beratungsgespräch erfährt der Klient zuverlässig, ob und wie im jeweiligen Fall geholfen werden kann. Dabei wird jedes Anliegen mit gleichbleibender Sensibilität und Wichtigkeit behandelt. Geschützt durch das Berufs- und/oder Amtsgeheimnis werden zudem alle Daten vertrauensvoll und diskret bearbeitet.

DAS SCHWEIZER STRAFRECHT

Das Schweizer Strafrecht ist dem öffentlichen Recht zugeordnet und in einem weit verzweigten Netz von miteinander verknüpften Gesetzen und Verordnungen geregelt. Darin verankert sind die strafbaren Handlungen und die dafür vorgesehenen Sanktionen. Sobald eine Person gegen die geltenden Gesetze und Vorgaben des Bundes, der Kantone oder der Gemeinden verstößt, werden Polizei und Staatsanwaltschaft zuständig. Wird eine Privatperson oder ein Unternehmen von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft verdächtigt, ein Vergehen oder Verbrechen begangen zu haben, ist aufgrund der Komplexität des schweizerischen Strafrechts und des Strafprozessrechts die geltende Rechtslage für die betroffenen Personen (ob auf Täter oder Opferseite) oft undurchsichtig. In solchen Fällen berät das Büro Dr. Esther Omlin Opfer, Geschädigte, Angeklagte und private Kläger und versucht, gute Lösungen zu finden.

DIE STRAFBEREICHE

Dr. Esther Omlin bietet in enger Zusammenarbeit mit anderen Staatsanwälten, Anwälten, Treuhändern und IT-Experten in folgenden Bereichen des Strafrechts Unterstützung an:

Für die Vermeidung resp. spätere Einstellung des Strafverfahrens
Vertretung während des Verfahrens in allen Verfahrensabschnitten
Abwendung möglicher Zwangsmassnahmen
Kontrolle und Überprüfung der zugestellten Strafentscheide
Beistand bei Ermittlungsverfahren
Unterstützung bei der angesetzten Hauptverhandlung oder bei Berufungsprozessen.
Revision und Revisionsverfahren

Fachliche Schwerpunkte im Strafrecht bilden dabei:

Vermögensdelikte wie Veruntreuung, Raub, Diebstahl, Betrug;
Unternehmensstrafrecht
Wirtschaftsstrafsachen
Urkundenfälschungen
Konkursdelikte
Amtsdelikte wie Amtsmissbrauch, Amtsanmassung, ungetreue Amtsführung, Amtsgeheimnisverletzung und Urkundenfälschung im Amt
Straftaten gegen Leib und Leben, insbesondere ärztliche Behandlungsfehler
Verleumdung, Beschimpfung, üble Nachrede, Cybermobbing

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Dr. Esther Omlin – Netzwerk für Wirtschaftsstrafrecht in Luzern

Dr. Esther Omlin - Netzwerk für Wirtschaftsstrafrecht in Luzern Das Wirtschaftsstrafrecht gehört zu den dynamischsten Rechtsbereichen der heutigen Zeit. Bedingt durch die Bekämpfung des organisierten Verbrechens und zur Eindämmung des Terrorismus wurden im Laufe der letzten Jahre zahlreiche neue Gesetze und Verordnungen erlassen. Diese beziehen sich sowohl auf nationale und internationale Wirtschaftsaspekte. Zu den neuen Bestimmungen gehören zahlreiche Gesetzesvorgaben zu den Themen Vermögensdelikte, Cyberkriminalität, Korruption und Geldwäscherei. Esther Omlin von Omlin Strafrecht: Untersuchungen & Expertisen hat all diese Entwicklungen genau im Blick und profitiert zudem von einem weitreichenden Erfahrungsschatz in diesem Themengebiet. Zahlreiche Publikationen und Weiterbildungskurse belegen dies.

FACHGEBIET WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT

Als kompetenter Partner im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts bietet Strafrechtlerin Dr. Esther Omlin mit ihrem Netzwerk von Staatsanwälten, Anwälten, Treuhändern und IT-Experten Unterstützung in folgenden Bereichen an:

Beratungsleistungen bezüglich internationaler und nationaler Bestimmungen und Sachverhalte im Bereich Wirtschaftsstrafrecht. Das Augenmerk liegt dabei vor allem auf den Themen Betrug, Veruntreuung von Firmengeldern, Korruption, Insiderhandel, Geldwäsche, Wirtschaftsspionage oder auch Embargoverletzungen.
Das Verfolgen und die Rückgewinnung deliktisch erwirtschafteten Kapitals, das in der Schweiz oder anderswo gelagert ist, durch den Erlass von Sperrverfügungen.
Bei der Beratung und Vertretung von Unternehmen, welche hinsichtlich eines Vergehens im Bereich Wirtschaftsstrafrecht mit strafrechtlichen Einziehungsansprüchen konfrontiert wurden.
Bei der Verhinderung einer angedrohten Kontosperrung in Folge eines nationalen oder internationalen Strafverfahrens.
Bei der Offenlegung der Unternehmenskonten wegen eines Strafverfahrens.

EINHALTUNG WESENTLICHER GESETZESVORGABEN

Zur Wirtschaftsberatung gehört für Dr. Esther Omlin auch die Entwicklung einer stimmigen Compliance Organisation innerhalb eines Unternehmens zur Risikominimierung von straf- und zivilrechtlichem Vergehen. Darunter fallen unter anderem risikominimierende Maßnahmen betreffend:

Geldwäscherei
Verstöße gegen das Kartellrecht und das Wettbewerbsrecht
Korruption
Cyberkriminalität
Insiderhandel
Wirtschafsspionage.

Aber auch die Implementierung wichtiger Kontrollinstanzen zur Bewahrung und Durchführung von Offenlegungspflichten, Marktregeln und Datenschutzbestimmungen gehört dazu. Zur Sensibilisierung der Mitarbeiter und der Unternehmensführung werden auch Schulungen über relevante Themen, das Compliance betreffend angeboten. Des Weiteren bietet das Büro Esther Omlin:

Die Vertretung der Klienten bei internen und staatlichen Untersuchungen
Die Vertretung der Klienten bei Verfahren
Unterstützung bei der Erstellung nationaler und internationaler Verträge
Streitschlichtung bei internationalen Streitigkeiten

ANSPRECHPARTNER FÜR UNTERNEHMEN

Allgemein wird im Büro in Luzern das Thema Unternehmen und Unternehmensberatung hoch geschrieben. Rechtsberatung für KMUs und Einzelfirmen beinhaltet weit mehr wirtschaftsrechtliche Fachgebiete. Dr. Esther Omlin und ihr Netzwerk unterstützen auch bei folgenden Angelegenheiten:
Bei der Unternehmensgründung
Bei der Erarbeitung und Prüfung von Unternehmensstatuten
Bei der Nachfolgeregelung
Im IT und Datenschutzgesetz
Bei Aktionärsbindungsverträgen
Bei Fragen rund um Fusionen
Bei der Unternehmenssanierung

UMFASSENDE RECHTSBERATUNG DURCH GROßES NETZWERK

Bedingt durch ein großes Netzwerk von Staatsanwälten, Anwälten, Treuhändern und IT-Experten ist Dr. Esther Omlin zudem in der Lage, zahlreiche weitere Themengebiete aus dem großen Spektrum Recht und Gesetz abzudecken. Während die Schwerpunkte von Dr. jur. Esther Omlin auf den Bereichen

Nationales und internationales Strafrecht
Strafprozessrecht
Wirtschaftsrecht
Menschenrechte und
Völkerrecht

beruhen, decken die Partner zum Teil andere Bereiche ab.

Diese sind:

Das Völkerrecht, besonders das Recht der internationalen Organisation und des internationalen öffentlichen Beschaffungswesens
Nationales und internationales Klima- und Umweltrecht
Handels- und Wirtschaftsrecht, vor allem unter Berücksichtigung internationaler Vertragsbeziehungen
Das angloamerikanische Recht
Vertragsrecht
Gesellschaftsrecht
Konkursrecht und
Verwaltungsrecht

DAS VÖLKERRECHT ALS SINNVOLLE ERGÄNZUNG ZUM WIRTSCHAFTSRECHT

Das Völkerrecht regelt allgemein die zwischenstaatlichen Verbindungen. Durch zahlreiche Bestimmungen und Regelungen sorgt das Völkerrecht für eine friedliche Koexistenz. Ohne es zu wissen, werden in der Schweiz zahlreiche ganz alltägliche Situationen durch das Völkerrecht geregelt. Darunter fallen die Doppelbesteuerungsabkommen, die verhindern, dass eine Person dieselben Vermögenswerte in unterschiedlichen Ländern versteuern muss. Oder die Handelsverträge, die erleichterte Import- und Exportbestimmungen zwischen verschiedenen Staaten zulassen. Aber auch Auslieferungsübereinkommen fallen darunter. Jedoch gilt die Einhaltungspflicht für die Schweiz erst nach Abschuss eines innerstaatlichen Genehmigungsverfahrens. Wichtige Abkommen sind grundsätzlich vom Parlament zu bewilligen und unterstehen dem obligatorischen oder dem fakultativen Volksentscheid.
Die Bundesverfassung verpflichtet Bund und Kantone aber auch zur Einhaltung zwingenden Völkerrechts. Denn der wichtigste Teil des Völkerrechts – insbesondere das humanitäre Völkerrecht, die Menschenrechte – bricht das Landesrecht. Diesbezüglich hat die Bundesverfassung allgemeingültige Rechtsgrundsätze bestimmt, auf deren Basis der Bundesrat Verordnungen und das Bundesgericht Leitsätze erlassen hat.

Gerne berät das Büro Dr. Esther Omlin in einem Erstgespräch genauer darüber.

JEDER MENSCH HAT MENSCHENRECHTE

Dr. Esther Omlin, langjähriges Mitglied in der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF), beschäftigt sich seit Jahren intensiv mit den Menschenrechten. Die NKVF als unabhängig arbeitende Kommission kontrolliert bei regelmäßigen Untersuchungen die Einhaltung der Menschen- und Grundrechte in Gefängniseinrichtungen, Heimen, psychiatrischen Anstalten, Asylzentren und auf Zwangsrückschaffungsflügen. Die NKVF steht dabei im unermüdlichen Kontakt mit Behörden und entwirft konkrete Empfehlungen zur Umsetzung und Einhaltung dieser Rechte. Dazu ist es der NKVF ein Bedürfnis, rechtzeitig auf Missstände in diesen Einrichtungen aufmerksam zu machen. Das Büro Esther Omlin kümmert sich auch gerne um die Betroffenen in diesen sensiblen Bereichen.

WANN WIRD RECHTLICHE BERATUNG IM STRAFRECHT BENÖTIGT?

Nicht nur bei einem Strafverfahren wird rechtliche Beratung benötigt. Auch bezüglich der Einhaltung der Menschenrechte, der Völkerrechte und bei zahlreichen wirtschaftlichen Belangen ist eine Rechtsberatung von Vorteil. Ehe sich jemand versieht, wird der Vorwurf der Geldwäscherei, der Urkundenfälschung oder anderer Vergehen erhoben. Ein Laie kann sich hierzu nur schwer wehren. Aus diesem Grund bieten Dr. Esther Omlin und ihr Netzwerk intensive und diskrete Erstberatungsgespräche an. Darin werden die Möglichkeiten, Chancen und eventuellen Folgen aufgezeigt. Aber auch die Vorgehensweise gegen irgendwelche Vorwürfe werden besprochen. Zudem bietet die Rechtsberatung nicht nur wertvolle Tipps in der Anfangsphase, sondern unterstützt auch bei:
Vorgehen hinsichtlich Einstellung eines Verfahrens.
Bestrebungen zur Reduktion einer Geldbuße.
Schriftlichen Strafbefehlsverfahren.
Dem allgemeinen Prozess.
Bei der Erstellung von Anträgen.
Bei der Erstellung von Revisionsbegehren.
Beim Kontakt mit Ämtern und Behörden.

OHNE VERTRAUEN KEINE RICHTIGE BERATUNG

Dr. Esther Omlin berät immer unter Beachtung der Diskretion. Der vertrauensvolle Umgang mit dem Klienten ist ein wesentlicher Aspekt für die erfolgreiche Arbeit eines Anwaltes. Als zentrale Anlaufstelle für alle strafrechtlichen Belange wird immer nach optimalen Lösungen gesucht. Esther Omlin ist Expertin auf dem Gebiet für nationales und internationales Strafrecht und verfügt zudem über ein breites Netzwerk an Kooperationspartnern aus Staatsanwaltschaft, Anwaltschaft und Treuhand. Nach einem ersten Telefonat und einem ausführlichen ersten Beratungsgespräch erfährt der Klient zuverlässig, ob und wie im jeweiligen Fall geholfen werden kann. Dabei wird jedes Anliegen mit gleichbleibender Sensibilität und Wichtigkeit behandelt. Geschütz durch das Berufs- und/oder Amtsgeheimnis werden zudem alle Daten vertrauensvoll und diskret bearbeitet.

Omlin Strafrecht: Untersuchungen & Expertisen
Esther Omlin
Habsburgerstrasse 16

6003 Luzern
Schweiz

E-Mail: esther.omlin@omlin-strafrecht.ch
Homepage: https://www.omlin-strafrecht-untersuchungen-expertisen-beratung.com/
Telefon: +41 (0) 41 220 21 92

Pressekontakt
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