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Esther Omlin: Cyberkriminalität entgegenwirken

Esther Omlin: Cyberkriminalität entgegenwirken Esther Omlin hat ihr Studium im Strafrecht an der Université de Fribourg absolviert und setzt ihre Schwerpunkte als Juristin seitdem auf die Bereiche des nationalen und internationalen Strafrechts, Strafprozessrechts, Wirtschaftsrechts, sowie der Menschen- und Völkerrechte. In Kooperation mit der ZHAW bietet sie seit einiger Zeit darüber hinaus den CAS-Lehrgang im Bereich des Rechts der inneren Sicherheit an. Ein Themenbestandteil dieses Kurses ist auch der Bereich der Cyberkriminalität, die in den vergangenen Jahrzehnten immer mehr überhandgenommen hat.

Verzeichnis:
Was ist Cyberkriminalität?
Welche Methoden werden bei der Cyberkriminalität angewandt?
Wie sollte man reagieren, wenn man Opfer eines Cyber-Angriffs wurde?
Warum stellt die Cyberkriminalität die Justiz vor solche Herauforderungen?

WAS IST CYBERKRIMINALITÄT?

Laut Esther Omlin bezeichnet Cyberkriminalität sämtliche Straftaten, für deren Umsetzung moderne Informationstechniken und elektronische Infrastrukturen genutzt werden. Darunter fallen also illegale Aktivitäten, die mithilfe von Computern oder dem Internet ausgeführt werden und darauf abzielen, anderen Personen zu schaden oder Informationen zu beschaffen. Hinter den Attacken können laut Esther Omlin Einzelpersonen, aber auch kriminelle Organisationen stecken, die manchmal sogar staatlich gefördert sind.

WELCHE METHODEN WERDEN BEI DER CYBERKRIMINALITÄT ANGEWANDT?

Die Möglichkeiten der Cyberkriminalität sind sehr vielfältig, erklärt Esther Omlin. Die meisten Leute denken, wenn sie diesen Begriff hören, an Hacker-Angriffe, bei denen Unbefugte sich Zugang zu bestimmten Systemen verschaffen, um an Informationen zu kommen. Diese Angriffe können weitreichende Folgen wie Identitätsdiebstahl oder andere Betrugsformen haben und werden von vielen Nutzern sehr gefürchtet. Ebenso zählen aber auch Computerviren, die Computersysteme infizieren und Dateien zerstören, zählen zum Bereich der Cyberkriminalität. Wie Esther Omlin anmerkt, gehört zudem vor allem seit dem Populärwerden der Emails und Sozialen Medien auch Cyber Mobbing in die Sparte der Cyberkriminalität dazu.

WIE SOLLTE MAN REAGIEREN, WENN MAN OPFER EINES CYBER-ANGRIFFS WURDE?
Grundsätzlich rät Esther Omlin, sofort aktiv zu werden, sobald man merkt, dass man Opfer eines Cyberangriffs wurde. Hierfür ist in der Regel die Polizei zuständig, weshalb man um einen Gang zur örtlichen Polizeistelle nicht herumkommt. Leider ist es laut Dr. Esther Omlin nur in seltenen Fällen möglich, die tatsächlichen Übeltäter ausfindig zu machen, doch im besten Fall können zumindest die Daten des Opfers gerettet oder weitreichendere Folgen verhindert werden. In der Schweiz besteht darüber hinaus zum Beispiel auch die Möglichkeit, der Cybercrime-Polizei Hinweise zu neuen Maschen von Cyberkriminellen zu liefern, damit diese die Bevölkerung warnen können.

WARUM STELLT DIE CYBERKRIMINALITÄT DIE JUSTIZ VOR SOLCHE HERAUSFORDERUNGEN?

Ein großes Problem im Bereich der Cyberkriminalität ist, dass sich nicht nur die Technik immer weiterentwickelt, sondern auch die Kreativität der Angreifer. Wie Esther Omlin anmerkt, ist es oft sehr schwierig, die Täter aufzugreifen, da sich diese gut in der Anonymität des Internets zu verbergen wissen. Im Falle von Cybermobbing werden darüber hinaus viele Fälle nie gemeldet, was Ermittlungen zusätzlich erschwert.

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Esther Omlin erklärt das Schweizerische Bundesstrafgericht

Esther Omlin erklärt das Schweizerische Bundesstrafgericht Die Juristin Dr. Iur. Esther Omlin weiss: in der Schweiz gibt es die unterschiedlichsten Arten von kantonalen und bundesweiten Gerichten, so dass dem eidgenössischen Bürger oftmals der Überblick fehlt, welche Instanz denn nun für welche Vorgänge zuständig ist. Das Bundesstrafgericht ist dazu noch eine recht neue Instanz, die erst seit 2004 eine entscheidende Rolle einnimmt, wenn es um die Verhandlung von Strafsachen auf Bundesebene geht. Für Esther Omlin ist es deswegen wichtig, dass Schweizer Bürger die Zuständigkeiten und die Arbeitsweise dieses Gerichts kennen und klärt gerne darüber auf:

Was ist das Bundesstrafgericht?
Wie ist der Aufbau des Bundesstrafgerichts?
Was sind die Aufgaben von Bundesgericht und Bundesanwaltschaft?
Inwiefern unterscheidet sich das Bundesstrafgericht vom Bundesverwaltungsgericht?

WAS IST DAS BUNDESSTRAFGERICHT?

Das Bundesstrafgericht behandelt in erster Linie Strafsachen, die sich gegen den Bund richten. Dabei sind mehrere Abteilungen jeweils für einen eigenen Bereich zuständig. Als Zuständigkeitsbereiche nennt Esther Omlin beispielsweise Wirtschaftskriminalität, wenn sie die Grenzen der Schweiz übertritt, Geldwäscherei, organisierte Kriminalität oder Korruption.

WIE IST DER AUFBAU DES BUNDESSTRAFGERICHTS?

Damit eine klare Teilung der Aufgaben besteht, ist das Bundesstrafgericht in verschiedene Kammern aufgeteilt, erklärt Esther Omlin:

Die Strafkammer ist für Bundesstrafsachen zuständig. Das können Verbrechen gegen Bundesbeamte sein oder Verbrechen gegen Institutionen der Schweiz. Auch bei bestehendem völkerrechtlichem Schutz ist die Strafkammer zuständig sowie für die Beurteilung von Strafsachen, die gegen andere Bundesgesetze gehen.
Bei der Beschwerdekammer werden dann Beschwerden gegen Prozesshandlungen vorgetragen, wenn öffentliche Instanzen betroffen sind, zum Beispiel die Bundesanwaltschaft oder die Polizei. Auch wenn Uneinigkeit über die gerichtliche Zuständigkeit eines Falls besteht, kann die Beschwerdekammer angerufen werden oder wenn Beschwerden mit Personen verbunden sind, die bereits verurteilt oder strafrechtlich verfolgt wurden.
Die Berufungskammer existiert erst seit 2019. Sie verhandelt Revisionen gegen bereits rechtskräftige Urteile der Strafkammer.

WAS SIND DIE AUFGABEN VON BUNDESGERICHT UND BUNDESANWALTSCHAFT?

Das Schweizerische Bundesgericht ist das oberste Gericht der Schweiz und ist eines von vier Gerichten, die auf Bundesebene arbeiten, beschreibt Esther Omlin. Während das Bundesstrafgericht Strafsachen behandelt, schützt das Bundesgericht die Verfassung und überwacht mit Hilfe der Bundesanwaltschaft die korrekte Anwendung der Gesetze an den kantonalen und eidgenössischen Gerichten. Neben dem Bundesstrafgericht und dem Bundesgericht gibt es auf Bundesebene zwei weitere Gerichte: das Bundesverwaltungsgericht und das Bundespatentgericht.

INWIEFERN UNTERSCHEIDET SICH DAS BUNDESSTRAFGERICHT VOM BUNDESVERWALTUNGSGERICHT?

Die Frage, ob es sich beim Bundesstrafgericht mit seiner Beschwerdekammer und dem Bundesverwaltungsgericht nicht um die gleiche Institution handelt, stellt sich den Schweizerischen Bürgern öfter. Das Auseinanderhalten beider Instanzen ist in der Tat nicht ganz einfach, jedoch kennt Esther Omlin den entscheidenden Unterschied: das Bundesverwaltungsgericht schreitet anders als die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts dann ein, wenn eine Beschwerde gegen eine gerichtliche Anordnung von einer Bundesbehörde vorliegt. Ausserdem kann das Bundesverwaltungsgericht auch einige Bereiche beurteilen, in denen es um kantonale Entscheide geht – was bei der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts nicht der Fall ist, betont Esther Omlin.

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Esther Omlin: Das Gesetz behandelt Urkundenfälschung als Straftat

Esther Omlin: Das Gesetz behandelt Urkundenfälschung als Straftat Als Oberstaatsanwältin hat Dr. Iur. Esther Omlin oft das Erstaunen der Beklagten darüber erlebt, mit welcher Härte das Gesetz gegen Urkundenfälschung vorgeht. Mal eben eine Unterschrift nachmachen, weil der Betreffende gerade nicht da ist oder die Signatur möglicherweise verweigern könnte, oder ein Dokument erstellen, das man eigentlich nicht selbst ausstellen dürfte – für viele Menschen ist das nicht besonders verwerflich. Esther Omlin erklärt jedoch, dass der Tatbestand der Urkundenfälschung schneller erfüllt ist, als man glaubt, und dass die Strafen härter ausfallen können, als man denken möchte.

Esther Omlin über den Tatbestand der Urkundenfälschung und welche Arten es gibt
Esther Omlin erklärt das Strafmass für Urkundenfälschung
Esther Omlin: Urkundenfälschung kann im Strafregisterauszug stehen
Esther Omlin über die Verjährung von Urkundenfälschung

ESTHER OMLIN ÜBER DEN TATBESTAND DER URKUNDENFÄLSCHUNG UND WELCHE ARTEN ES GIBT

Eine Urkundenfälschung liegt dann vor, wenn jemand sich oder anderen durch die Manipulation eines Dokuments einen Vorteil verschaffen will. Das Vertrauen in schriftliche Dokumente gilt als ein hohes Rechtsgut, das vom Gesetz geschützt wird. Urkundenfälschung liegt sowohl dann vor, wenn ein Dokument unberechtigterweise aufgesetzt wurde oder wenn unbefugte Änderungen in einem vorhandenen Dokument vorgenommen wurden. Auch eine Unterschrift darf nur von jener Person selbst stammen, deren Name die Unterschrift darstellen soll. Esther Omlin weist darauf hin, dass auch die Abänderung einer E-Mail eine Urkundenfälschung sein kann. Genauso strafrechtlich verfolgt wird das Erschleichen einer falschen Beurkundung, wenn jemand sich mit falschen Angaben eine echte Urkunde verschafft hat, und wenn auf einem echten Dokument falsche Angaben macht gemacht wurden (Falschbeurkundung). Esther Omlin warnt: auch die Benutzung einer nicht selbst gefälschten Urkunde ist eine Straftat. Alle Varianten von Urkundenfälschung sind im Schweizer Strafgesetzbuch ab Art. 251 aufgeführt.

ESTHER OMLIN ERKLÄRT DAS STRAFMASS FÜR URKUNDENFÄLSCHUNG

Esther Omlin fasst es kurz zusammen: Urkundenfälschung gilt grundsätzlich als Verbrechen, für das eine Geldstrafe, aber auch eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren verhängt werden kann. In Einzelfällen kann Urkundenfälschung als Bagatelle eingestuft werden, zum Beispiel wenn jemand in einer Vollmacht eine Unterschrift, die er ohnehin bekommen hätte, aus Bequemlichkeit fälscht.

ESTHER OMLIN: URKUNDENFÄLSCHUNG KANN IM STRAFREGISTERAUSZUG STEHEN

Nicht ins Strafregister aufgenommen werden Bagatellfälle von Urkundenfälschung, für die im Urteil eine Geldstrafe von weniger als 5000 Franken oder 180 Stunden gemeinnützige Arbeit verhängt werden. Alles was darüber verhängt wird, bis hin zu Freiheitsstrafen, kann zehn bis fünfzehn Jahre lang im Strafregisterauszug vermerkt sein, erklärt Esther Omlin.

ESTHER OMLIN ÜBER DIE VERJÄHRUNG VON URKUNDENFÄLSCHUNG

Entsprechend der verschieden schweren Arten der Urkundenfälschung werden auch unterschiedliche Urteile gefällt – und auch die Fristen der Verjährung richten sich danach. Leichtere Fälle und beispielsweise das Fälschen von Ausweisen verjähren nach sieben Jahren. Die meisten Arten der Urkundenfälschung jedoch, wie zum Beispiel das Erschleichen einer falschen Beurkundung und Urkundenfälschung im Amt, verjähren erst 15 Jahre nach der Tat, betont Esther Omlin.

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Esther Omlin: Wie man eine Klage richtig einreicht

Esther Omlin: Wie man eine Klage richtig einreicht Die meisten Menschen denken, das Einreichen einer Klage sei eine simple Sache, weiss Dr. Iur. Esther Omlin. Als Juristin sieht sie sich in ihrem Berufsleben mit einer Vielzahl von Klagen verschiedenster Art konfrontiert, und oft hört sie von ihren Mandanten, dass sie sich die Sache zunächst sehr viel einfacher vorgestellt haben. Doch auch wenn der Sachverhalt klar scheint und die Klage eine blosse Formalie sein dürfte, enden Gerichtsverhandlungen so manches Mal mit einem für den Kläger überraschenden Ausgang. Esther Omlins Rat lautet deswegen: wer eine Klage einreichen will, sollte sich unbedingt darüber im Klaren sein, welche Vorgänge eine Klage in Gang setzt.

Wie definiert sich der Begriff der Klage?
Welchen Weg kann eine Klage einschlagen?
Warum ist eine Rechtsberatung im Vorfeld wichtig?
Was muss eine Klageschrift beinhalten?
Wie läuft eine Hauptverhandlung ab?
Nach dem Urteil – wer übernimmt die Kosten des Verfahrens?
Wie berechnen sich die Anwaltskosten?

WIE DEFINIERT SICH DER BEGRIFF DER KLAGE?

Eine rechtliche Klage wird mit dem Ziel eingereicht, mithilfe des Gesetzes bei einer Gerichtsverhandlung an sein Recht zu kommen. Jeder hat dabei grundsätzlich das Recht, zu klagen, betont Esther Omlin, auch Minderjährige, die dann von den Eltern oder dem Vormund vertreten werden müssen. Ein klagendes Unternehmen wird als juristische Person betrachtet und vor Gericht vom Geschäftsinhaber vertreten.

WELCHEN WEG KANN EINE KLAGE EINSCHLAGEN?

Wenn sich der Streitwert auf weniger als 30.000 Schweizer Franken beläuft, so kann das sogenannte einfache Verfahren in Anspruch genommen werden. Dies wird oft bei arbeits- oder mietrechtlichen Fällen genutzt, erklärt Esther Omlin. Zunächst geht der Fall dabei an eine Schlichtungsbehörde. Wenn der Versuch einer Schlichtung misslingt, erhält der Kläger eine Klagebewilligung. In wenigen Ausnahmen ist vorab kein Schlichtungsverfahren notwendig, zum Beispiel bei Scheidungen oder wenn der Kläger seinen Wohnsitz im Ausland hat. Spätestens dann sollte ein Anwalt konsultiert werden, eine Anwaltspflicht besteht bei einfachen Verfahren jedoch nicht.

WARUM IST EINE RECHTSBERATUNG IM VORFELD WICHTIG?

Esther Omlin weist darauf hin, dass jeder, der eine Klage einreichen will, vorab klären sollte, wie realistisch seine Chancen stehen, einen Prozess tatsächlich zu gewinnen. Ein Anwalt kann hier eine grosse Unterstützung sein, und er kann ausserdem die Kosten für den Prozess hochrechnen, so dass auch in finanzieller Hinsicht abgewogen werden kann, ob ein solcher sich überhaupt lohnt. Mitunter kann so ein teures, aber letztlich sinnloses Verfahren vermieden werden.
Beim einfachen Verfahren hat der Kläger die Möglichkeit, sich auch selbst zu vertreten. Je nach Komplexität des Falls oder Streitwerts rät Esther Omlin jedoch in den meisten Fällen von dieser Möglichkeit ab. Wenn der Prozess zugunsten des Klägers ausgeht, besteht zudem die Möglichkeit, dass der Kläger die Anwalts- und Verfahrenskosten zum Teil oder ganz erstattet bekommt.

WAS MUSS EINE KLAGESCHRIFT BEINHALTEN?

Im Fall eines einfachen Verfahrens kann der Kläger seine Klageschrift schriftlich, aber auch mündlich einreichen. Unbedingt beinhalten sollte sie Namen und Kontaktdaten, Angabe des Streitgegenstands und das Ziel, welches aus Sicht des Klägers erreicht werden soll. Optional, aber oftmals hilfreich sind Angaben über weitere Hintergründe und Beweise oder Zeugen. Esther Omlin empfiehlt ausserdem unbedingt, der Klage einen Antrag auf Parteientschädigung beizufügen. Damit beantragt der Kläger eine Kostenübernahme durch die Gegenpartei. Sollte dieser Antrag fehlen, kann es auch bei einem gewonnenen Prozess passieren, dass die Gegenpartei die Kosten nicht übernehmen muss. Generell sollte für die Klageschrift grosse Sorgfalt aufgewendet werden, sie muss präzise sein und in ihren Argumenten überzeugen. Wesentliche Hintergrundinformationen sollten kurz und auf den Punkt eingearbeitet sein.

WIE LÄUFT EINE HAUPTVERHANDLUNG AB?

Wird die Klage als begründet bewertet, so erhält zunächst der Beklagte die Möglichkeit der Stellungnahme. Dieser folgt entweder direkt die Ladung zur Hauptverhandlung oder ein weiterer Schriftwechsel. In einigen Fällen wird eine Vorverhandlung angeordnet, erläutert Esther Omlin. Je nachdem, ob eine Vorverhandlung bereits wichtige Punkte der Klage abhandeln konnte, wird in der Hauptverhandlung Kläger und Beklagtem die Möglichkeit gegeben, Argumente und Beweise direkt vor dem Richter vorzutragen und zweimalig Schlussvorträge zu halten, in denen sie Stellung zur Anklage und zu den vorgebrachten Beweisen geben können. Esther Omlin weist darauf hin, dass beiderseitig auch auf eine Hauptverhandlung verzichtet werden kann, was jedoch bedeutet, dass Beweise nicht untersucht und Zeugen nicht vorgeladen werden. Der richterliche Beschluss, also das Urteil, beendet die Verhandlung.

NACH DEM URTEIL – WER ÜBERNIMMT DIE KOSTEN DES VERFAHRENS?

Bei einem einfachen Verfahren wird selten eine Vorleistung vom Kläger in Sachen Kosten verlangt. Bei ordentlichen Verfahren ist eine sogenannte Vorauszahlungserhebung allerdings durchaus nicht unüblich. Teilweise ordnet der Richter zudem eine Sicherheitszahlung an, zum Beispiel, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Beklagte zahlungsunfähig ist oder nicht in der Schweiz wohnhaft ist. Die Prozesskosten trägt in der Regel der Verlierer, der auch die kantonale Entschädigungspauschale tragen muss. Ausserdem ist auch das Schlichtungsverfahren kostenpflichtig ist, dabei werden nur selten Ausnahmen gemacht. Esther Omlin skizziert des Weiteren die Möglichkeit, einen Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege zu stellen. Voraussetzung dafür ist eine gute Ausgangsprognose für den Prozess und dass der Betreffende rechtlich als mittellos gilt, was jedoch eine Offenlegung der finanziellen Situation erfordert. Wird dem Antrag stattgegeben, werden Prozesskosten und anfallende Anwaltskosten übernommen.

WIE BERECHNEN SICH DIE ANWALTSKOSTEN?

Esther Omlin weiß, dass viele Mandanten Bedenken haben, wenn es um die korrekte Kalkulierung der Anwaltskosten geht. Tatsächlich gibt es verschiedene Modelle, wie Anwälte ihre Honorare berechnen, doch gibt es immer verschiedene klare Kriterien, zum Beispiel nach der Komplexität des Falls und der Höhe des Streitwerts. Dabei haben einige Anwälte einen festen Stundensatz, während andere Kollegen ein Pauschalmodell anbieten. In der Schweiz ist es Anwälten untersagt, ausschliesslich auf Erfolgshonorar zu arbeiten, jedoch ist eine Erfolgsprovision nach vorheriger Absprache mit dem Mandanten durchaus zulässig. Bei einigen Anwälten erfolgen Erstberatungsgespräche kostenlos, andere wiederum stellen diese per Stundensatz in Rechnung. Der Mandant sollte in jedem Fall darauf achten, dass zusätzliche Kosten, etwa für Recherchen, Telefonate oder Mehrwertsteuer im Preis inbegriffen sind. Fühlt sich der Mandant unsicher und denkt, dass der berechnete Satz zu hoch sein könnte, so hilft es in jedem Fall weiter, sich an die Honorarkommission des Anwaltsverbandes zu wenden. Ein offenes Kennenlerngespräch mit dem ausgewählten Anwalt ist jedoch immer der einfachste Weg, denn seriöse Anwälte sorgen stets für transparente Honorare und lösen Unklarheiten sofort und gerne auf, betont Esther Omlin.

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Esther Omlin über das Strafrecht in der Schweiz

Esther Omlin über das Strafrecht in der Schweiz Die Juristin Dr. Iur. Esther Omlin kennt die weitläufige Meinung, dass in der Schweiz Straftaten weniger hart sanktioniert werden als anderswo. Tatsächlich fallen hier die Strafen im Vergleich zu anderen Rechtssystemen oftmals milder aus – doch je nach Art und Schwere der Straftat müssen Verurteilte auch in der Schweiz mit einem langen Freiheitsentzug rechnen. Zu beachten ist daher, dass das Strafrecht der Schweiz einem zentralen Grundsatz folgt, der in Artikel 1 des schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB) festgelegt ist und besagt, dass eine Massnahme oder Strafe nur dann verhängt werden kann, wenn durch ein formelles Gesetz begründet ist, dass es sich bei einer Tat um eine strafbare Handlung handelt. Auch der Strafrahmen für die Tat ist im entsprechenden Gesetz festgelegt. Was es ausserdem zu beachten gilt und was im Fall einer Anklage zu tun ist, beantwortet Esther Omlin im Folgenden:

Was sind „harte“ Strafrechte?
Für welche strafbaren Taten gilt das allgemeine Strafrecht?
Welche Besonderheiten beinhaltet das Jugendstrafrecht?
Warum ist das Wirtschaftsstrafrecht ein besonders komplexer Rechtsbereich?
Wann werden lebenslange Strafen verhängt?
Wann wird ein Anwalt unbedingt benötigt?
Wie sollte man sich im Fall einer Anklage verhalten?
Was ist zu beachten, wenn man als Zeuge vor Gericht auftritt?

WAS SIND „HARTE“ STRAFRECHTE?

Im Strafrecht der Schweiz werden verschiedene Arten von Strafe verhängt: Busse (Art. 106 StGB), Geldstrafe (Art. 34 ff. StGB) und Freiheitsstrafe (Art. 40 StGB). Welche dieser Strafen ausgesprochen wird, hängt von der Schwere des Delikts ab. Mit einer Busse werden Übertretungen geahndet, die schwächste Form einer Straftat. Für Vergehen gilt eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. Verbrechen wiederum sind strafbare Handlungen, die mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren geahndet werden. Unter den Begriff der „harten“ Strafrechte fallen entsprechend jene Rechtsbereiche, die bestimmte Handlungen zu Verbrechen erklären und hohe Freiheitsstrafen zur Folge haben, führt Esther Omlin aus.

FÜR WELCHE STRAFBAREN TATEN GILT DAS ALLGEMEINE STRAFRECHT?

Im allgemeinen Strafrecht erfolgen harte Strafen vor allem bei Delikten gegen Leib und Leben. Oft geht es hier um extreme Gewalt, weiss Esther Omlin aus langer juristischer Erfahrung. Zu den schwersten aller Straftaten zählen vorsätzliche Tötung, Mord, Totschlag, schwere Körperverletzung und Verstümmelung weiblicher Genitalien. Doch auch Delikte gegen das Vermögen sind oft Grund für Strafverfahren, wie beispielsweise Veruntreuung, Diebstahl, Betrug, Raub, Erpressung oder Hehlerei.

WELCHE BESONDERHEITEN BEINHALTET DAS JUGENDSTRAFRECHT?

Das schweizerische Strafrecht zeigt sich besonders milde, wenn es um Jugendliche geht. Doch Esther Omlin warnt: schwere Delikte können auch hier mit einem Freiheitsentzug geahndet werden. Dieser kommt allerdings grundsätzlich erst dann in Betracht, wenn der Straftäter das 15. Lebensjahr vollendet hat, und er kann einen Tag bis zu einem Jahr dauern. Härtere Strafen sind ab Vollendung des 16. Lebensjahres zur Zeit der Tat möglich.

WARUM IST DAS WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT EIN BESONDERS KOMPLEXER BEREICH?

Tatbestände, die unter das Wirtschaftsstrafrecht fallen, berühren viele andere Rechtsbereiche mit, erklärt Esther Omlin. Daher benötigt ein Rechtsbeistand in diesen Fällen ein umfassendes Fachwissen, welches nicht nur strafrechtliche und strafprozessuale Kompetenzen beinhalten muss sondern auch ein grundlegendes wirtschaftliches Verständnis. Auch sind Kenntnisse im Gesellschafts- und Handelsrecht unbedingt erforderlich, damit die Vorwürfe gegen den Mandanten eingehend geprüft und eine gute Verteidigung möglich werden kann.

WANN WERDEN LEBENSLANGE STRAFEN VERHÄNGT?

Eine lebenslängliche Freiheitsstrafe darf nur ausgesprochen werden, wenn eine entsprechende Sanktion vom Gesetz abgesichert ist. Esther Omlin weiss, dass dies nur bei wenigen Straftaten der Fall ist: bei Mord und Völkermord, besonders schweren Fällen von Geiselnahme, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen oder schweren Fällen eines Angriffs auf die Unabhängigkeit der Eidgenossenschaft. Lebenslange Freiheitsstrafen werden vergleichsweise selten verhängt – und Esther Omlin erklärt, dass selbst dann nicht gesagt ist, dass der Täter tatsächlich bis zum Ende seines Lebens im Gefängnis bleiben muss. Vorausgesetzt, dem Täter wird eine günstige Prognose für sein künftiges Leben bescheinigt, sieht das schweizerische Strafrecht nach 15 Jahren eine bedingte Entlassung vor, in besonderen Fällen sogar bereits nach 10 Jahren.

WANN WIRD EIN ANWALT UNBEDINGT BENÖTIGT?

Esther Omlin weist darauf hin, dass in der Schweizer Strafprozessordnung einheitlich festgelegt ist, dass die Behörden verpflichtet sind, einem Beklagten einen Strafverteidiger zur Seite zu stellen, wenn dieser beispielsweise länger als zehn Tage inhaftiert war oder ihm eine Freiheitsstrafe droht. Auch wenn die Staatsanwaltschaft persönlich vor Gericht auftritt oder ein abgekürztes Verfahren angestrebt wird, ist eine anwaltliche Vertretung vorgeschrieben. Es spielt dabei keine Rolle, ob der Angeklagte einen Rechtsbeistand haben möchte. Im Zweifelsfall wird ihm ein behördlicher Strafverteidiger zur Seite gestellt.

WIE SOLLTE MAN SICH IM FALL EINER ANKLAGE VERHALTEN?

Egal, ob ein Angeklagter sich für schuldig hält oder nicht, zunächst ist es am allerwichtigsten, Ruhe zu bewahren, rät Esther Omlin. Keinesfalls sollte man Aussagen gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft machen und immer im Hinterkopf behalten, dass jedes noch so freundliche Gespräch ein potenzielles Verhör sein kann. Unbedingt empfiehlt Esther Omlin daher als ersten Schritt das Einschalten eines anwaltlichen Beistands, mit dem die Situation offen besprochen werden kann. Auf diese Weise kann vermieden werden, dass unüberlegte Aussagen im Polizeirapport auftauchen und möglicherweise den Ausgangspunkt für eine Befragung bieten. Da kein Anspruch auf Verschiebung einer Vernehmung besteht, sollte die Verteidigung so rasch wie möglich in Aktion treten.

WAS IST ZU BEACHTEN, WENN MAN ALS ZEUGE VOR GERICHT AUFTRITT?

In jedem Fall hat man als Auskunftsperson oder Zeuge die Pflicht, bei einer Vorladung vor Gericht tatsächlich persönlich zu erscheinen. Dies gilt auch für den Fall, wenn man sich auf sein Aussageverweigerungs- oder Zeugnisverweigerungsrecht berufen will. Eine Absage oder ein Nichterscheinen vor Gericht wird nur dann toleriert, wenn wichtige Gründe vorliegen. Das kann beispielsweise eine schwere Erkrankung sein oder ein längerfristig gebuchter Aufenthalt im Ausland. Wenn man den anberaumten Gerichtstermin nicht wahrnehmen kann, sollte man sich unbedingt umgehend direkt an das Gericht wenden und alle Unterlagen vorlegen, die benötigt werden, um nachzuweisen, dass eine Anwesenheit tatsächlich nicht möglich ist. Esther Omlin rät des Weiteren dazu, stets ordentlich gekleidet und frisiert bei einer Verhandlung zu erscheinen und ein respektvolles Verhalten zu zeigen, denn dies kann durchaus einen gewissen Eindruck machen.

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Esther Omlin über das Wirtschaftsrecht und jährliche Berichterstattungspflichten über nicht monetäre Belange

Esther Omlin über das Wirtschaftsrecht und jährliche Berichterstattungspflichten über nicht monetäre Belange Esther Omlin berichtet, dass durch die Zustimmung zum mittelbaren Gegenentwurf hinsichtlich der Konzernverantwortungsinitiative erstmals verpflichtende Gesetzesvorgaben zur näheren Bestimmung der Unternehmensverantwortung im Bereich der Menschenrechte durch Änderung des Obligationenrechts und Strafgesetzbuchs in die Schweizer Rechtsordnung aufgenommen werden.

Neu eingeführt werden für in der Schweiz ansässigen Firmen die jährliche Pflicht zur Berichterstattung über nicht monetäre Bereiche (sog. ESG-Reporting). Diese Pflicht ist unabhängig von den jeweiligen Tätigkeiten und Wirtschaftsbereichen. Es gelten Sorgfaltspflichten hinsichtlich der Human Rights Due Diligence für alle Lieferketten. Zwar werden bei auffälligen Vergehen gegen diese Vorgaben keine weiteren zivilrechtliches Haftungsregime eingeführt, jedoch dürfen Verstöße mit strafrechtlichen Sanktionen geahndet werden. Die neuen Gesetzesbestimmungen werden voraussichtlich im Laufe 2021 in Kraft treten und ab dem Geschäftsjahr 2022 gelten.

Daher nachgefragt bei Esther Omlin:

Für welche Unternehmen trifft die neue Bestimmung zu?
Welche Punkte muss der Bericht enthalten?
Welche Unternehmen müssen der strengeren Sorgfaltspflicht nachkommen?
Welche Vorgaben gelten für diese Unternehmen?
Wer kann Firmen dabei unterstützen?

FÜR WELCHE UNTERNEHMEN TRIFFT DIE NEUE BESTIMMUNG ZU?

Betroffen von der neuen Pflicht zu Berichterstattung über nicht monetäre Bereiche sind alle Unternehmen:

Die gemäß Art. 727 Abs. 1 OR einer ordentlichen Revision unterliegen..
Mit allen Unternehmensbereichen, sowohl im In- wie auch Ausland in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren mindestens 500 Vollzeitbeschäftigte im Jahresmittel angestellt haben.
Mit allen Unternehmensbereichen, sowohl im In- wie auch Ausland in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren mindestens 20 Millionen Franken als Bilanzsumme überschritten haben.
Mit allen Unternehmensbereichen, sowohl im In- wie auch Ausland in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren einen Umsatzerlös von 40 Millionen Franken erwirtschaftet haben.

Sollten diese Punkte auf ein Unternehmen zutreffen, gelten fortan die Pflichten zur Berichterstattung über nicht monetäre Bereiche, merkt Esther Omlin an.

WELCHE PUNKTE MUSS DER BERICHT ENTHALTEN?

Der Bericht dient einzig und allein dem Zweck zur Rechenschaftsablage bezüglich aller direkten und indirekten Auswirkungen der Tätigkeitsfelder auf alle nicht monetären Bereiche, erklärt Esther Omlin. Zu diesen Tätigkeitsfeldern zählen:

Die Beachtung aller Umweltbelange, vor allem unter Berücksichtigung aller CO2-Ziele
Die Beachtung aller Sozialbelange.
Die Beachtung aller Arbeitnehmerbelange wie Gleichstellung der Geschlechter, Einhaltung der Vorgaben hinsichtlich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit, die Umsetzung der grundlegenden Vorgaben der internationalen Arbeitsorganisation, die Wahrung der Gewerkschaftsrechte, die Fürsorgepflicht.
Die Einhaltung der Menschenrechte.
Die Korruptionsbekämpfung.

In den jeweiligen jährlichen Berichten müssen all die Informationen enthalten sein, die Einblicke in die allgemeinen Geschäftsabläufe, alle Unternehmensbilanzen und Ergebnisse, die Unternehmensstandorte und die Auswirkungen der Geschäftstätigkeiten auf diese Belange gewähren. Die Angaben sind von der unterzeichnungsberechtigen Firmenleitung freizugeben. Das Hauptthema der Berichte wird aber die Offenlegung aller Risiken der jeweiligen Wirtschaftsbereiche bezüglich aller nicht monetärer Bereiche sein. Ebenfalls müssen die Maßnahmen zur Risikobekämpfung aufgeführt werden. Dabei gilt es nicht nur die eigenen Risiken zu berücksichtigen. Auch alle möglichen Risiken, die durch die geschäftlichen Beziehungen mit anderen Firmen und Lieferanten entstehen können (strengere Sorgfaltspflicht) müssen darin aufgezeigt werden, berichtet Esther Omlin.

WELCHE UNTERNEHMEN MÜSSEN DER STRENGEREN SORGFALTSPFLICHT NACHKOMMEN?

Alle Firmen unterliegen der strengeren Sorgfaltspflicht hinsichtlich der Lieferketten, die auch mit in den Bericht aufgenommen werden muss, wenn:

Das Unternehmen mit Zinn, Tantal, Wolfram oder Gold enthaltende Mineralien oder Metalle aus Konflikt- und Hochrisikogebieten handelt und in die Schweiz importiert oder in der Schweiz verarbeitet.
Mit Produkten oder Dienstleistungen handelt oder anbietet, bei denen der Verdacht besteht, dass für die Herstellung Kinderarbeit zum Einsatz kam, schildert Esther Omlin.

WELCHE VORGABEN GELTEN FÜR DIESE UNTERNEHMEN?

Zusätzlich zur Pflicht der Berichterstattung über nicht monetäre Bereiche müssen Firmen, die der strengeren gesetzlichen Pflicht zur Sorgfalt unterliegen, ein genau vorgegebenes Managementsystem (Due Diligence System) einführen. Dieses dient der Protokollierung der gesamten Lieferketten und beteiligten Firmen für die erwähnten Mineralien und Metalle aus potenziellen Konflikt- und Hochrisikogebieten. Auch alle Produkte und Dienstleistungen, die der Kinderarbeit verdächtigt werden, sind darin zu notieren. Die Daten müssen bis zum Ursprungsort der Lieferkette zurückverfolgbar sein. Dazu sind die betroffenen Firmen verpflichtet, die Risiken und Vernachlässigung der Menschenrechte in den jeweiligen Lieferketten selbst zu ermitteln, zu bewerten und in einem Risikomanagementplan festzuhalten. Darin gehören auch alle Maßnahmen, die zur Risikoeindämmung eingesetzt werden, erläutert Esther Omlin. Letztlich verlangt das neue Gesetz, dass die betroffenen Firmen ein funktionierendes Human Rights Due Diligence System benötigen und auch danach arbeiten und handeln müssen. Wie genau das Human Rights Due Diligence System auszusehen hat, wird in den UN-Guiding Principles on Business & Human Rights oder den OECD Guidelines for Multinational Enterprises näher beschrieben. Auch über die Einhaltung und Erfüllung der strikteren Sorgfaltspflichten müssen die jeweiligen Firmen jährlich Bericht erstatten. Dieser Bericht muss zwingend von der Geschäftsleitung erstellt und offengelegt werden. Ein einfaches Unterzeichnen wie bei den nicht monetären Bereichen ist hier nicht möglich. Durch die Zustimmung zum mittelbaren Gegenentwurf nimmt die Verrechtlichung des Themas Wirtschaft & Menschenrechte in der Schweiz erneut Fahrt auf. Inzwischen ist eine einfache Aufnahme des Themas in firmeninterne CSR-Strategien nicht mehr ausreichend, merkt Esther Omlin an.

WER KANN FIRMEN DABEI UNTERSTÜTZEN?

Der beste Weg zur Hilfe, wenn eine Firma von der strengeren Sorgfaltspflicht oder von nicht monetärer Berichterstattung betroffen ist, ist ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt oder Anwältin für Wirtschafts- und Menschenrechte wie von Dr. iur. Esther Omlin. Diese können die jeweiligen Firmen in zahlreichen Punkten unterstützen. Zu diesen gehören:

Die Ausarbeitung der notwendigen internen Unternehmensprozesse zur Entwicklung eines rechtlich passenden Systems zur umfassenden Berichterstattung im Bereich der nicht monetären Geschäftsfelder.
Die Erstellung bestimmter Menschenrechtsbereiche, speziell für jede Firma, bezüglich der nicht monetären Bereiche.
Eine unvoreingenommene Sichtung der verschiedenen Unternehmensberichte über alle nicht monetären Belange.
Die Einführung eines selbstständigen Human Rights Due Diligence Systems und die Ausweitung bereits vorhandener Kontrollsysteme auf Menschenrechte und mögliche Risiken hinsichtlich der Menschenrechtsverletzung.
Die Evaluierung und Priorisierung aller Risiken, die Menschenrechte betreffend über alle Geschäftsbereiche hinweg.
Die Realisierung von unternehmensspezifischen Menschenrechts-Assessments
Erstellung und Durchführung von Schulungen mit entsprechendem Kursmaterial hinsichtlich der Einhaltung und Vorgaben der Menschenrechte.
Überprüfung und Ausarbeitung von zusätzlichen Lieferantenverträgen und Code of Conducts
Vertretung in zivil-, straf- und aufsichtsrechtlichen Verfahren.

Mittlerweile ist es wichtig, bis zum tatsächlichen wirksam werden der neuen gesetzlichen Vorgaben die existierenden Due-Diligence- und Berichterstattungssysteme um das Thema nicht monetäre Risiken zu ergänzen und rechtlich zulässige Lösungsvorschläge einzuarbeiten, äußert Esther Omlin abschließend.

Omlin Strafrecht: Untersuchungen & Expertisen
Esther Omlin
Habsburgerstrasse 16

6003 Luzern
Schweiz

E-Mail: esther.omlin@omlin-strafrecht.ch esther-omlin@clickonmedia-mail.de
Homepage: https://esther-omlin.ch/
Telefon: +41 (0) 41 220 21 92

Pressekontakt
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