Perfekt abgesichert mit BLOCKALARM® Alarmanlagen

Perfekt abgesichert mit BLOCKALARM® Alarmanlagen In einer ständig unsicherer werdenden Welt müssen heutzutage Alarmanlagen mehr leisten als noch vor einigen Jahrzehnten. BLOCKALARM® Schließsystem hat die Zeichen der Zeit erkannt und entwickelt, produziert, verkauft und installiert Alarmanlagen bundesweit. Dabei werden ausschließlich zertifizierte Funkalarmanlagen, Überwachungskameras und Sicherheitstechnik „Made in Germany“ eingesetzt. Die Lösungen, die BLOCKALARM® bietet, sind sowohl für Privat- als auch für Gewerbekunden geeignet. Jahrzehntelange Erfahrung im Bereich Elektronik und Bauelemente und eine direkte Nähe zu Privatkunden und zum Gewerbe halfen BLOCKALARM® bei der Entwicklung eines einzigartigen Alarmgesamtsystems. Der Kunde kann sich gegen Überfälle im Haus absichern, egal ob er sich selbst dort befindet oder abwesend ist. Durch eine Vor-Ort Beratung eines BLOCKALARM® Systemberaters kann ein Anlagensystem individuell auf die Anforderungen und Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten werden. Im Einzelnen bietet BLOCKALARM®

Einbruchschutz
Gebäudeschutz
Videoüberwachung
Ein Notruf-/Überfall-System
Zutrittskontrolle

DER BLOCKALARM® EINBRUCHSCHUTZ

Die von BLOCKALARM® entwickelte QANTUM®-Hausalarmanlage kann mit einem Funk-Bewegungsmelder verbunden werden. So entgeht dem Kunden, ob privat oder Gewerbe, keine Auffälligkeit. Für den umfassenden Einbruchschutz lassen sich ein Funk-Öffnungsmelder und ein Funk-Glasbruchmelder mit der Alarmanlage koppeln. Anhand einer feinen Sensorik wird auf diese Weise sofort erkannt, ob Türen oder Fenster unberechtigterweise geöffnet werden. Eine Infrarot-Lichtschranke komplettiert den perfekten Einbruchschutz. Sie erzeugt ein Infrarot-Lichtgitter, das sofort Alarm schlägt, sobald eine Person sich hindurchbewegt.

DER BLOCKALARM® GEBÄUDESCHUTZ

Als Ergänzung zur der QANTUM®-Hausalarmanlage bietet BLOCKALARM® Funk-Rauchmelder, Funk-Thermomelder, CO-Meldern und Funk-Gasmelder an. Im Notfall reagieren diese Module schnell und zuverlässig und warnen vor der Gefahr durch Brände, Gasentwicklungen oder unerklärlich ansteigende Wärme. Alle Module der QANTUM®-Alarmanlage sind individuell konfigurierbar und funktionieren über Funk. Somit ist keine Verlegung von Kabeln oder eine Internetverbindung notwendig.

VIDEOÜBERWACHUNG VON BLOCKALARM®

Eine Überwachungskamera von BLOCKALARM® bietet eine perfekte Ergänzung zur Alarmanlage für Haus oder Firma. Ein ganzes Objekt oder ein Teilbereich kann so dauerhaft überwacht werden. Die Aufnahmen der Überwachungskamera werden über Kabel oder WLAN übertragen. Sie werden gespeichert und frühere Aufzeichnungen können bei Bedarf angesehen und ausgewertet werden. Allein das Vorhandensein einer guten Videokamera bringt potenzielle Eindringlinge oft davon ab, ihr Vorhaben in die Tat umzusetzen.

DAS BLOCKALARM® NOTRUF-/ÜBERFALL-SYSTEM

Die QANTUM®-Hausalarmanlage von BLOCKALARM® besitzt einen integrierten Funk-Notruf und einen Hand-Notsender mit Panik-Taste. Sie muss im Notfall nur etwa drei Sekunden lang gedrückt werden, dann wird sofort Alarm ausgelöst. Der Handsender kann in der Hosentasche oder an einem Band um den Hals getragen werden. So besteht ein direkter Zugang zum Alarm bei Überfall.
Sehr beliebt ist der BLOCKALARM® Notruf bei Mitarbeitern in vielen Firmen und Geschäften wie zum Beispiel Apotheken. Schon auf dem Weg vom Parkplatz ins Firmengebäude haben sie aufgrund der guten Reichweite der Funkübertragung der Alarmanlagentechnik ein sichereres Gefühl. Auch in Schulen kommen diese Paniksysteme zum Einsatz.

ZUTRITTSKONTROLLE MIT BLOCKALARM®

Der vergessene Schlüssel gehört der Vergangenheit an, denn das BLOCKALARM® Schließsystem besitzt einen elektronischen Schließzylinder mit Codeeingabe. So kann man ohne Schlüssel jederzeit sein Haus, Firma oder Wohnung betreten. Der Code kann direkt am Drehknauf des Zylinders eingegeben werden. Bei richtiger Eingabe leuchtet eine grüne LED und die Tür kann einfach geöffnet werden. Die Codes sind dabei persönlich und individuell. So können Türen mit dem BLOCKALARM® Schließsystem jederzeit einfach geöffnet werden.

BLOCKALARM GmbH
Dirk Bienert
Augsburger Straße 17

85221 Dachau
Deutschland

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Telefon: 08131-908850

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MEX Berlin 2021 – Mange- und Entertainment-Expo findet statt

MEX Berlin 2021 - Mange- und Entertainment-Expo findet statt Die Mex 2021 öffnet nun zum zweiten Mal ihre Tore in den Messehallen unterm Funkturm.

Vom 22. bis zum 24.10.2021 heißt es endlich wieder Spaß und Entertainment auf einer großen Convention rund um die Bereiche Manga, Anime, Cosplay, Gaming und vieles mehr. Abseits der Popkultur gewährt euch die Mex auch Einblicke in die Kultur Japans.

Hinter der Manga & Entertainment Expo steckt ein Team mit fast zwanzig Jahren Conventionerfahrung und der Leidenschaft ein Erlebnis für Fans und Freunde, der japanischen Popkultur zu erschaffen.

Mit einem abwechslungsreichen Bühnenprogramm, einem großen Händlerraum, einer bunten Artist Alley, zahlreichen Workshops und natürlich ein paar Ehrengästen bietet die MEX für jeden etwas.

Für das leibliche Wohl wird unter anderem von dem Maid Café „Sweet Heaven“ gesorgt, aber auch eine große Food Area, die keine kulinarischen Wünsche offen lässt, versorgt euch mit Speisen und Getränken.

Auch verschiedene Wettbewerbe laden wieder zum Mitmachen ein. Ob beim Cosplay-Wettbewerb, beim Dance Wettbewerb, beim Go oder beim Karaoke könnt ihr euer Können unter Beweis stellen. Selbstverständlich wird es auch wieder einen Gamesroom geben. An mehr als 50 Geräten könnt ihr verschiedene Spiele spielen, oder an dem ein oder anderem Wettbewerb teilnehmen.

Wir hoffen euch auch dieses Jahr auf der MEX2021 begrüßen zu können!
https://mex-berlin.de

MMC-Berlin e.V.
Patrick Gohlisch
Harzgeroder Str. 2

13187 Berlin
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Esther Omlin über das Wirtschaftsrecht und jährliche Berichterstattungspflichten über nicht monetäre Belange

Esther Omlin über das Wirtschaftsrecht und jährliche Berichterstattungspflichten über nicht monetäre Belange Esther Omlin berichtet, dass durch die Zustimmung zum mittelbaren Gegenentwurf hinsichtlich der Konzernverantwortungsinitiative erstmals verpflichtende Gesetzesvorgaben zur näheren Bestimmung der Unternehmensverantwortung im Bereich der Menschenrechte durch Änderung des Obligationenrechts und Strafgesetzbuchs in die Schweizer Rechtsordnung aufgenommen werden.

Neu eingeführt werden für in der Schweiz ansässigen Firmen die jährliche Pflicht zur Berichterstattung über nicht monetäre Bereiche (sog. ESG-Reporting). Diese Pflicht ist unabhängig von den jeweiligen Tätigkeiten und Wirtschaftsbereichen. Es gelten Sorgfaltspflichten hinsichtlich der Human Rights Due Diligence für alle Lieferketten. Zwar werden bei auffälligen Vergehen gegen diese Vorgaben keine weiteren zivilrechtliches Haftungsregime eingeführt, jedoch dürfen Verstöße mit strafrechtlichen Sanktionen geahndet werden. Die neuen Gesetzesbestimmungen werden voraussichtlich im Laufe 2021 in Kraft treten und ab dem Geschäftsjahr 2022 gelten.

Daher nachgefragt bei Esther Omlin:

Für welche Unternehmen trifft die neue Bestimmung zu?
Welche Punkte muss der Bericht enthalten?
Welche Unternehmen müssen der strengeren Sorgfaltspflicht nachkommen?
Welche Vorgaben gelten für diese Unternehmen?
Wer kann Firmen dabei unterstützen?

FÜR WELCHE UNTERNEHMEN TRIFFT DIE NEUE BESTIMMUNG ZU?

Betroffen von der neuen Pflicht zu Berichterstattung über nicht monetäre Bereiche sind alle Unternehmen:

Die gemäß Art. 727 Abs. 1 OR einer ordentlichen Revision unterliegen..
Mit allen Unternehmensbereichen, sowohl im In- wie auch Ausland in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren mindestens 500 Vollzeitbeschäftigte im Jahresmittel angestellt haben.
Mit allen Unternehmensbereichen, sowohl im In- wie auch Ausland in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren mindestens 20 Millionen Franken als Bilanzsumme überschritten haben.
Mit allen Unternehmensbereichen, sowohl im In- wie auch Ausland in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren einen Umsatzerlös von 40 Millionen Franken erwirtschaftet haben.

Sollten diese Punkte auf ein Unternehmen zutreffen, gelten fortan die Pflichten zur Berichterstattung über nicht monetäre Bereiche, merkt Esther Omlin an.

WELCHE PUNKTE MUSS DER BERICHT ENTHALTEN?

Der Bericht dient einzig und allein dem Zweck zur Rechenschaftsablage bezüglich aller direkten und indirekten Auswirkungen der Tätigkeitsfelder auf alle nicht monetären Bereiche, erklärt Esther Omlin. Zu diesen Tätigkeitsfeldern zählen:

Die Beachtung aller Umweltbelange, vor allem unter Berücksichtigung aller CO2-Ziele
Die Beachtung aller Sozialbelange.
Die Beachtung aller Arbeitnehmerbelange wie Gleichstellung der Geschlechter, Einhaltung der Vorgaben hinsichtlich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit, die Umsetzung der grundlegenden Vorgaben der internationalen Arbeitsorganisation, die Wahrung der Gewerkschaftsrechte, die Fürsorgepflicht.
Die Einhaltung der Menschenrechte.
Die Korruptionsbekämpfung.

In den jeweiligen jährlichen Berichten müssen all die Informationen enthalten sein, die Einblicke in die allgemeinen Geschäftsabläufe, alle Unternehmensbilanzen und Ergebnisse, die Unternehmensstandorte und die Auswirkungen der Geschäftstätigkeiten auf diese Belange gewähren. Die Angaben sind von der unterzeichnungsberechtigen Firmenleitung freizugeben. Das Hauptthema der Berichte wird aber die Offenlegung aller Risiken der jeweiligen Wirtschaftsbereiche bezüglich aller nicht monetärer Bereiche sein. Ebenfalls müssen die Maßnahmen zur Risikobekämpfung aufgeführt werden. Dabei gilt es nicht nur die eigenen Risiken zu berücksichtigen. Auch alle möglichen Risiken, die durch die geschäftlichen Beziehungen mit anderen Firmen und Lieferanten entstehen können (strengere Sorgfaltspflicht) müssen darin aufgezeigt werden, berichtet Esther Omlin.

WELCHE UNTERNEHMEN MÜSSEN DER STRENGEREN SORGFALTSPFLICHT NACHKOMMEN?

Alle Firmen unterliegen der strengeren Sorgfaltspflicht hinsichtlich der Lieferketten, die auch mit in den Bericht aufgenommen werden muss, wenn:

Das Unternehmen mit Zinn, Tantal, Wolfram oder Gold enthaltende Mineralien oder Metalle aus Konflikt- und Hochrisikogebieten handelt und in die Schweiz importiert oder in der Schweiz verarbeitet.
Mit Produkten oder Dienstleistungen handelt oder anbietet, bei denen der Verdacht besteht, dass für die Herstellung Kinderarbeit zum Einsatz kam, schildert Esther Omlin.

WELCHE VORGABEN GELTEN FÜR DIESE UNTERNEHMEN?

Zusätzlich zur Pflicht der Berichterstattung über nicht monetäre Bereiche müssen Firmen, die der strengeren gesetzlichen Pflicht zur Sorgfalt unterliegen, ein genau vorgegebenes Managementsystem (Due Diligence System) einführen. Dieses dient der Protokollierung der gesamten Lieferketten und beteiligten Firmen für die erwähnten Mineralien und Metalle aus potenziellen Konflikt- und Hochrisikogebieten. Auch alle Produkte und Dienstleistungen, die der Kinderarbeit verdächtigt werden, sind darin zu notieren. Die Daten müssen bis zum Ursprungsort der Lieferkette zurückverfolgbar sein. Dazu sind die betroffenen Firmen verpflichtet, die Risiken und Vernachlässigung der Menschenrechte in den jeweiligen Lieferketten selbst zu ermitteln, zu bewerten und in einem Risikomanagementplan festzuhalten. Darin gehören auch alle Maßnahmen, die zur Risikoeindämmung eingesetzt werden, erläutert Esther Omlin. Letztlich verlangt das neue Gesetz, dass die betroffenen Firmen ein funktionierendes Human Rights Due Diligence System benötigen und auch danach arbeiten und handeln müssen. Wie genau das Human Rights Due Diligence System auszusehen hat, wird in den UN-Guiding Principles on Business & Human Rights oder den OECD Guidelines for Multinational Enterprises näher beschrieben. Auch über die Einhaltung und Erfüllung der strikteren Sorgfaltspflichten müssen die jeweiligen Firmen jährlich Bericht erstatten. Dieser Bericht muss zwingend von der Geschäftsleitung erstellt und offengelegt werden. Ein einfaches Unterzeichnen wie bei den nicht monetären Bereichen ist hier nicht möglich. Durch die Zustimmung zum mittelbaren Gegenentwurf nimmt die Verrechtlichung des Themas Wirtschaft & Menschenrechte in der Schweiz erneut Fahrt auf. Inzwischen ist eine einfache Aufnahme des Themas in firmeninterne CSR-Strategien nicht mehr ausreichend, merkt Esther Omlin an.

WER KANN FIRMEN DABEI UNTERSTÜTZEN?

Der beste Weg zur Hilfe, wenn eine Firma von der strengeren Sorgfaltspflicht oder von nicht monetärer Berichterstattung betroffen ist, ist ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt oder Anwältin für Wirtschafts- und Menschenrechte wie von Dr. iur. Esther Omlin. Diese können die jeweiligen Firmen in zahlreichen Punkten unterstützen. Zu diesen gehören:

Die Ausarbeitung der notwendigen internen Unternehmensprozesse zur Entwicklung eines rechtlich passenden Systems zur umfassenden Berichterstattung im Bereich der nicht monetären Geschäftsfelder.
Die Erstellung bestimmter Menschenrechtsbereiche, speziell für jede Firma, bezüglich der nicht monetären Bereiche.
Eine unvoreingenommene Sichtung der verschiedenen Unternehmensberichte über alle nicht monetären Belange.
Die Einführung eines selbstständigen Human Rights Due Diligence Systems und die Ausweitung bereits vorhandener Kontrollsysteme auf Menschenrechte und mögliche Risiken hinsichtlich der Menschenrechtsverletzung.
Die Evaluierung und Priorisierung aller Risiken, die Menschenrechte betreffend über alle Geschäftsbereiche hinweg.
Die Realisierung von unternehmensspezifischen Menschenrechts-Assessments
Erstellung und Durchführung von Schulungen mit entsprechendem Kursmaterial hinsichtlich der Einhaltung und Vorgaben der Menschenrechte.
Überprüfung und Ausarbeitung von zusätzlichen Lieferantenverträgen und Code of Conducts
Vertretung in zivil-, straf- und aufsichtsrechtlichen Verfahren.

Mittlerweile ist es wichtig, bis zum tatsächlichen wirksam werden der neuen gesetzlichen Vorgaben die existierenden Due-Diligence- und Berichterstattungssysteme um das Thema nicht monetäre Risiken zu ergänzen und rechtlich zulässige Lösungsvorschläge einzuarbeiten, äußert Esther Omlin abschließend.

Omlin Strafrecht: Untersuchungen & Expertisen
Esther Omlin
Habsburgerstrasse 16

6003 Luzern
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E-Mail: esther.omlin@omlin-strafrecht.ch esther-omlin@clickonmedia-mail.de
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Esther Omlin über Urkundenfälschung – Gesetze und Strafen in der Schweiz

Esther Omlin über Urkundenfälschung - Gesetze und Strafen in der Schweiz Dokumente bestimmen das Leben eines jeden Menschen, verrät Dr. Esther Omlin. Dazu gehören die Schulzeugnisse, Ausweisdokumente, Verträge und vieles mehr. Kurz gesagt: Urkunden bescheinigen den beruflichen Werdegang, die Staatsangehörigkeit, den Versicherungsschutz und so ziemlich alles, was einen Menschen ausmacht. Jeder verlässt sich darauf, dass die ausgehändigten oder auch vorgelegten Dokumente richtig sind und auf korrektem Wege erstellt wurden. Doch was passiert, wenn das nicht der Fall ist?

Wir haben Staatsanwältin Esther Omlin zum Thema Urkundenfälschung gefragt:

Was ist Urkundenfälschung?
Wann ist Urkundenfälschung strafbar?
Wie wird Urkundenfälschung bestraft?
Wie unterscheiden sich Urkundenfälschung und Falschbeurkundung?
Was passiert beim Gebrauch einer gefälschten Urkunde?
Kann Urkundenfälschung verjähren?

WAS IST URKUNDENFÄLSCHUNG?

Unter den Begriff Urkundenfälschung fallen alle Handlungen, die den Beweiswert von Urkunden durch manipulative Eingriffe verändern. Hierzu gehören die Herstellung, die Veränderung einer bestehenden Urkunde oder die offensichtliche Verwendung einer falschen oder veränderten Urkunde, berichtet Dr. Esther Omlin. Demnach kann eine Urkundenfälschung auf drei Arten erfolgen.

Die ganze Urkunde wird von einer anderen Person angefertigt. Das bedeutet, dass dieses Dokument nicht von der vermerkten ausstellenden Behörde stammt. In diesem Fall spricht die Justiz von einer Totalfälschung.
Die Urkunde wird verfälscht, indem Textpassagen oder Titelbezeichnungen hinzugefügt werden. Beispiele hierfür sind Doktortitel (Falschbeurkundung).
Es wird eine Blankettfälschung angefertigt. In diesem Fall wird die echte Unterschrift einer anderen Person mit einem Text zusammengefügt, der nicht dem Willen dieser Person entspricht.

Bei allen drei Varianten stellt der Täter oder die Täterin eine unechte Urkunde her.
Das Vertrauen in Urkunden ist aber ein schützenswertes Rechtsgut. Daher kann auch die Abänderung einer E-Mail unter die Urkundenfälschung fallen. Eng verwandt mit der Urkundenfälschung ist das Erschleichen einer falschen Beurkundung unter Vortäuschung falscher Tatsachen. Alle Varianten der Urkundenfälschung sind Bestandteil des Strafgesetzbuches ab Art. 251, weiß Dr. Esther Omlin.

WANN IST URKUNDENFÄLSCHUNG STRAFBAR?

Wurde die Urkunde vorsätzlich gefälscht, geht die Justiz von einer strafbaren Handlung aus. Der Fälscher oder die Fälscherin muss wissentlich und willentlich vorgehen und die wesentlichen Bestandteile der Urkunde kennen und wiedergeben. Zusätzlich zum Vorsatz muss zudem auch die Absicht nachgewiesen sein, dass die Urkunde verwendet werden soll. Zur Verwendung kommt die Absicht, mit dem gefälschten Dokument zu gewissen Vorteilen (Vorteilsabsicht) zu gelangen. Auch der Plan, mit einer falschen Urkunde eine dritte Person zu schädigen oder um das Vermögen zu bringen (Schädigungsabsicht) fällt darunter. Das Vorliegen der bloßen Absicht ist aber ausreichend. Für die Straftat ist es unerheblich, ob der Getäuschte tatsächlich geschädigt wurde oder tatsächlich ein Vorteil erreicht wurde, schildert Dr. Esther Omlin.

WIE WIRD URKUNDENFÄLSCHUNG BESTRAFT?

Das genaue Strafmaß orientiert sich bei der Urkundenfälschung an den Folgen der Täuschung, so Dr. Esther Omlin. Generell handelt es sich aber bei der Fälschung von Dokumenten und Urkunden immer um ein Verbrechen und nicht um ein Kavaliersdelikt. Die Folgen können eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahre sein. In leichten Fällen liegt diese auch bei drei Jahren. Bei sehr leichten Fällen wird die Fälschung als Bagatellfall eingestuft. In diesen Fällen kann von Gesetzes wegen eine Strafmilderung erfolgen. Die Kriterien für einen Bagatellfall sind sehr hoch. Aber nur so ist eine Abgrenzung von schweren Urkundenfälschungen möglich. Die Kriterien sind:

Die Bedeutung der gefälschten Urkunde im Rechtsverkehr?
Wie weit weicht die Fälschung von der wahren Sachlage ab?
Welche Vorteile sollten mit dem gefälschten Dokument erschlichen werden?
Wie hoch sollte die beabsichtigte Schädigung ausfallen (Erschleichung von Geld beispielsweise)?
Was sind die Tatmotive?

So ist die Erschleichung einer Freistunde eines minderjährigen Schülers durch die Unterschriftsfälschung der Eltern bestimmt keine schwere Urkundenfälschung, verrät Dr. Esther Omlin.

Bagatellfälle können sein:

Fälschung einer bestehenden Vollmacht aus Bequemlichkeit (KGer GR, 25.08.1970).
Fälschung einer Unterschrift zum Erhalt eines Feriengeldanspruchs vor dem Fälligkeitstag (OGer BE, 28.06.1956, ZBJV 1957, 116).

Zusätzlich kann Urkundenfälschung auch als Betrug eingestuft werden. Vor allem dann, wenn jemand geschädigt wurde. Dies tritt beispielsweise beim Immobilienverkauf gelegentlich zutage. Wird ein Grundstück überteuert verkauft wegen eines zugrunde liegenden gefälschten Wertgutachtens, ist dies nicht nur Urkundenfälschung, sondern auch Betrug.

WIE UNTERSCHEIDEN SICH URKUNDENFÄLSCHUNG UND FALSCHBEURKUNDUNG?

Bei der Falschbeurkundung wird eine echte Urkunde um einen unwahren Inhalt erweitert oder ergänzt. Jedoch ist die Abgrenzung der einfachen schriftlichen Lüge bei einer Falschbeurkundung schwer nachzuweisen, erläutert Dr. Esther Omlin. Damit auch die Frage, ob es sich um eine strafbare Handlung handelte oder eben nicht. Daher muss die Urkunde im Verhältnis zur normalen schriftlichen Lüge eine erhöhte Glaubwürdigkeit vorweisen. Eine Urkunde gilt als erhöht glaubwürdig, wenn allgemeine tatsächliche Garantien die Richtigkeit der Erklärung verbriefen und daher einer Urkunde generell ein gewisses Vertrauen zugutekommt (BGE 126 IV 65). Solche Garantien ergeben sich:

Durch die Prüfungspflicht einer beurkundenden Person, die den Beweis für die Wahrheit der Erklärung oder des Tatbestandes in der Urkunde bringt.
Aus den gesetzlichen Vorschriften, zum Beispiel den Bilanzvorschriften (OR 958 ff). Darin werden der Aufbau und die wesentlichen Inhalte genau benannter Schriftstücke exakt gesetzlich vorgegeben.

Allgemein unterscheidet sich eine Falschbeurkundung von einer Urkundenfälschung in einem wesentlichen Punkt, erklärt Dr. Esther Omlin: Der Aussteller der Falschurkunde ist mit dem Aussteller der Urkunde identisch. Bei einer Urkundenfälschung ist der tatsächliche Aussteller der Urkunde mit dem Aussteller nicht identisch. Wie auch die Urkundenfälschung ist die Falschbeurkundung ein Verbrechen und kann mit dem gleichen Strafmaß geahndet werden.

WAS PASSIERT BEIM GEBRAUCH EINER GEFÄLSCHTEN URKUNDE?

Die strafbare Handlung ergibt sich durch den Gebrauch der Urkundenfälschung oder Falschbeurkundung im Rechtsverkehr mit Dritten, schildert Dr. Esther Omlin. Die Bestrafung entspricht den allgemeinen Vorgaben der Urkundenfälschung. Dabei ist es auch beim Gebrauch gefälschter Dokumente unerheblich, ob die Täuschung zum Erfolg führt oder nicht. Die dritte Person muss die Urkunde nicht einmal wissentlich zur Kenntnis nehmen. Der Tatbestand gilt bereits als gegeben, wenn die Urkunde der zu täuschenden Drittperson zugänglich gemacht wird. Beispiele hierfür sind:

Publikation und Erläuterung inhaltlich falscher Bilanz für eine Generalversammlung einer AG.
Einreichen gefälschter Urkunden zum Erhalt einer Berufsausübungsbewilligung.
Vorlegen gefälschter Bankauszüge für den Erhalt vermögenswirksamer Vorteile.
Abgabe gefälschter Studienzeugnisse oder Hochschulabschlüsse bei Bewerbungen.
Auch bei der Benutzung gefälschter Dokumente muss der Täter oder die Täterin vorsätzlich handeln und die wichtigsten Umstände kennen. Ebenso muss die Absicht einer Schädigung oder Vorteilsnahme vorliegen.

KANN URKUNDENFÄLSCHUNG VERJÄHREN?

Eine allgemeingültige Verjährungsfrist ist beim Strafbestand der Urkundenfälschung nicht gegeben. Dies liegt unter anderem an den verschiedenen Formen der Urkundenfälschung und an der unterschiedlich eingestuften Schwere der Tat. Generell verjähren aber leichte Fälle und das Fälschen von Ausweisen nach sieben Jahren. Die meisten Varianten, wie das Erschleichen einer falschen Beurkundung und Urkundenfälschung im Amt, verjähren aber erst nach Ablauf von 15 Jahren. Die Aufnahme ins Strafregister erfolgt bei Bagatellfällen (Übertretungen) mit einer Busse von unter 5000 Franken oder unter 180 Stunden gemeinnütziger Arbeit nicht. Einträge zu Geldstrafen, Freiheitsstrafen auf Bewährung und Freiheitsstrafen unter einem Jahr bleiben 10 Jahre bestehen. Erst dann erfolgt deren Löschung. Eine Freiheitsstrafe von einem bis zu fünf Jahren bleibt bis zu 15 Jahre im Strafregister stehen und damit auch im Auszug, berichtet Esther Omlin abschließend.

Omlin Strafrecht: Untersuchungen & Expertisen
Esther Omlin
Habsburgerstrasse 16

6003 Luzern
Schweiz

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Dr. Esther Omlin – Umfassende Rechtsberatung

Dr. Esther Omlin - Umfassende Rechtsberatung Der Lebenslauf von Dr. jur. Esther Omlin belegt das umfassende Wissen in den angebotenen Fachbereichen aus den unterschiedlichsten Rechtsthemen. Neben dem allgemeinen internationalen und nationalen Strafrecht können auch Klienten mit Fragen und Belangen zu den Themen nationales und internationales Handels- und Wirtschaftsrecht, Arztrecht, angloamerikanisches Recht und Klima- und Umweltrecht dort vorstellig werden. Besonders am Herzen liegt dem Büro im Herzen Luzerns das humanitäre Völkerrecht. Nicht umsonst war Dr. jur. Esther Omlin Mitglied im nationalen Komitee zur Verhütung von Folter. Denn die Rechte und Pflichten hören am Rande von Gefängnismauern, vor den Toren psychiatrischer Einrichtungen oder Heimen nicht auf. Gerade diese Menschen benötigen oftmals eine ausgiebige Rechtsberatung.

SCHWERPUNKTGEBIETE DES NETZWERKS OMLIN STRAFRECHT

Durch die Zusammenarbeit mit zahlreichen Netzwerkpartnern kann das Büro Esther Omlin die verschiedensten Fachgebiete abdecken und zuverlässige Kontakte zu weiteren Partnern und Kollegen vermitteln. Die Schwerpunktgebiete von Frau Dr. jur. Esther Omlin selbst sind:

Nationales und internationales Strafrecht
Strafprozessrecht
Wirtschaftsrecht
Menschenrechte
Völkerrecht

Durch Zusammenarbeit mit RA LIC. IUR. STEPHAN BUHOFER, LL. M. kann Esther Omlin auf eine zehnjährige Erfahrung im Handels- und Wirtschaftsrecht zurückgreifen. Weitere Schwerpunkte sind:

Das Völkerrecht, besonders das Recht der internationalen Organisation und des internationalen öffentlichen Beschaffungswesens.
Nationales und internationales Klima- und Umweltrecht
Handels- und Wirtschaftsrecht, vor allem unter Berücksichtigung internationaler Vertragsbeziehungen
Das angloamerikanische Recht

Zusätzlich verhilft der Kontakt zur Anwaltskanzlei Dr. Hans Weltert zu einem breit gefächerten Wissen in den Bereichen

Vertragsrecht,
Gesellschaftsrecht,
Konkursrecht und
Verwaltungsrecht.

WANN WIRD RECHTLICHE BERATUNG IM STRAFRECHT BENÖTIGT?

Ein Strafverfahren bedeutet für jeden Betroffenen eine große Belastung: Kontakt mit der Polizei, Angst vor Konsequenzen wie Geldstrafe oder Gefängnis, oder aber auch die Ungewissheit was die nächsten Tage bringen werden. Eines ist sicher, jeden kann einmal das Strafrecht treffen. Sei es durch einen fahrlässig verursachten Verkehrsunfall, eine verspätete Steuerabgabe oder durch Trunkenheit am Steuer. Durch die strikten gesetzlichen Vorgaben sind in nahezu jedem Lebensbereich Handlungen mit einer Strafnorm sanktioniert. Daher sollte jeder, der mit solch einer Begebenheit in Kontakt gerät, sofort eine juristische Beratung aufsuchen. Denn vor allem das Strafrecht ist, wegen seiner Komplexität mit zahlreichen Hürden und Stolperfallen verknüpft. Schnell kann ein Laie sich darin verlieren. Aus diesem Grund widmet Dr. Esther Omlin einen Themenschwerpunkt dem Gebiet des Strafrechts.

ESTHER OMLIN ALS ANSPRECHPARTNER FÜR UNTERNEHMEN

Aber nicht nur Privatpersonen sind im Büro in Luzern willkommen. Die Rechtsberatung ist auch für KMUs und Einzelfirmen in allen wirtschaftsrechtlichen Fragen zu erreichen. Dr. Esther Omlin unterstützt in folgenden Angelegenheiten:

Bei der Unternehmensgründung
Bei der Erarbeitung und Prüfung von Unternehmensstatuten
Bei der Nachfolgeregelung
Im IT und Datenschutzgesetz
Bei Aktionärsbindungsverträgen
Bei Fragen rund um Fusionen
Bei der Unternehmenssanierung

OHNE VERTRAUEN KEINE RICHTIGE BERATUNG

Dr. Esther Omlin berät Angeklagte und Opfer oder Geschädigte jeder Art. Dabei liegt der Fokus klar auf einem vertrauensvollen Umgang mit den Klienten. Als zentrale Anlaufstelle für alle strafrechtlichen Belange, wird immer nach optimalen Lösungen gesucht. Esther Omlin ist Expertin auf dem Gebiet für nationales und internationales Strafrecht und verfügt zudem über ein breites Netzwerk an Partnerkanzleien und Kooperationspartnern. Nach einem ersten Telefonat und einem ausführlichen ersten Beratungsgespräch erfährt der Klient zuverlässig ob und wie im jeweiligen Fall geholfen werden kann. Dabei wird jedes Anliegen mit gleichbleibender Sensibilität und Wichtigkeit behandelt. Geschützt durch das Berufs- und/oder Amtsgeheimnis werden zudem alle Daten vollkommen vertrauensvoll und diskret bearbeitet.

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Unternehmer Service Franken: Versicherungsspezialist für Unternehmen

Unternehmer Service Franken: Versicherungsspezialist für Unternehmen Bei Unternehmer Service Franken weiß man, dass Unternehmer und Unternehmerinnen täglich Haftungsrisiken ausgesetzt sind, weswegen sie sich gegen Haftungsfälle versichern müssen. Einige davon sind sogar gesetzlich vorgeschrieben. Dementsprechend ist für jeden Unternehmer und jede Unternehmerin eine kompetente und unabhängige Beratung zu Versicherungsthemen enorm wichtig, um im Ernstfall abgesichert zu sein. Aber auch privat möchte man sich und seine Familie gut versichert wissen und gleichzeitig finanziell für die Zukunft absichern. Mit dem unabhängigen Beratungs- und Dienstleistungsangebot hilft Unternehmer Service Franken Ihnen genau dabei und ist somit Ihr kompetenter Ansprechpartner, wenn es um Versicherungsfragen, die betriebliche Altersvorsorge und Immobilienerwerb geht.

MIT UNTERNEHMER SERVICE FRANKEN HABEN SIE EIN TEAM AUS EXPERTEN AN IHRER SEITE!

Das Team von Unternehmer Service Franken mit Hauptsitz im fränkischen Burgthann und Niederlassungen in Nürnberg und Neumarkt besteht aus ausgebildeten Fachleuten im Finanz- und Versicherungswesen, die ihre vielschichtige Kompetenz in das Dienstleistungsangebot einbringen. So ist Ihnen eine Rundumbetreuung und maßgeschneiderte Beratungen durch Experten stets garantiert. Als Kunde erhalten Sie einen persönlichen Ansprechpartner, der Sie und Ihr Unternehmen im Detail kennt und weiß, was Sie möchten und wirklich brauchen. Die Rundumbetreuung von Unternehmern und Unternehmerinnen schließt auch Beratungen für den privaten Bereich ein. Unternehmer Service Franken kümmert sich also nicht nur um wichtige Versicherung für Ihr Unternehmen, sondern um alle Ihre persönlichen Versicherungen sowie um das Thema Vorsorge und finanzielle Absicherung.

MIT UNTERNEHMER SERVICE FRANKEN SIND SIE RICHTIG VERSICHERT!

Es gibt eine Vielzahl an Versicherungen, die man als Unternehmer oder Unternehmerin abschließen kann – sei es für das Unternehmen oder privat. Doch welche wirklich wichtig und passend sind, lässt sich für Laien angesichts der Masse von Angeboten auf dem Markt und deren Variationsmöglichkeiten nicht eindeutig identifizieren. Unternehmer Service Franken hilft Ihnen, die wirklich nötigen und passenden Versicherungen zu finden. Unsere Experten wissen genau, welche Versicherungen für Ihr Unternehmen und Geschäftsfeld wichtig sind und welche wiederum nicht. Wir beraten Sie unter anderem zu folgenden Versicherungen:

Kfz-Versicherungen/Fuhrparkmanagement
Haftpflichtversicherungen
Sach- und Ertragsausfallversicherungen
Technische Versicherungen
Transportversicherungen
Vertrauensschadenversicherungen
Kreditversicherungen
Rechtsschutzversicherungen
Gruppenunfallversicherungen

BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE? MIT UNTERNEHMER SERVICE FRANKEN KÖNNEN SIE VON STEUERERSPARNISSEN PROFITIEREN!

Unternehmer Service Franken kennt die zahlreichen Angebote der betrieblichen Altersvorsorge genau. Unsere Experten wählen das für Sie richtige Modell uns sorgen dafür, dass Sie von Steuerersparnissen profitieren. Wir beraten Sie unter anderem zu folgenden Modellen:

Direktversicherung
Pensionskasse
Pensionsfonds
Unterstützungskasse
Pensionszusage

Darüber hinaus gibt es verschiedene Modelle der Finanzierung, arbeitgeber-, arbeitnehmer-, mischfinanziert oder als Altersvorsorge wirksame Leistungen (AVWL), die entweder rückgedeckt oder pauschaldotiert sein können. Unternehmer Service Franken ermittelt die für Sie passende Variante der betrieblichen Altersvorsorge.

MIT UNTERNEHMER SERVICE FRANKEN OPTIMAL & ERSTKLASSIG VERSICHERT – BERUFLICH UND PRIVAT!

Unternehmer Service Franken sorgt dafür, dass Sie und Ihre Familienangehörigen gegen die Risiken des Alltags abgesichert sind. Wir beraten Sie unter anderem zur:

Berufsunfähigkeitsversicherung
Dread-Disease Versicherung (gegen schwere, langwierige Krankheiten)
Grundfähigkeitsversicherung
Basis Rentenversicherung
Riester Rentenversicherung
Risikolebensversicherung

Auch zum Thema private Krankenversicherung erhalten Sie von den Experten von Unternehmer Service Franken eine unabhängige Beratung. Ob PKV-Tarifoptimierung, PKV-Beitragsoptimierung oder PKV-Wechsel: Wir finden die für Sie beste Lösung und sorgen dafür, dass Sie die optimal und erstklassig versichert sind.

MIT UNTERNEHMER SERVICE FRANKEN DIE RICHTIGE IMMOBILIE FINDEN!

Immobilien können eine lohnende Investition sein. Ob Neubau, Bestandsimmobilien, denkmalgeschützte Immobilien oder Pflegeimmobilien (Investitionen mit sozialer Komponente) – Unternehmer Service Franken sagt Ihnen, welche Art der Immobilie am besten zu Ihnen passt und unterstützt und begleitet Sie den ganzen Prozess über, sodass immer einen zuverlässiger Ansprechpartner zur Seite steht.

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