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EEG-Umlage: Mogelpackung der Bundeskanzlerin

EEG-Umlage: Mogelpackung der Bundeskanzlerin NAEB 2013 am 21. Juni 2020

Dem drohenden Anstieg der EEG-Umlage und damit der Stromkosten soll nach Verlautbarung der Bundeskanzlerin Angela Merkel mit einer gesetzlichen Begrenzung der Umlage auf 6 oder sogar 5 Cent pro Kilowattstunde Einhalt geboten werden. Die Differenz zu den tatsächlichen Kosten soll aus der ab 2021 fälligen neuen Brennstoffsteuer bestritten werden. Dies ist eine Mogelpackung, die den weiteren Kostenanstieg durch die Energiewende verschleiern soll.

Fakepower
Mit jeder neuen Anlage zur Stromerzeugung aus Wind, Sonne oder Biomasse steigt der Strompreis weiter, weil die Erzeugungskosten drei- bis fünfmal höher sind als mit Kern-, Kohle- oder Gaskraftwerken. Dazu kommen noch die Kosten für die Regelleistungen der Kraftwerke, die den wetterabhängigen und nicht planbaren Wind- und Solarstrom auf den Bedarf einregeln müssen.

Ist die Wind- und Solarleistung zu gering, müssen Regelkraftwerke einspringen. Ist sie zu hoch, muss der Überschuss exportiert werden (negative Strompreise), denn wirtschaftliche und ausreichend große Stromspeicher sind bisher außer Sicht. Der sogenannte regenerative Strom ist zweitklassig. Sein Wert liegt immer unter dem des planbaren Kraftwerkstroms. Doch Ökostrom wird von der Regierung als Strom der Zukunft gepriesen. Das ist eine Täuschung (englisch: Fake) der Verbraucher. Der Stromverbraucherschutz NAEB bezeichnet daher diesen Strom zu Recht als Fakepower.

Die Fakepower-Anlagen sind unwirtschaftlich. Sie benötigen Subventionen. Die Subventionen müssen die Stromverbraucher nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) aufbringen. Das Gesetz garantiert den Betreibern eine feste und lukrative Vergütung des Stroms über 20 Jahre und eine bevorzugte Einspeisung des Stroms in das Netz.

Ausfallentschädigung
Müssen bei Stromüberschuss Stromerzeuger abgeschaltet werden, erhalten die Betreiber für den nicht benötigten und nicht gelieferten Strom eine Ausfallentschädigung von 90 Prozent der Einspeisevergütung. Die Ausfallentschädigung und die Differenz von Einspeisevergütung minus tatsächlichen Verkaufswert müssen die Stromkunden als EEG-Umlage bezahlen. Es liegt auf der Hand, dass mit jeder neuen Fakepower-Anlage die EEG-Umlage schneller steigen muss, da immer häufiger außer den Vergütungskosten auch noch Ausfallentschädigungen und Entsorgungskosten gezahlt werden müssen.

EEG-Rücklage geschrumpft
Die unverhältnismäßigen Maßnahmen zur Eindämmung angeblicher Corona-Infektionen haben über Wochen Gewerbe und Handel weitgehend zum Erliegen gebracht. Der Stromverbrauch ging zurück. Kraftwerke mussten zugunsten von Fakepower gedrosselt werden, die ungehindert weiter in das Netz eingespeist wurde. Der Anteil von Fakepower stieg deutlich und damit die EEG-Vergütung.

Für die Abrechnung der Vergütung sind die vier Übertragungsnetzbetreiber in BRD zuständig. Sie erhalten die Umlage und zahlen die Vergütungen an jene, die die Fakepower-Anlagen betreiben. In den letzten Jahren war der Vergütungstopf im April noch gut gefüllt. Erst im Sommer 2020 sind höhere Vergütungsbeträge fällig. In 2020 ist bereits im Juni der Topf fast leer. Um die Vergütungen weiter bezahlen zu können, steht ein Anstieg der EEG-Umlage um mehr als 20 Prozent an. Die Anti-Corona-Maßnahmen geben damit einen Vorgeschmack über den Anstieg der Strompreise, wenn die Energiewende fortgeführt wird.

Planwirtschaftlicher Irrsinn
Politisch kommt dieser Anstieg mehr als ungelegen. Es besteht die offensichtlich einhellige Forderung der Bundesregierung und auch der Landesregierungen, die Energiewende mit dem verstärkten Ausbau von Fakepower-Anlagen fortzusetzen. Um einen weiteren Stromkostenanstieg als Folge des Ausbaus zu vermeiden, hat die Bundeskanzlerin ein Einfrieren der EEG-Umlage auf 6 oder gar 5 Cent/Kilowattstunde in Aussicht gestellt.

Die Vergütungen für Fakepower sollen jedoch nicht gesenkt werden, weil sich ohne diese Subventionierung keine Investoren mehr finden würden. Die im Vergütungstopf dann fehlenden Milliarden Euro im Jahr sollen durch die Brennstoffsteuer aufgebracht werden, die ab dem nächsten Jahr auf Brenn- und Treibstoffe erhoben wird. Das ist eine Mogelpackung!

Zwar werden die Stromverbraucher keine höheren Rechnungen erhalten. Aber dafür steigen ihre Heiz- und Treibstoffkosten. Regierungen und Parteien sollten endlich die Kosten und Folgen der Energiewende realistisch bewerten. Das Ergebnis kann nur lauten: Schluss mit der Wende!

Prof. Dr.-Ing. Hans-Günter Appel
Pressesprecher NAEB e.V. Stromverbraucherschutz
www.NAEB.info und www.NAEB.tv

[1] Bildquelle: StockKosh-Devil-1-6

Studie belegt: »Grüne« Energie funktioniert nur mit Planwirtschaft! – Christian Loose (AfD)
www.youtube.com/watch?v=iNkF_HaFtcM
12. Februar 2020 | AfD-Fraktion NRW
Windkraft, Wasserstoff, Solarenergie, Biogasanlagen: Allen Lieblingen der „Energiewende“ ist gemein, dass sie ohne Subventionen nicht konkurrenzfähig sind. Subventionspolitik aber funktioniert nur solange, bis ihr das Geld anderer Leute ausgeht. Wer glaubt, das würde sich in absehbarer Zeit ändern, den ernüchtert Christian Loose (AfD-Fraktion NRW): Damit „erneuerbare Energien“ marktfähig werden, muss der Markt buchstäblich zerstört und durch eine Energieplanwirtschaft ersetzt werden. Eine Studie der Regierung belegt genau das.
Rede gehalten am 12. Februar 2020 im Landtag NRW.

Grüne wollen unser letztes Tafelsilber verhökern! – Andreas Bleck – AfD-Fraktion im Bundestag
www.youtube.com/watch?v=NZhk0jktQls
29. Mai 2020 | AfD-Fraktion Bundestag

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Strompreis rauf! Versorgungssicherheit runter!

Strompreis rauf! Versorgungssicherheit runter! NAEB 2012 am 7. Juni 2020

Zum vorliegenden Gesetzentwurf über den Ausstieg aus der Kohleverstromung (19/17342, 19/18472) fand am 25. Mai 2020 eine Expertenbefragung durch den zuständigen „Ausschuss für Wirtschaft und Energie“ im Deutschen Bundestag statt. Steigende Kosten und schwindende Versorgungsicherheit durch das Gesetz wurden beanstandet, ohne Lösungsvorschläge zu unterbreiten.

Die günstigen und regelbaren Kohlekraftwerke aufzugeben, muss zu einem weiteren Anstieg der Strompreise führen. Die preiswerte Braunkohle ist der einzige noch lange verfügbare heimische Energieträger. Ohne sie besteht eine fast vollständige Abhängigkeit von Energieimporten. Neben der zunehmenden Instabilität des Netzes durch Ökostrom = Fakepower kann die BRD von den benachbarten Energielieferanten erpresst werden.

Der Kohleausstieg wird immer teurer
Die von der „Kohleausstiegskommission“ geschätzten 40 Milliarden Euro für die Entschädigung der Betreiber intakter Kohlekraftwerke, Abfindungen und Frühverrentung der Kumpel und Kraftwerker, Schaffung neuer Arbeitsplätze mit zugehöriger Infrastruktur, sind nach den Darstellungen der Experten bei Weitem unzureichend.

Hinzu kommen noch die Kosten für den Neubau von zahlreichen Gaskraftwerken, die Kohlekraftwerke ersetzen müssen, wenn kein Wind weht und keine Sonne scheint. Der Stromverbrauch muss an die vom Wetter gesteuerten Wind- und Solarstrommengen angepasst werden. Industrienationen benötigt eine aber bedarfsgerechte und wetterunabhängige Stromversorgung.

„Ökostrom“ gibt es stets zu viel oder zu wenig! Er ist Fakepower oder Strom zweiter Klasse mit einem Gebrauchswert weit unter den überhöhten Erzeugungskosten. Ohne Subventionen kann keine einzige Ökostromanlage betrieben werden. Doch Fakepower wird von der Regierung als Strom der Zukunft gepriesen. Das ist eine irrige Darstellung. Der Stromverbraucherschutz NAEB nennt daher diesen Strom wohlbegründet Fakepower (Fake = Fälschung, Täuschung).

Woher soll Strom kommen?
Der Gesetzentwurf enthält keinerlei konkrete Planungen, wie Strom erzeugt werden soll, wenn Kohlekraftwerke abgeschaltet sind. Ersatz soll der Ausbau von Wind- und Solarstromanlagen bringen. Neue Arbeitsplätze, die entstehen sollen, benötigen Strom. Wirtschaftliche Arbeitsplätze brauchen viel Strom, um immer größere und leistungsfähigere Maschinen und Geräte anzutreiben.

Zusätzlich sollen mehr Elektroautos betrieben werden, die etwa die gleiche Strommenge wie ein Vier-Personen Haushalt verbrauchen. Doch es gibt keine norwegische Wasserkraft in der BRD! Weiterleitung von Strom ist stets verlustbehaftet!

Würden alle Personenkraftwagen elektrisch betrieben, wären zum Aufladen 20 Großkraftwerke mit je 1.000 Megawatt (MW) Leistung erforderlich, die aber niemals gleichmäßig ausgelastet werden könnten. Autos wollen auch gefahren werden. Fotovoltaik-Anlagen auf dem Hausdach oder dem Balkon zum Laden der Autobatterie sind melde- und gebührenpflichtig. Der Elektroantrieb wird in jedem Fall teuer. Die lange Ladezeit kommt erschwerend hinzu.

Der Gesetzentwurf ist justiziabel
Die Juristin bei der Expertenbefragung im Deutschen Bundestag wies mehrfach darauf hin, dass eine Reihe von Vorschriften in dem Gesetzesentwurf gegen geltende Gesetze und sogar gegen das Grundgesetz verstießen. Er sei justiziabel und verstoße an einigen Stellen gegen EU-Regeln. Zahlreiche Klagen seien absehbar.

Die BRD wird erpressbar
Braunkohle ist der letzte wesentliche heimische Energieträger zur Verstromung. Wasserkraft, die Förderung von Erdgas und Erdöl sind dagegen naturbedingt von geringem Umfang. Dies könnte sich nur durch Fracking ändern. Doch die BRD ist viel zu dicht besiedelt und fast vollständig eine Kulturlandschaft, so dass kein Freiraum für industrielle Mondlandschaften wie in den Wüsten der USA vorhanden ist. Die großen Braunkohlekraftwerke erzeugen preiswerte Grundlast, die das Stromnetz stabil hält und die Taktgeber für das Einspeisen von Fakepower ist. Ein stabiles Netz braucht eine Grundlast von mindestens 45 Prozent. Sämtliche Abbaugebiete werden renaturiert und zu Naherholungsgebieten mit großen Gewässern umgestaltet.

Mit dem weiteren Ausbau der Fakepower-Anlagen wird diese Grenze von 45 Prozent immer häufiger unterschritten. Fakepower wird dann exportiert. Die großen Kernkraftwerke in Frankreich und die Kohlekraftwerke in Polen tragen mit ihrer hohen Grundlast außerdem zur Stabilisierung des BRD-Netzes bei, denn die Netze sind miteinander verbunden.

Das Fluten der Nachbarländer mit Fakepower bei Starkwind und Sonnenschein führt jedoch zu größerem Regelbedarf in diesen Ländern. Die Regelkosten übersteigen die Einsparungen durch den Bezug von preiswertem oder gar kostenlosem Überschussstrom aus der BRD. Daher haben die Nachbarländer Stromsperren an den Übernahmestellen eingebaut, die jederzeit aktiviert werden können.

Die BRD wird ohne Kohleverstromung erpressbar. Für die Erzeugung von Grundlast und den Betrieb der Regelkraftwerke muss dann Erdgas geliefert werden. Hieran hat Russland einen maßgebenden Anteil. Es ist dringend notwendig, vor der Aufgabe von Kohlekraftwerken erst Flüssiggas-Terminals zu bauen, um auf dem Weltmarkt Gas einkaufen zu können. Flüssiggas ist allerdings deutlich teurer als Erdgas, das durch Pipelines geliefert wird. Es wird also wieder teurer.

Mit dem weiteren Ausbau von Fakepower-Anlagen wird die BRD immer erpressbarer. Nachbarländer werden Überschussstrom immer häufiger allein aus Kostengründen ablehnen. Im BRD-Netz müssen dann Industrieanlagen rechtzeitig abgeschaltet werden. Damit wird Fakepower noch teurer, denn nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) erhalten Stromerzeuger dann eine Ausfallentschädigung für Fantasiestrom und die Industrien für die Verluste aus Produktionsstillständen. Solch eine Planwirtschaft ist doppelt wahnsinnig!

Die Energiewende ist außer Kontrolle
Der Gesetzentwurf zum Ausstieg aus der Kohleverstromung und die Anhörung im Bundestagsausschuss zeigen, dass die Energiewende mehr und mehr außer Kontrolle gerät. Die gesetzliche Grundlage wird immer undurchsichtiger. Sie umfasst inzwischen weit mehr als tausend Seiten. Profiteure haben so ihre Pfründen gesichert. Ideologen leben Ihre Überzeugungen aus.

Das Streben nach Zuschüssen und Finanzierungen aus Steuergeldern für Maßnahmen und Forschungen, die die Energiewende voranbringen sollen, führt zu unsinnigen Aktivitäten, wie z.B. mit Hilfe von Wasserstoff aus Fakepower die Versorgung mit Wärme, Treibstoff und Strom erreichen zu wollen.

Es wird Zeit, die Energieversorgung wieder dem Markt zu überlassen. Dann wird der Strompreis mehr als halbiert. Das wäre eine nachhaltige Konjunkturmaßnahme. Welche Politiker und welche Partei stellen sich hinter eine solche Forderung?

Prof. Dr.-Ing. Hans-Günter Appel
Pressesprecher NAEB e.V. Stromverbraucherschutz
www.NAEB.info und www.NAEB.tv

[1] Bildquelle: StockKosh-Work-pumpjack-at-work

EEG bedeutet Planwirtschaft! – Steffen Kotré – AfD-Fraktion im Bundestag

15. Mai 2020 | AfD-Fraktion Bundestag
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz bedarf keiner Novelle, es muss weg!

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Corona-Wirtschaftskrise lässt Strompreise kräftig steigen

Corona-Wirtschaftskrise lässt Strompreise kräftig steigen NAEB 2009 am 26. April 2020

Die BRD-Wirtschaft wurde durch den Freiheitsentzug der Bevölkerung, der nach Meinung der Bundesregierung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie alternativlos sei, weitgehend lahmgelegt. Damit ging auch der Energieverbrauch in der BRD stark zurück, denn die größten Abnehmer, die Industriebetriebe, stehen weitgehend still.

So steigt der Anteil des teuren Stroms aus Wind, Sonne und Biomasse, weil dieser Strom weiterhin bevorzugt nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) eingespeist werden muss. Der kostenpflichtige Export von Stromüberschüssen zu negativen Börsenpreisen nimmt zu. Bereits in 2021 wird es empfindliche Strompreiserhöhungen geben. Mit Fortführung der Energiewendepolitik werden die Preise noch schneller steigen.

Die Stromversorgung in der BRD
Die BRD hat, grob zusammengefasst, zwei Stromerzeugungsbereiche, die beide etwa gleich viel installierte Leistung von 100.000 Megawatt (MW) umfassen: Dampfkraftwerke, Wasserkraftwerke und Biogasanlagen, deren Produktion regelbar ist, und Wind- und Solaranlagen, die Strom wetterabhängig erzeugen. Ein großes Kraftwerk leistet 1.000 MW, ebenso 500 Windturbinen mit 2 MW oder 10 Millionen Quadratmeter (10 km²) Fotovoltaik-Module. Die Investitionen für 1 MW betragen ca. eine Million Euro, unabhängig von der Erzeugungsart.

Die BRD braucht je nach Tageszeit und Wochentag eine Leistung von 40.000 bis 85.000 MW. Die Dampfkraftwerke, Wasserkraftwerke und Biogasanlagen liefern jederzeit eine gesicherte Leistung von bis zu 90.000 KW für von 3 Cent/Kilowattstunde (Ct/kWh) von Kern- und Braunkohle- und 5 Ct/kWh von Steinkohlekraftwerken.

Die Stromerzeugung in Gaskraftwerken kostet etwa 7 Ct/kWh. Die Leistung der Wind- und Solaranlagen schwankt wetterbedingt zwischen 0 und 60.000 MW um einen Mittelwert von ca. 20.000 MW. Die Vergütungskosten nach dem EEG liegen bei etwa 12 Ct/kWh.

Nach diesen Werten ist es wirtschaftlicher und technischer Unsinn, mit teurem und wetterabhängigem Wind- und Solarstrom ein Industrieland wie die BRD versorgen zu wollen. Es müssen immer Regelkraftwerke die wetterbedingten Schwankungen und den Fehlbetrag ausgleichen. Bei nächtlicher Flaute sind es 100 Prozent.

Das verursacht zusätzliche Kosten in Milliardenhöhe pro Jahr. Ohne Dampfkraftwerke, Wasserkraftwerke und Biogasanlagen ist keine sichere Stromversorgung möglich. Windstrom und Solarstrom sind zweitklassig. Sie sind weniger wert und können nur in ein stabiles Netz eingespeist werden. Der Stromverbraucherschutz NAEB bezeichnet diesen unzuverlässigen und teuren Strom als Fakepower.

Ausbau von Fakepower-Anlagen soll weiter gehen
Doch die Bundesregierung und die sie stützenden Parteien wollen trotz dieser eindeutigen Daten die BRD weitgehend mit Fakepower versorgen. Sie glauben, so das Klima „retten“ zu können. Aber das Erzeugen von Fakepower ist deutlich teurer. Daher muss sie subventioniert werden. Dazu dient das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das eine feste und lukrative Vergütung für die Fakepower-Erzeuger festlegt und ihnen eine bevorzugte Netzeinspeisung garantiert. Die Vergütung liegt weit über den Börsenpreisen.

Über die Strombörse gelieferte und bezogene Fakepower muss zu Dumpingpreisen abgegeben werden. Die Dumpingkosten, also die Differenz zwischen Vergütung und Börsenpreis muss der Endverbraucher als EEG-Umlage bezahlen. Je niedriger der Börsenpreis, umso höher die Umlagekosten. Der Verbraucher zahlt also immer die vollen Vergütungskosten aus Börsenpreis plus EEG-Umlage.

Ein Stromüberschuss muss, um eine Netzüberlastung zu vermeiden, exportiert werden. Es gibt keine wirtschaftlichen und ausreichend große Speicher, es wird auch keine geben. Der Export ist teuer. Bei Stromüberschuss wächst die Zuzahlung, bis sich Abnehmer finden. Die Abnehmer erhalten diesen Strom umsonst oder mit einem Geldgeschenk auf Kosten der zahlenden Stromkunden. Negative Strompreise bedeuten also, dass die den Stromverbrauchern aufgezwungene EEG-Umlage die Vergütungskosten für die Stromerzeuger sogar noch übersteigt.

Corona-Krise vergrößert Stromüberschüsse
Die von der Bundesregierung verordneten Freiheitsbeschränkungen haben den Energieverbrauch stark reduziert. Das niemals bedarfsgerechte Erzeugen von Fakepower bleibt unberührt. Damit ist der relative Anteil an Fakepower deutlich gestiegen. Umwelt- und Klimaschützer müsste das freuen.

Doch bei Starkwind und Sonnenschein kommt es immer häufiger zu einem Stromüberschuss, der exportiert werden muss, um eine Netzüberlastung zu verhindern. Oft Pumpspeicherwerke in Österreich Abnehmer für diesen überflüssigen Strom. Mit dem unter Zuzahlung gelieferten Strom wird Wasser in die Oberbecken gepumpt. Bei Dunkelflaute wird dann der Strom zu guten Preisen in die BRD exportiert.

Der höhere Anteil an teurer Fakepower und die negativen Börsenpreise führen zu einem deutlichen Anstieg der Strompreise für den Endverbraucher. Nach Angaben der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 15. April 2020 unter der Überschrift „Der niedrige Strompreis treibt die Kosten“ [2] gab es bis Mitte April bereits 147 Stunden mit negativen Strompreisen. Im gesamten Jahr 2018 waren es 134 Stunden und im vergangenen Jahr 211 Stunden. In diesem Jahr dürfte sich die Zahl wohl verdoppeln.

Es nutzt wenig, Windgeneratoren anzuhalten, wenn Stromüberschuss erzeugt wird. Die Betreiber erhalten dann nach dem EEG eine Ausfallentschädigung von 90 Prozent der Vergütungskosten, die bei einer Einspeisung fällig würden. Über die EEG-Umlage wird Phantomstrom finanziert.

Für neuere Anlagen gibt es keine Ausfallentschädigung mehr, wenn die Negativpreise über einen Zeitraum von mehr als 6 Stunden registriert werden. Für die Betreiber könnte es ein schlimmes Erwachen geben, wenn sie bei Starkwind, also zu Zeiten der höchsten Winderträge keine Vergütung mehr bekommen. Auch hier bahnen sich Insolvenzen an.

Die Abrechnung dieses Dumping und der Ausfallentschädigungen nehmen die vier Übertragungsnetzbetreiber vor. Sie erhalten die EEG-Umlage und zahlen die Vergütung an die Fakepower-Betreiber. Das EEG-Konto hatte in den letzten drei Jahren zu diesem Zeitpunkt ein Plus von 5 bis 6 Milliarden Euro.

Aber erstmalig wurde im März 2020 weniger an Umlage eingenommen als an Vergütungen ausgezahlt. Der Kontostand ist bereits jetzt auf 1,9 Milliarden Euro gesunken und dürfte in den nächsten Monaten in den Minusbereich geraten, wenn die Wirtschaft weiter lahmgelegt bleibt. Damit ist ein kräftiger Anstieg der EEG-Umlage zu erwarten. Abhilfe kann nur ein Ende der Energiewendepolitik bringen. Doch mit jeder weiteren Fakepower-Anlage steigen die Kosten noch schneller. Soll das so sein?

Prof. Dr.-Ing. Hans-Günter Appel
Pressesprecher NAEB e.V. Stromverbraucherschutz
www.NAEB.info und www.NAEB.tv

[1] Bildquelle: StockKosh-Medical-19
[2] https://zeitung.faz.net/faz/wirtschaft/2020-04-15/der-niedrige-strompreis-treibt-die-kosten/448639.html

Es wird Zeit, die Beschränkung der Grundrechte zu lockern! – Alexander Gauland
23. April 2020 | AfD-Fraktion Bundestag
www.youtube.com/watch?v=sMFcqK56dAM

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