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Was ist die beste Lösung für die geerbte Immobilie?

Immobilienerben stehen häufig vor mehreren Herausforderungen: Sie haben nicht nur einen geliebten Menschen verloren, sondern sie müssen sich auch entscheiden, ob sie das Erbe annehmen oder ausschlagen wollen. Im Falle der Annahme des Erbes müssen sie sich zudem Gedanken über ihre Möglichkeiten machen und prüfen ob die Selbstnutzung, die Vermietung oder der Verkauf am ehesten für sie infrage kommt.

„Wer eine Immobilie geerbt hat, sollte zunächst prüfen, inwieweit diese mit Hypotheken oder Grundschulden belastet ist“, rät René Reuschenbach, Geschäftsführer der WAV Immobilien Reuschenbach GmbH. Denn übersteigen die Belastungen den Immobilienwert, lohnt sich die Annahme des Erbes oft nicht. Hier ist seitens der Immobilienerben jedoch eine schnelle Reaktion erforderlich: Nur sechs Wochen haben sie für die Erbausschlagung beim zuständigen Nachlassgericht Zeit.

„Viele Erben kennen den Immobilienwert allerdings nicht“, weiß René Reuschenbach, „in solchen Fällen führen wir schnell eine professionelle Immobilienbewertung durch, um sie bei ihrer Entscheidungsfindung zu unterstützen“. Haben sich die Erben nach der Wertermittlung für die Annahme des Erbes entschieden, bieten sich ihnen immer noch verschiedene Möglichkeiten: Sie können die Immobilie selbst nutzen, vermieten oder verkaufen.

„Wer die Immobilie selbst nutzen möchte, sollte prüfen, ob sie seinen Vorstellungen entspricht“, meint René Reuschenbach, „denn was nützt beispielsweise einer Familie, die gerade ein zweites Kind plant, ein kleines Haus mit nur einem winzigen Kinderzimmer?“ Auch mögliche Modernisierungs- und Sanierungskosten sollten bei dieser Option im Blick behalten werden.

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Immobilie zu vermieten. „Diese Möglichkeit ist beispielsweise für alle von Interesse, die ihr Haus oder ihre Wohnung aktuell noch nicht selbst bewohnen können, es später aber vorhaben“, erklärt der WAV-Geschäftsführer. Außerdem seien die monatlichen Mieteinnahmen für viele attraktiv. Doch wer diese Option in Erwägung zieht, muss sich auch ums Mietmanagement kümmern und beispielsweise die jährlichen Nebenkostenabrechnungen erstellen.

Neben der Selbstnutzung oder der Vermietung ist der Verkauf der Immobilie eine weitere Option. „Wenn Immobilienerben bereits selbst ein Haus besitzen, in einer anderen Stadt leben oder die Immobilie so gar nicht ihren Vorstellungen entspricht, sollten sie über einen Verkauf nachdenken“, findet René Reuschenbach. Durch den Verkaufserlös können sie sich dann eigene Wünsche erfüllen.

Gerne informieren die WAV-Makler, die auf den Rhein-Erft-Kreis, den Rhein-Sieg-Kreis sowie die Region Köln/Bonn spezialisiert sind, Immobilienerben darüber, welche Option für sie am sinnvollsten ist. Auf Wunsch übernehmen sie dann die Vermietung oder den Verkauf der Immobilie. Die Immobilienmakler sind unter anderem im Immobilienshop Brühl erreichbar, und zwar unter der Rufnummer 02232/568 398.

Mehr Informationen zum Thema sowie Wissenswertes zu Immobilienmakler Brühl, Immobilien in Bornheim, Wesseling Makler und mehr finden Interessierte auf https://www.wav-immo.de/

WAV Immobilien Reuschenbach GmbH IVD
René Reuschenbach
Am Zidderwald 3

53332 Bornheim
Deutschland

E-Mail: info@wav-immobilien.de
Homepage: https://www.wav-immo.de
Telefon: 02227-909284

Pressekontakt
wavepoint GmbH & Co. KG
Maren Tönisen
Josefstraße 10

51377 Leverkusen
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Telefon: 0214 7079011

Wann lohnt sich die Leibrente für Hausbesitzer?

Ältere Eigentümer, die an ihrer Immobilie hängen, diese aber aus Kostengründen veräußern müssen, sollten über die Möglichkeit der Leibrente nachdenken. Darauf weist jetzt René Reuschenbach hin, Geschäftsführer der WAV Reuschenbach Immobilien GmbH (WAV). Außerdem liefert er wissenswerte Informationen zum Thema.

Für Hausbesitzer im Rentenalter, bei denen das Geld knapp ist oder die sich im Alter noch etwas gönnen möchten, ist die Leibrente eine gute Alternative zu einem direkten Hausverkauf. „Der große Vorteil an der Leibrente ist, dass die Hausbesitzer bis zu ihrem Lebensende in ihrer vertrauten Umgebung bleiben können, wenn sie das wünschen“, erklärt René Reuschenbach, Geschäftsführer der WAV, „und bis dahin erhalten sie vom neuen Eigentümer eine feste monatliche Summe“. Sicherheit über ihr lebenslanges Wohnrecht bietet ihnen ein Eintrag ins Grundbuch, der bei einer solchen Vereinbarung vorgenommen wird.

Eine weitere Option ist es, die Leibrente zeitlich zu begrenzen. In diesem Fall müsste der neue Eigentümer beispielsweise über 20 Jahre eine entsprechende Rate zahlen. Danach gehört das Haus ihm. Auch bei dieser Option erlischt das lebenslange Wohnrecht nicht. „Bei der zeitlichen Begrenzung gibt es ebenfalls verschiedene Möglichkeiten wie zum Beispiel eine aufgeschobene oder eine verlängerte Rente“, erklärt René Reuschenbach.

Von der aufgeschobenen Leibrente profitieren zum Beispiel diejenigen, die bei ihrem Entschluss noch berufstätig sind. Die verlängerte Rente dagegen lohnt sich für alle mit Kindern oder Enkeln, denen sie noch etwas vermachen wollen. Denn bei einem vorzeitigen Tod des Rentenberechtigten geht der Anspruch auf die Erben über. Neben der Verrentung mit Wohnrecht ist übrigens auch eine Verrentung ohne Wohnrecht möglich. Durch diese erhalten die ehemaligen Hausbesitzer eine höhere Leibrente als bei der Verrentung mit Wohnrecht.

Wie hoch die Leibrente ausfallen wird, ist aber nicht nur von dieser Entscheidung, sondern auch von weiteren Faktoren wie dem Alter des Hausbesitzers und dessen statistischer Lebenserwartung (Leibrentenfaktor) sowie dem Wert des Hauses (Immobilienwert) abhängig. Die Leibrente mit Wohnrecht wird – vereinfacht gesagt – anhand des Leibrentenfaktors und des Immobilienwertes berechnet.

Auf der Homepage der WAV finden Interessenten unter dem Punkt „Verrentung“ einen kostenlosen Verrentungsrechner, über den sie einige Angaben vornehmen können. Damit der Rechner funktioniert, muss unter anderem ein Mindestalter von 60 Jahren angegeben werden. Haben die WAV-Mitarbeiter alle nötigen Informationen erhalten, melden sich schnellstmöglich bei den Interessenten zurück und teilen ihnen mit, welche Beträge sie erwarten können.

Die Experten, die im Rhein-Erft- und im Rhein-Sieg-Kreis sowie in der gesamten Region Köln/Bonn tätig sind, informieren Interessenten unter der Rufnummer 02236 / 885 850 gerne auch zu weiteren Fragen. So geben sie Auskunft darüber, welcher Vertragspartner für die Leibrente geeignet ist, was bei einem vorzeitigen Auszug passiert oder was geschieht, wenn der Käufer seine Raten nicht mehr zahlen kann.

Mehr Informationen zum Thema sowie Wissenswertes zu Bornheim Immobilienmakler, Wesseling Immobilienmakler, Makler Wesseling und mehr finden Interessierte auf https://www.wav-immo.de/

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Wie kann man Häuser, Wohnungen und Grundstücke schneller verkaufen?

Wohn- und Gewerbeimmobilien innerhalb von nur rund 60 Tagen zu vermitteln – das ist das Ziel der WAV Reuschenbach GmbH mit Sitz im nordrhein-westfälischen Bornheim und mit Standorten in Wesseling und Brühl. Möglich wird das nicht nur durch geschickt eingesetzte Vermarktungsstrategien, sondern auch durch die Zusammenarbeit mit anderen Maklern und Dienstleistern aus der Region.

Manchmal muss es mit dem Immobilienverkauf schnell gehen – zum Beispiel, weil man geerbt hat und nichts mit der Immobilie anzufangen weiß, weil man schnell auf Geld angewiesen ist oder weil man keine Lust mehr hat, Geld in aufwendige und teure Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen zu stecken.

In diesem Fall sind Eigentümer, die ihr Haus schnell veräußern möchte, bei der WAV Reuschenbach GmbH an der richtigen Adresse. Das Unternehmen hat sich auf die Vermarktung von Wohn- und Gewerbeimmobilien in der Region Köln/Bonn spezialisiert und ist auch im Rhein-Sieg- sowie im Rhein-Erft-Kreis aktiv.

„In Brühl im Rhein-Erft-Kreis finden wir im Durchschnitt in nur zwei Monaten neue Besitzer für Wohnungen, Häuser und Grundstücke“, erklärt WAV-Geschäftsführer René Reuschenbach. „Natürlich kann es in Einzelfällen länger dauern, bis das Objekt verkauft ist. Aber wir tun alles dafür, einen schnellen Verkaufsprozess zu ermöglichen“, so der Geschäftsführer weiter.

„In einem ersten Schritt begutachten wir die Immobilie, um ihren Wert herauszufinden“, erklärt René Reuschenbach, „denn nur so erzielen Verkäufer auch einen angemessenen Preis“. Danach fertigen er und seine Mitarbeiter unter anderem aussagekräftige Objektfotos, informative Exposés und individuelle Verkaufsanzeigen an.

Außerdem ist die WAV auch während der Besichtigungstermine, den Verkaufsverhandlungen und beim Gang zum Notar für die Verkäufer da.

Um einen schnellen Verkaufserfolg zu erzielen, arbeitet die WAV außerdem mit anderen Immobilienmaklern, Steuerberatern, Notaren, Rechtsanwälten sowie Handwerkern aus der Region zusammen. „So können wir uns gegenseitig unterstützen und aushelfen, um Verkäufer und Käufer sowie Vermieter und Mieter möglichst schnell zusammenzubringen“, sagt René Reuschenbach, „und am Ende sind dann alle zufrieden“.

Mehr Informationen zum Thema sowie zu Hausverkauf in Wesseling, Haus verkaufen Bornheim oder Hausverkauf in Brühl finden Interessierte auf https://www.wav-immo.de/

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