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Was passiert bei einer Scheidung mit dem gemeinsamen Haus?

Eine Scheidung ist ein schwerer und emotional belastender Schritt. Damit das gemeinsame Haus nicht zu zusätzlichen Streitigkeiten führt, ist es sinnvoll, einen erfahrenen Experten zu Rate zu ziehen. Immobilienmakler Sascha Rückert und sein Team kennen sich mit dem Thema Haus und Scheidung detailliert aus und stehen ihren Kunden mit Rat, Tat und viel Einfühlungsvermögen zur Seite.

„Zunächst sollten bei einer Trennung die Möglichkeiten ausgelotet werden, was mit dem Haus weiter geschehen soll“, weiß der langjährige Immobilienmakler Sascha Rückert. „Dazu sind einige Fragen zu klären: Möchte einer in dem Haus wohnen bleiben? Kann derjenige den anderen ausbezahlen? Ist eine Vermietung sinnvoll oder stellt der Verkauf die beste Option dar?“

Um eine Entscheidung treffen zu können, ist eine professionelle Immobilienbewertung eine wichtige Grundlage. Die Immobilienspezialisten ermitteln den aktuellen Wert des Objekts und kennen auch den regionalen Immobilienmarkt um Wiesbaden ganz genau.

„Häufig entscheiden sich die Beteiligten bei einer Scheidung dafür, das Eigenheim zu verkaufen und einen sauberen Schnitt zu machen“, weiß Sascha Rückert aus Erfahrung. „Zum einen hängen viele Erinnerungen an dem bisherigen Zuhause. Zum anderen lässt es oft die finanzielle Situation nicht anders zu.“

Die Immobilienexperten von Rückert Immobilien kennen genau die Abläufe, die sich bei einer Scheidung ergeben. Sie stehen außerdem bei Fragen zu Themen wie Trennungsjahr, Zugewinnausgleich oder Hauskredit zur Verfügung und übernehmen selbstverständlich alle anfallenden Aufgaben für den Verkauf.

„Wir möchten den Hausverkauf unseren Kunden so einfach wie möglich machen, denn die Zeit einer Trennung bzw. Scheidung ist anstrengend und nervenaufreibend und da ist jede Entlastung willkommen“, erklärt Sascha Rückert abschließend.

Mehr zu Themen wie Immo Verkauf Wiesbaden, Immobilienmakler Mainz oder Wohnung in Wiesbaden finden Interessierte auf https://www.rueckert-immobilien.de.

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Was passiert mit der Immobilie im Scheidungsfall?

Da in Deutschland rund jede dritte Ehe geschieden wird, entstehen häufig auch Streitigkeiten um das gemeinsame Haus oder die gemeinsame Wohnung. Daher ist es sinnvoll, sich von einem unabhängigen Makler zu den Optionen für die Immobilie im Falle einer Scheidung beraten zu lassen.

Der erfahrene Immobilienmakler Michael Lindenmayer steht seinen Kunden bei einer Trennung mit Rat und Tat zur Seite. „Ich habe schon häufig miterlebt, welche Fragen und Konflikte eine Scheidung im Hinblick auf das gemeinsame Immobilieneigentum bei den Betroffenen aufwirft“, erklärt der Immobilienspezialist aus Leinfelden-Echterdingen. „Die meisten Kunden sind daher enorm dankbar, wenn wir ihnen auf neutralem Boden die einzelnen Möglichkeiten zur Zukunft der Immobilie präsentieren und damit unnötige Streitigkeiten in einer ohnehin schon nervenaufreibenden Zeit vermeiden können.“

Wie soll es also mit der Eigentumswohnung oder dem Haus nach der vollzogenen Trennung weitergehen? Mit viel Einfühlungsvermögen finden Michael Lindenmayer und sein Team in Gesprächen heraus, ob jemand gerne in der Immobilie wohnen bleiben möchte oder ob ein Neuanfang für alle die beste Wahl ist. Die Immobilienexperten begutachten auch die finanzielle und rechtliche Situation, um dazu zu beraten, welche Optionen überhaupt machbar sind.

„Fällt die Entscheidung auf den Verkauf, weil eine Partei die Immobilie nicht alleine halten kann oder ein sauberer Schlussstrich angestrebt wird, dann stehen wir selbstverständlich mit unserer umfassenden Expertise bereit. Zur Entlastung der Verkäufer übernehmen wir dann gerne alle anfallenden Aufgaben von der Wertermittlung, über die Vermarktung, bis hin zum Besichtigungsmanagement sowie der Hausübergabe“, so Michael Lindenmayer abschließend.

Interessierte finden weitere Informationen zu diesem Thema, zu Immobilie verkaufen Ostfildern, Hausverkauf Leinfelden-Echterdingen oder Wohnung verkaufen Leinfelden-Echterdingen auf https://www.lindenmayer-immobilien.de.

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Was geschieht nach der Scheidung mit dem gemeinsamen Haus?

Zu Beginn einer Ehe machen sich viele wohl keine Gedanken darüber, was mit dem gemeinsamen Haus im Falle einer Scheidung geschehen soll. Ehemaligen Eheleuten, die keinen Ehevertrag mit entsprechenden Regelungen dazu haben, stehen die Experten der WAV Immobilien Reuschenbach GmbH mit Sitz in Brühl, Bornheim und Wesseling bei allen Immobilienfragen wie zur Eigentumsübertragung, zur Teilungsversteigerung oder zum Verkauf zur Seite.

„Wenn ein Paar sich trennt, stellt sich häufig die Frage, was mit dem gemeinsamen Haus passieren soll“, sagt René Reuschenbach, Geschäftsführer der WAV Immobilien Reuschenbach GmbH (WAV). Vor allem, wenn das Paar Kinder habe, sei der Verkauf des Hauses nicht immer die beste Option, da diese sonst aus ihrem gewohnten Umfeld gerissen werden. „In solchen Fällen schlagen wir oft eine sogenannte Eigentumsübertragung vor“, erklärt René Reuschenbach.

Bei dieser bleibt einer der Partner gemeinsam mit den Kindern im Haus wohnen und zahlt den anderen dafür aus. „Bei dieser Option sollte sich der Ausziehende allerdings bewusst darüber sein, dass die Kosten für ihn steigen werden“, so der WAV-Geschäftsführer. Neben der Fortzahlung eines möglicherweise bestehenden Immobilienkredits müsse er jetzt nämlich auch die Kosten für den bevorstehenden Umzug sowie für die Anschaffung neuer Möbel und Miete für die neue Wohnung zahlen. Aber auch für denjenigen, der in der Immobilie verbleibt, kann es teuer werden. Denn plötzlich müssen Kosten getragen werden, die man sich vorher geteilt hat – zum Beispiel für Versicherungen, für Strom und Heizung sowie für die Wasserver- und -entsorgung.

Können es sich die Expartner nicht leisten, das Haus weiterhin zu unterhalten, kommt auch ein Verkauf in Frage. Bei diesem stehen ihnen die WAV-Experten unter anderem mit einer professionellen Wertermittlung, mit der Erstellung eines aussagekräftigen Exposés sowie mit der Anfertigung einer professionellen 360-Grad-Besichtigung zur Seite. Auf Wunsch vermarkten sie das Haus diskret, um beispielsweise Gerede in der Nachbarschaft zu verhindern und finden zum Beispiel im Rhein-Sieg-Kreis oder im Rhein-Erft-Kreis einen neue Immobilie für den Expartner.

Können sich diese partout nicht auf eine Eigentumsübertragung oder auf einen Verkauf einigen, ist eine Teilungsversteigerung eine weitere Option. Diese kann nach der Scheidung eingeklagt werden, wenn einer der Partner das Haus verkaufen will, der andere damit aber nicht einverstanden ist. „Allerdings rate ich von dieser Form der Zwangsversteigerung zunächst einmal ab und versuche beide Parteien doch noch dazu zu bringen, sich auf eine einvernehmliche Lösung zu einigen“, erklärt René Reuschenbach, „denn durch einen normalen Verkauf lassen sich in der Regel höhere Erlöse erzielen“.

Mehr Informationen zum Thema sowie zu Hausverkauf in Wesseling, Brühl Immobilienmakler, Privatverkauf Immobilien Wesseling oder mehr finden Interessierte auf https://www.wav-immo.de/

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