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Scheidungsimmobilien: Diese Optionen haben Eigentümer

Nach einer Trennung oder eine Scheidung steht häufig die Frage im Raum, was mit der gemeinsamen Immobilie geschehen kann. Dabei geht es nicht nur um den emotionalen Aspekt, sondern auch um den finanziellen. Urs Müller, Gründer und Geschäftsführer des Celler Unternehmens Müller & zum Felde Immobilien, und seine Kollegen stehen Betroffenen in dieser Situation beratend zur Seite.

Dabei prüfen sie verschiedene Möglichkeiten und fungieren zuweilen auch als Vermittler zwischen den beiden Parteien. „Besonders wenn Kinder im Spiel sind, ist es wichtig, die beste Lösung für alle Beteiligten zu finden“, meint Urs Müller. Eine Option ist es beispielsweise, dass ein Elternteil mit den Kindern in der Immobilie wohnen bleibt und der andere sich nach einer neuen Bleibe umsieht. „Denkbar ist hier die Übertragung des Immobilieneigentums mit Auszahlung des Partners“, erklärt der Geschäftsführer. Bei dieser Lösung sollten die Beteiligten allerdings bedenken, dass sich die Lebenshaltungskosten durch die doppelte Haushaltsführung erhöhen.

Weitere Möglichkeiten bestehen in der Vermietung oder dem Verkauf der Immobilie. „Sind sich beide Parteien einig, können Verkauf oder Vermietung problemlos durchgeführt werden und die Miete bzw. der Verkaufserlös kann untereinander gerecht aufgeteilt werden“, so Urs Müller. Schwieriger wird es, wenn eine der beiden Parteien die Immobilie verkaufen möchte, die andere aber nicht. Hier wird zunächst geschaut, wer als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen ist, denn nur dieser darf die Immobilie verkaufen. Sind beide als Eigentümer im Grundbuch vermerkt, kann der Verkaufswillige nach der erfolgten Scheidung eine Teilungsversteigerung beim Amtsgericht beantragen. Bei diesem öffentlichen Verfahren wird die Immobilie verkauft und der Meistbietende erhält sie. „Häufig sind die Gebote hierbei aber nicht so hoch wie die bei einem normalen Verkauf“, weiß Urs Müller. Daher sei es besser, eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Im Hinblick auf die Finanzen sollte der bestehenden Immobilienkredit ebenfalls im Auge behalten werden. Haben beide Parteien den Darlehensvertrag unterschrieben, können beide haftbar gemacht werden – auch dann, wenn eine Partei nicht zahlt.

Durch den Immobilienverkauf lässt sich nicht nur ein emotionaler Schlussstrich ziehen, sondern der Immobilienkredit lässt sich in einigen Fällen auch tilgen, sodass künftig auch finanziell getrennte Wege beschritten werden können.

Eigentümer, die ihre Immobilie nach einer Scheidung oder Trennung verkaufen möchten und dabei Unterstützung benötigen, können sich von den Immobilienmaklern von Müller & zum Felde beraten lassen. Sie informieren unter der Telefonnummer 05141 / 9 47 37-0 unverbindlich und kostenlos zu den Leistungen rund um den Verkaufsprozess.

Weitere Informationen zum Thema oder zu Immobilienpreise Celle, Mehrfamilienhaus verkaufen Celle, Haus verkaufen Celle und mehr sind auf https://www.mueller-zum-felde.de/ zu finden.

Müller & zum Felde Immobilien
Urs Müller
Burgstraße 126

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Was geschieht nach der Scheidung mit dem gemeinsamen Haus?

Zu Beginn einer Ehe machen sich viele wohl keine Gedanken darüber, was mit dem gemeinsamen Haus im Falle einer Scheidung geschehen soll. Ehemaligen Eheleuten, die keinen Ehevertrag mit entsprechenden Regelungen dazu haben, stehen die Experten der WAV Immobilien Reuschenbach GmbH mit Sitz in Brühl, Bornheim und Wesseling bei allen Immobilienfragen wie zur Eigentumsübertragung, zur Teilungsversteigerung oder zum Verkauf zur Seite.

„Wenn ein Paar sich trennt, stellt sich häufig die Frage, was mit dem gemeinsamen Haus passieren soll“, sagt René Reuschenbach, Geschäftsführer der WAV Immobilien Reuschenbach GmbH (WAV). Vor allem, wenn das Paar Kinder habe, sei der Verkauf des Hauses nicht immer die beste Option, da diese sonst aus ihrem gewohnten Umfeld gerissen werden. „In solchen Fällen schlagen wir oft eine sogenannte Eigentumsübertragung vor“, erklärt René Reuschenbach.

Bei dieser bleibt einer der Partner gemeinsam mit den Kindern im Haus wohnen und zahlt den anderen dafür aus. „Bei dieser Option sollte sich der Ausziehende allerdings bewusst darüber sein, dass die Kosten für ihn steigen werden“, so der WAV-Geschäftsführer. Neben der Fortzahlung eines möglicherweise bestehenden Immobilienkredits müsse er jetzt nämlich auch die Kosten für den bevorstehenden Umzug sowie für die Anschaffung neuer Möbel und Miete für die neue Wohnung zahlen. Aber auch für denjenigen, der in der Immobilie verbleibt, kann es teuer werden. Denn plötzlich müssen Kosten getragen werden, die man sich vorher geteilt hat – zum Beispiel für Versicherungen, für Strom und Heizung sowie für die Wasserver- und -entsorgung.

Können es sich die Expartner nicht leisten, das Haus weiterhin zu unterhalten, kommt auch ein Verkauf in Frage. Bei diesem stehen ihnen die WAV-Experten unter anderem mit einer professionellen Wertermittlung, mit der Erstellung eines aussagekräftigen Exposés sowie mit der Anfertigung einer professionellen 360-Grad-Besichtigung zur Seite. Auf Wunsch vermarkten sie das Haus diskret, um beispielsweise Gerede in der Nachbarschaft zu verhindern und finden zum Beispiel im Rhein-Sieg-Kreis oder im Rhein-Erft-Kreis einen neue Immobilie für den Expartner.

Können sich diese partout nicht auf eine Eigentumsübertragung oder auf einen Verkauf einigen, ist eine Teilungsversteigerung eine weitere Option. Diese kann nach der Scheidung eingeklagt werden, wenn einer der Partner das Haus verkaufen will, der andere damit aber nicht einverstanden ist. „Allerdings rate ich von dieser Form der Zwangsversteigerung zunächst einmal ab und versuche beide Parteien doch noch dazu zu bringen, sich auf eine einvernehmliche Lösung zu einigen“, erklärt René Reuschenbach, „denn durch einen normalen Verkauf lassen sich in der Regel höhere Erlöse erzielen“.

Mehr Informationen zum Thema sowie zu Hausverkauf in Wesseling, Brühl Immobilienmakler, Privatverkauf Immobilien Wesseling oder mehr finden Interessierte auf https://www.wav-immo.de/

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