Dank Makler schneller die passende Immobilie finden

Immobilien in Hamburg sind begehrt und die Suche nach diesen ist daher oftmals schwer. Doch verschiedene Gründe können dazu führen, dass dringend ein Kauf-, Miet- oder Pachtobjekt benötigt wird. Die Makler der Sabori Immobilien GmbH aus Hamburg vermitteln zügig attraktive Objekte an Interessenten und bieten sogar eigene Neubauprojekte zum Kauf an. Farid Sabori, Leiter des Bereichs Verkauf und Vermietung, verrät mehr.

„Hamburg hat viele Vorzüge zu bieten – angefangen vom einzigartigen Charme der Stadt über zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten bis hin zu tollen Freizeitangeboten“, findet Farid Sabori, Leiter des Bereichs Verkauf und Vermietung bei Sabori Immobilien, „da ist es umso verständlicher, dass sich zahlreiche Interessenten hier auf die Suche nach einer Immobilie zur Miete, zum Kauf oder zur Pacht begeben“. Allerdings erweist sich die Suche oftmals als schwierig: das Haus ist bereits verkauft, beim Besichtigungstermin für die Mietwohnung bildet sich eine lange Schlange und die Gewerbeimmobilie hat sich bereits ein anderes Unternehmen gesichert.

Damit die Suche nach der passenden Immobilie schneller und erfolgreicher abläuft, unterstützen die erfahrenen Immobilienmakler aus Hamburg Interessenten gerne. „Wir hören uns die Wünsche der Privatpersonen, Bauträger und Investoren genau an und finden für sie schnell das passende Objekt“, erklärt Farid Sabori. Dabei kommen den Immobilienmaklern aus Hamburg ihre Kontakte zu Verkäufern zugute, die ihre Immobilien aktuell veräußern möchten. „Selbstverständlich wissen wir unter anderem genau darüber Bescheid, wie die Immobilie aussieht, wie der Zustand ist und über welche Energieeffizienzklasse sie verfügt“, so Farid Sabori. Ein Wissen, dass die Entscheidung für oder gegen den Kauf, die Anmietung oder die Pacht einer Immobilie maßgeblich beeinflussen kann. Schließlich entscheiden Zustand und Energieeffizienzklasse über die anfallenden Folgekosten.

„Wir wollen natürlich, dass der Käufer, Mieter oder Pächter 100-prozentig mit seiner Immobilie zufrieden ist“, sagt Farid Sabori, „deshalb führen wir vorab immer ein persönliches Gespräch mit diesem“.

Einigen Kunden ist es wichtig, in eine Neubauwohnung zu ziehen oder sich ein Neubauobjekt zur privaten Altersvorsorge oder zur gewerblichen Weiternutzung zu sichern. Diesen Zielgruppen bietet die Tochterfirma der Sabori Immobilien GmbH, die IROBAS Bauunternehmung, attraktive, moderne und energieeffiziente Neubauimmobilien zum Kauf an. „Gerne beraten wir Interessenten darüber, welche Objekte wir aktuell planen und realisieren und welche dieser noch zu haben sind“, erklärt Farid Sabori.

Informationen zu diesem und zu weiteren Themen sowie zu Grundstück verkaufen Preis Hamburg, Haus kaufen Hamburg, Immobilien kaufen Hamburg und mehr finden Interessenten auf https://www.sabori-immobilien.de/.

Sabori Immobilien GmbH
Morteza Sabori
Wandsbeker Chaussee 164

22089 Hamburg
Deutschland

E-Mail: info@sabori.de
Homepage: https://www.sabori-immobilien.de
Telefon: 040 / 231 662 300

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Umfassende Rechtsberatung durch Dr. Patrick Stach und die Stach Rechtsanwälte AG in St. Gallen & Zürich

Umfassende Rechtsberatung durch Dr. Patrick Stach und die Stach Rechtsanwälte AG in St. Gallen & Zürich Seit März 2015 ist die Kanzlei Stach Rechtsanwälte AG unter der Leitung von Dr. Patrick Stach in St. Gallen durch die SIX Exchange Regulation aufgrund ihrer Erfahrung und Sachkunde als sachkundige Vertreterin nach Art. 43 Kotierungsreglement in den Produktbereichen Aktien (inkl. Partizipations- und Genussscheine), Hinterlegungsscheine und kollektive Kapitalanlagen anerkannt. Zu den allgemeinen Beratungsleistungen bezüglich des Themas Kapitalmarktrecht gehören:

Kapitalmarktrecht
Börsennotierungen
Anleihen
Kollektive Kapitalanlagen
Vermögensverwaltung
Private Equity
Effektenhandel

Beraten lassen können sich alle Personen und Unternehmen, die im Finanz- und Kapitalmarkt Dienstleistungen erbringen. Dazu zählen auch Vermögensverwalter und Effektenhändler. Zu den Beratungsleistungen zählen Themen wie Börsengang (IPO), Secondary- und Rights-Offering, Wandelanleihen sowie der Umgang mit Umschuldungen.

UMFASSENDE STRAFRECHTLICHE BETREUUNG DURCH DIE STACH RECHTSANWÄLTE AG

Das Schweizer Strafrecht ist allgemein dem öffentlichen Recht zugeordnet. Darin verankert sind verschiedene strafbare Handlungen. Verstößt eine Person gegen die geltenden Gesetze und Vorgaben des Staates, ist das Strafgericht für die Beurteilung zuständig. Dabei gilt zu Beginn immer das Unschuldsprinzip. Denn nur wer schuldig ist, kann bestraft werden. Dr. Patrick Stach und sein Team der Stach Rechtsanwälte AG beraten und vertreten beschuldigte Personen, die Privatklägerschaft, Opfer und geschädigte Personen bei polizeilichen Ermittlungsverfahren, bei Untersuchungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft, bei drohender Untersuchungshaft oder Sicherheitsverwahrung sowie im Verfahren in erster Instanz. Die Kernkompetenzen der Kanzlei sind:

Die Beratung und Vertretung von Privatpersonen im allgemeinen Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Straßenverkehrsrecht.
Das Verfassen von Strafanzeigen und Strafanträgen und das Einklagen von Schadenersatz- und Genugtuungsansprüchen.
Die Beratung und Vertretung von Unternehmen im Bereich des allgemeinen Strafrechts, des Wirtschaftsstrafrechts und des Unternehmensstrafrechts

DIE STACH RECHTSANWÄLTE AG VERTRITT BEI FAMILIENRECHT
Vor allem im Privatleben werden die Menschen immer wieder mit rechtlichen Themen und Fragestellungen konfrontiert. Aus diesem Grund steht die Kanzlei auch im Bereich des Familienrechtes beratend zur Seite. Zu den unterstützenden Leistungen in diesem Bereich zählen:

Eheverträge
Konkubinat
Scheidungsrecht
Vorsorgeaufträge
Patientenverfügungen

Sollten alle Vermittlungsversuche bei Familienstreitigkeiten scheitern, setzt sich die Anwaltskanzlei für die Interessen der Mandanten vor allen schweizerischen Gerichten ein. Vor allem bei Scheidungsverfahren wird immer erst das Erwirken einer gütlichen Einigung angestrebt. Zu Beginn des Scheidungsverfahrens versuchen Dr. Patrick Stach und die Stach Rechtsanwälte AG daher zuerst zwischen den beiden Parteien zu vermitteln und entspannend auf die Situation einzuwirken. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf einer sachlichen und fairen Vorgehensweise im Interesse aller. Sollte es zu einer einvernehmlichen Lösung kommen, muss diese im Idealfall nur noch durch ein Gericht genehmigt werden. Selbstverständlich werden alle Fälle diskret und unter Einhaltung des Datenschutzrechts behandelt.

DIE STACH RECHTSANWÄLTE AG UND DAS RECHT AUF DATENSCHUTZ

Das Datenschutzrecht reguliert den Umgang der personenbezogenen Daten und die Einhaltung bestimmter Gesetze vor einem allfälligen Missbrauch. Die Konsequenzen von Verstößen gegen die Datenschutzbestimmungen können schwerwiegend sein und hohe Geldstrafen bis hin zu Haftstrafen nach sich ziehen. Schnell kann ein Unternehmen dadurch in den Ruin getrieben werden. Denn in der heutigen Zeit legen immer mehr Menschen einen großen Wert auf den Schutz der eigenen persönlichen Daten, sodass die Auswirkungen eines Datenschutzverstoßes nur schwer rückgängig zu machen sind. Die Stach Rechtsanwälte AG in St. Gallen berät Unternehmen bei der Umsetzung und Erstellung geeigneter Datenschutzrichtlinien. Nicht nur zum Schutz der jeweiligen Kundendaten, sondern auch zum Schutz der personenbezogenen Daten der eigenen Angestellten. Auch wirtschaftliche Aspekte spielen dabei eine zentrale Rolle. Daher werden zusätzlich noch Beratungsleistungen hinsichtlich Compliance angeboten.

DER STACH RECHTSANWÄLTE AG IST DAS VERTRAUEN DER KLIENTEN IST WICHTIG

Dr. Patrick Stach und sein Team beraten Angeklagte und Opfer jeder Art. Dabei liegt der Fokus klar auf einem vertrauensvollen und diskreten Umgang mit den Klienten. Als zentrale Anlaufstelle für alle strafrechtlichen Belange wird immer nach optimalen Lösungen gesucht. Nach einem ersten Telefonat und einem ausführlichen ersten Beratungsgespräch erfährt der Klient, ob und wie im jeweiligen Fall rechtlich geholfen werden kann. Dabei wird jedes Anliegen mit Sensibilität, Wichtigkeit und Respekt behandelt.

Stach Rechtsanwälte AG
Patrick Stach
Poststrasse 17

9001 St. Gallen
Schweiz

E-Mail: info@stach.ch
Homepage: https://stach.ch/
Telefon: +41 (0)71 278 78 28

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Geldwäscherei – Begriffserklärung, Phasen & Strafen

Geldwäscherei - Begriffserklärung, Phasen & Strafen Die Schweiz hat seit jeher eine hohe Anziehungskraft auf ausländische Kapitalanleger. Daher ist es nicht verwunderlich, dass der Schweizer Finanzsektor auch mit Geldwäschereigeschäfte zu kämpfen hat. Damit das dadurch erzielte Vermögen nicht in den legalen Schweizer Wirtschaftskreislauf kommt, wurde am 10. Oktober 1997 das Geldwäschereigesetz (GwG) verabschiedet.

Folgende Fragen wurden uns von Dr. Patrick Stach beantwortet:

Was versteht man unter dem Begriff Geldwäscherei?
Welche Phasen durchläuft das Geldwäschereigesetz?
Besteht eine Meldepflicht bei Geldwäschereiverdacht?
Wie wird Geldwäscherei bestraft?

WAS VERSTEHT MAN UNTER DEM BEGRIFF DER GELDWÄSCHEREI?

Das Geldwäschereigesetz enthält keine umfassende Definition bezüglich des Terminus „Geldwäscherei“ , erklärt Dr. Patrick Stach. Unter dem Begriff Geldwäscherei werden finanzielle Geldgeschäfte und Geldüberweisungen gefasst, die darauf abzielen, die Herkunft des Geldes nicht legaler Geschäfte zu verschleiern und es anschließend in den Schweizer Wirtschaftskreislauf zu überführen.
Das illegale Geld kann beispielsweise aus dem Drogenhandel, durch räuberische Erpressung, Waffenhandel oder Zwangsprostitution stammen. Gemäß Artikel 305 des Strafgesetzbuches (StGB) betreibt jedermann Geldwäsche, der versucht, das Auffinden oder das Beschlagnahmen von monetären Vermögenswerten zu verhindern. Da das Geldwäschereigesetz vor allem auf Finanzgeschäften beruht, fallen darunter auch Vermögenswerte aus dem Finanzsektor.

WELCHE PHASEN DURCHLÄUFT DAS GELDWÄSCHEGESCHÄFT?
Um das illegale Geld wieder in den legalen Wirtschaftskreislauf einzuschleusen, durchlaufen die Geldwäscher immer drei Phasen:

Die erste Phase ist das Placement. Hierbei wird das Geld wieder in den Wirtschaftskreislauf eingebracht. Dies geschieht beispielsweise über Casinos oder Geldwechsel.
Die zweite Phase ist das Layering. Dabei handelt es sich um verschiedenste Aktionen, anhand von welchen die Herkunft des Geldes verschleiert werden soll.
Die dritte und letzte Phase ist die Integration. In diesem Schritt wird das illegale Geld wieder in die Schweizer Wirtschaft überführt.

BESTEHT EINE MELDEPFLICHT BEI GELDWÄSCHEVERDACHT?

Sobald ein Verdacht bezüglich illegaler Geldgeschäfte besteht, muss eine Meldung bei der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) im Bundesamt für Polizei (fedpol) erfolgen.

Die Meldung muss dabei folgende Daten enthalten:

Den Namen des Finanzintermediärs, der Behörde oder der Person, welche die Meldung gemacht hat.
Die zur Beaufsichtigung befugte Stelle nach Art. 12 GwG (FINMA oder SRO) des Finanzintermediärs.
Die zur Authentifizierung erforderlichen Angaben der Vertragspartei des Finanzintermediärs.
Die zur Authentifizierung der wirtschaftlich berechtigten Person erforderlichen Angaben.
Die Nennung einer weiteren zeichnungsberechtigten Person oder eines Vertreters der Vertragspartei des Finanzintermediärs.
Die Vermögenswerte zum Zeitpunkt der Meldung.
Eine detaillierte Darstellung der Geschäftsbeziehung.
Die Offenlegung aller Verdachtsmomente
Sämtliche bereits getroffene Maßnahmen.

Gem. Dr. Patrick Stach müssen folgende Dokumente nebst der Meldung bei dem MROS eingereicht werden:

Sämtliche Unterlagen zu den Finanztransaktionen.
Sämtliche Unterlagen zu allen getroffenen Abklärungen.
Alle weiteren Belege, die sich auf den Tatbestand beziehen.

Verletzt ein Finanzintermediär die nach Art. 9 GwG vorgegebene Meldepflicht, ist dies ein Straftatbestand, der bei vorsätzlichem Verhanlten mit CHF 500000 bestraft werden kann. Bei einem fahrlässigen Verhalten ist mit einer Buss von bis zu CHF 150000 zu rechnen. Tritt innerhalb von fünf Jahren nach dem ersten geahndeten Tatbestand eine Wiederholung auf, wird in der Regel ein Bussgeld von mindestens CHF 100000 ausgesprochen.

WIE WIRD GELDWÄSCHEREI BESTRAFT?

Wer den Straftatbestand der Geldwäscherei erfüllt, kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft werden. Strafbar ist die Tat auch, wenn sie im Ausland durchgeführt wurde. Zeigt sich der Täter einsichtig und erklärt sich bereit, weitere verbrecherische Aktivitäten durch beispielsweise eine Organisation aufzudecken, kann unter Umständen eine geringere Strafe ausgesprochen werden, informiert Patrick Stach abschließend.

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Life after death, new evidences, new concept of God

The author deals with the issues that accompany everyone from birth. One of the central themes is the topic of death and the resulting understanding of happiness. The question that the author raises in this book is of extraordinary importance for society. Does the state of death mean the end of existence, or is it the beginning of a journey into some kind of new dimension? Is it perhaps possible, taking into account the latest research results in areas of astrophysics and quantum physics, that rather only the body ends its existence and the soul enters another dimension of the universe or logos in the form of an energy form? In this context the author designs another understanding for God and for it at the same time a new concept. Furthermore the possibilities of the creation from the view of the quantum physics as well as the astrobiology are shown. Thus the draft shows the scientifically founded thesis that the universe is to be understood as a wholeness, since the last discoveries from the field of astrobiology show the existence of microbes, which occur both on earth and in space, so that life could be due to few common origins. Another strand of the argument is based on the recognition of multidimensionality in terms of quantum physics and the postulates that develop from this regarding the concept of God.
Thus the book builds a bridge between religion and science. At the same time, it shows both implications for society and relevant aspects of happiness for each individual. It is an exciting journey that could be of fundamental importance to any reader.
Life after death, new evidences, new concept of God

Dank gilt auch der Praxis für Fußpflege in Jever, für die Möglichkeit der Publikation.
Praxis für mobile Fußflege in Jever und Schortens

Fusspflege Jever
Susanne Stolmann
Blumenstraße 2

26441 Jever
Deutschland

E-Mail: fusspflegejever@gmail.com
Homepage: https://www.fusspflegejever.de
Telefon: 004915120903938

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Dr. iur. Esther Omlin: Expertise und Rechtsberatung im nationalen und internationalen Strafrecht, Wirtschaftsrecht und Völkerrecht

Dr. iur. Esther Omlin: Expertise und Rechtsberatung im nationalen und internationalen Strafrecht, Wirtschaftsrecht und Völkerrecht Das Büro von Dr. jur. Esther Omlin befindet sich in Luzern, Schweiz. Die Fachkompetenzen von Omlin Strafrecht: Untersuchungen & Expertisen liegen auf den Themengebieten:

Nationales und internationales Strafrecht;
Nationales und internationales Handels- und Wirtschaftsrecht;
Humanitäres Völkerrecht;
Recht der internationalen Organisation;
Internationales Beschaffungswesen;
Nationales und internationales Klima- und Umweltrecht
Medizinrecht, insbes. Arztrecht;
Rechtsvergleichung zu angloamerikanischem Recht;

Dr. jur. Esther Omlin selbst arbeitet in den Schwerpunktgebieten:

Nationales und internationales Strafrecht
Strafprozessrecht
Wirtschaftsrecht
Menschenrechte
Völkerrecht

Das Wissen hierzu erlangte sie durch ihr Doktorat im Strafrecht an der Université Fribourg, ihre langjährige Arbeit als Oberstaatsanwältin und Staatsanwältin für diverse Kantone sowie zahlreiche fachspezifische Aus- und Weiterbildungen.

Durch ihre Mitgliedschaft in der nationalen Kommission zur Verhütung von Folter ist Dr. jur. Esther Omlin zudem auch mit den internationalen und nationalen menschenrechtlichen Rahmenbedingungen für staatliches Handeln bestens vertraut.

Das Büro arbeitet eng mit verschiedenen Netzwerkpartnern aus den Bereichen Staatsanwaltschaft, Anwaltschaft und Treuhand zusammen. Zu deren Schwerpunktgebieten gehören unter anderem:

Das Völkerrecht, besonders das Recht der internationalen Organisation und des internationalen öffentlichen Beschaffungswesen
Nationales und internationales Klima- und Umweltrecht
Handels- und Wirtschaftsrecht, vor allem unter Berücksichtigung internationaler Vertragsbeziehungen
Das angloamerikanische Recht.
Das Vertragsrecht
Das Gesellschaftsrecht
Das Konkursrecht,
Das Verwaltungsrecht

DAS VERTRAUEN DER KLIENTEN IST WICHTIG

Dr. Esther Omlin berät alle, die mit Strafrecht in irgendeiner Art konfrontiert werden. Dabei liegt der Fokus auf einem vertrauensvollen Umgang mit den Klienten. Als zentrale Anlaufstelle für alle strafrechtlichen Belange wird immer nach optimalen Lösungen gesucht. Esther Omlin ist Expertin auf dem Gebiet für nationales und internationales Strafrecht und verfügt zudem über ein breites Netzwerk an Kooperationspartnern aus Staatsanwaltschaft, Anwaltschaft und Treuhand. Nach einem ersten Telefonat und einem ausführlichen ersten Beratungsgespräch erfährt der Klient zuverlässig, ob und wie im jeweiligen Fall geholfen werden kann. Dabei wird jedes Anliegen mit gleichbleibender Sensibilität und Wichtigkeit behandelt. Geschützt durch das Berufs- und/oder Amtsgeheimnis werden zudem alle Daten vertrauensvoll und diskret bearbeitet.

DAS SCHWEIZER STRAFRECHT

Das Schweizer Strafrecht ist dem öffentlichen Recht zugeordnet und in einem weit verzweigten Netz von miteinander verknüpften Gesetzen und Verordnungen geregelt. Darin verankert sind die strafbaren Handlungen und die dafür vorgesehenen Sanktionen. Sobald eine Person gegen die geltenden Gesetze und Vorgaben des Bundes, der Kantone oder der Gemeinden verstößt, werden Polizei und Staatsanwaltschaft zuständig. Wird eine Privatperson oder ein Unternehmen von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft verdächtigt, ein Vergehen oder Verbrechen begangen zu haben, ist aufgrund der Komplexität des schweizerischen Strafrechts und des Strafprozessrechts die geltende Rechtslage für die betroffenen Personen (ob auf Täter oder Opferseite) oft undurchsichtig. In solchen Fällen berät das Büro Dr. Esther Omlin Opfer, Geschädigte, Angeklagte und private Kläger und versucht, gute Lösungen zu finden.

DIE STRAFBEREICHE

Dr. Esther Omlin bietet in enger Zusammenarbeit mit anderen Staatsanwälten, Anwälten, Treuhändern und IT-Experten in folgenden Bereichen des Strafrechts Unterstützung an:

Für die Vermeidung resp. spätere Einstellung des Strafverfahrens
Vertretung während des Verfahrens in allen Verfahrensabschnitten
Abwendung möglicher Zwangsmassnahmen
Kontrolle und Überprüfung der zugestellten Strafentscheide
Beistand bei Ermittlungsverfahren
Unterstützung bei der angesetzten Hauptverhandlung oder bei Berufungsprozessen.
Revision und Revisionsverfahren

Fachliche Schwerpunkte im Strafrecht bilden dabei:

Vermögensdelikte wie Veruntreuung, Raub, Diebstahl, Betrug;
Unternehmensstrafrecht
Wirtschaftsstrafsachen
Urkundenfälschungen
Konkursdelikte
Amtsdelikte wie Amtsmissbrauch, Amtsanmassung, ungetreue Amtsführung, Amtsgeheimnisverletzung und Urkundenfälschung im Amt
Straftaten gegen Leib und Leben, insbesondere ärztliche Behandlungsfehler
Verleumdung, Beschimpfung, üble Nachrede, Cybermobbing

Omlin Strafrecht: Untersuchungen & Expertisen
Esther Omlin
Habsburgerstrasse 16

6003 Luzern
Schweiz

E-Mail: esther.omlin@omlin-strafrecht.ch
Homepage: https://www.omlin-strafrecht-untersuchungen-expertisen-beratung.com/
Telefon: +41 (0) 41 220 21 92

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Dr. Esther Omlin – Netzwerk für Wirtschaftsstrafrecht in Luzern

Dr. Esther Omlin - Netzwerk für Wirtschaftsstrafrecht in Luzern Das Wirtschaftsstrafrecht gehört zu den dynamischsten Rechtsbereichen der heutigen Zeit. Bedingt durch die Bekämpfung des organisierten Verbrechens und zur Eindämmung des Terrorismus wurden im Laufe der letzten Jahre zahlreiche neue Gesetze und Verordnungen erlassen. Diese beziehen sich sowohl auf nationale und internationale Wirtschaftsaspekte. Zu den neuen Bestimmungen gehören zahlreiche Gesetzesvorgaben zu den Themen Vermögensdelikte, Cyberkriminalität, Korruption und Geldwäscherei. Esther Omlin von Omlin Strafrecht: Untersuchungen & Expertisen hat all diese Entwicklungen genau im Blick und profitiert zudem von einem weitreichenden Erfahrungsschatz in diesem Themengebiet. Zahlreiche Publikationen und Weiterbildungskurse belegen dies.

FACHGEBIET WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT

Als kompetenter Partner im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts bietet Strafrechtlerin Dr. Esther Omlin mit ihrem Netzwerk von Staatsanwälten, Anwälten, Treuhändern und IT-Experten Unterstützung in folgenden Bereichen an:

Beratungsleistungen bezüglich internationaler und nationaler Bestimmungen und Sachverhalte im Bereich Wirtschaftsstrafrecht. Das Augenmerk liegt dabei vor allem auf den Themen Betrug, Veruntreuung von Firmengeldern, Korruption, Insiderhandel, Geldwäsche, Wirtschaftsspionage oder auch Embargoverletzungen.
Das Verfolgen und die Rückgewinnung deliktisch erwirtschafteten Kapitals, das in der Schweiz oder anderswo gelagert ist, durch den Erlass von Sperrverfügungen.
Bei der Beratung und Vertretung von Unternehmen, welche hinsichtlich eines Vergehens im Bereich Wirtschaftsstrafrecht mit strafrechtlichen Einziehungsansprüchen konfrontiert wurden.
Bei der Verhinderung einer angedrohten Kontosperrung in Folge eines nationalen oder internationalen Strafverfahrens.
Bei der Offenlegung der Unternehmenskonten wegen eines Strafverfahrens.

EINHALTUNG WESENTLICHER GESETZESVORGABEN

Zur Wirtschaftsberatung gehört für Dr. Esther Omlin auch die Entwicklung einer stimmigen Compliance Organisation innerhalb eines Unternehmens zur Risikominimierung von straf- und zivilrechtlichem Vergehen. Darunter fallen unter anderem risikominimierende Maßnahmen betreffend:

Geldwäscherei
Verstöße gegen das Kartellrecht und das Wettbewerbsrecht
Korruption
Cyberkriminalität
Insiderhandel
Wirtschafsspionage.

Aber auch die Implementierung wichtiger Kontrollinstanzen zur Bewahrung und Durchführung von Offenlegungspflichten, Marktregeln und Datenschutzbestimmungen gehört dazu. Zur Sensibilisierung der Mitarbeiter und der Unternehmensführung werden auch Schulungen über relevante Themen, das Compliance betreffend angeboten. Des Weiteren bietet das Büro Esther Omlin:

Die Vertretung der Klienten bei internen und staatlichen Untersuchungen
Die Vertretung der Klienten bei Verfahren
Unterstützung bei der Erstellung nationaler und internationaler Verträge
Streitschlichtung bei internationalen Streitigkeiten

ANSPRECHPARTNER FÜR UNTERNEHMEN

Allgemein wird im Büro in Luzern das Thema Unternehmen und Unternehmensberatung hoch geschrieben. Rechtsberatung für KMUs und Einzelfirmen beinhaltet weit mehr wirtschaftsrechtliche Fachgebiete. Dr. Esther Omlin und ihr Netzwerk unterstützen auch bei folgenden Angelegenheiten:
Bei der Unternehmensgründung
Bei der Erarbeitung und Prüfung von Unternehmensstatuten
Bei der Nachfolgeregelung
Im IT und Datenschutzgesetz
Bei Aktionärsbindungsverträgen
Bei Fragen rund um Fusionen
Bei der Unternehmenssanierung

UMFASSENDE RECHTSBERATUNG DURCH GROßES NETZWERK

Bedingt durch ein großes Netzwerk von Staatsanwälten, Anwälten, Treuhändern und IT-Experten ist Dr. Esther Omlin zudem in der Lage, zahlreiche weitere Themengebiete aus dem großen Spektrum Recht und Gesetz abzudecken. Während die Schwerpunkte von Dr. jur. Esther Omlin auf den Bereichen

Nationales und internationales Strafrecht
Strafprozessrecht
Wirtschaftsrecht
Menschenrechte und
Völkerrecht

beruhen, decken die Partner zum Teil andere Bereiche ab.

Diese sind:

Das Völkerrecht, besonders das Recht der internationalen Organisation und des internationalen öffentlichen Beschaffungswesens
Nationales und internationales Klima- und Umweltrecht
Handels- und Wirtschaftsrecht, vor allem unter Berücksichtigung internationaler Vertragsbeziehungen
Das angloamerikanische Recht
Vertragsrecht
Gesellschaftsrecht
Konkursrecht und
Verwaltungsrecht

DAS VÖLKERRECHT ALS SINNVOLLE ERGÄNZUNG ZUM WIRTSCHAFTSRECHT

Das Völkerrecht regelt allgemein die zwischenstaatlichen Verbindungen. Durch zahlreiche Bestimmungen und Regelungen sorgt das Völkerrecht für eine friedliche Koexistenz. Ohne es zu wissen, werden in der Schweiz zahlreiche ganz alltägliche Situationen durch das Völkerrecht geregelt. Darunter fallen die Doppelbesteuerungsabkommen, die verhindern, dass eine Person dieselben Vermögenswerte in unterschiedlichen Ländern versteuern muss. Oder die Handelsverträge, die erleichterte Import- und Exportbestimmungen zwischen verschiedenen Staaten zulassen. Aber auch Auslieferungsübereinkommen fallen darunter. Jedoch gilt die Einhaltungspflicht für die Schweiz erst nach Abschuss eines innerstaatlichen Genehmigungsverfahrens. Wichtige Abkommen sind grundsätzlich vom Parlament zu bewilligen und unterstehen dem obligatorischen oder dem fakultativen Volksentscheid.
Die Bundesverfassung verpflichtet Bund und Kantone aber auch zur Einhaltung zwingenden Völkerrechts. Denn der wichtigste Teil des Völkerrechts – insbesondere das humanitäre Völkerrecht, die Menschenrechte – bricht das Landesrecht. Diesbezüglich hat die Bundesverfassung allgemeingültige Rechtsgrundsätze bestimmt, auf deren Basis der Bundesrat Verordnungen und das Bundesgericht Leitsätze erlassen hat.

Gerne berät das Büro Dr. Esther Omlin in einem Erstgespräch genauer darüber.

JEDER MENSCH HAT MENSCHENRECHTE

Dr. Esther Omlin, langjähriges Mitglied in der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF), beschäftigt sich seit Jahren intensiv mit den Menschenrechten. Die NKVF als unabhängig arbeitende Kommission kontrolliert bei regelmäßigen Untersuchungen die Einhaltung der Menschen- und Grundrechte in Gefängniseinrichtungen, Heimen, psychiatrischen Anstalten, Asylzentren und auf Zwangsrückschaffungsflügen. Die NKVF steht dabei im unermüdlichen Kontakt mit Behörden und entwirft konkrete Empfehlungen zur Umsetzung und Einhaltung dieser Rechte. Dazu ist es der NKVF ein Bedürfnis, rechtzeitig auf Missstände in diesen Einrichtungen aufmerksam zu machen. Das Büro Esther Omlin kümmert sich auch gerne um die Betroffenen in diesen sensiblen Bereichen.

WANN WIRD RECHTLICHE BERATUNG IM STRAFRECHT BENÖTIGT?

Nicht nur bei einem Strafverfahren wird rechtliche Beratung benötigt. Auch bezüglich der Einhaltung der Menschenrechte, der Völkerrechte und bei zahlreichen wirtschaftlichen Belangen ist eine Rechtsberatung von Vorteil. Ehe sich jemand versieht, wird der Vorwurf der Geldwäscherei, der Urkundenfälschung oder anderer Vergehen erhoben. Ein Laie kann sich hierzu nur schwer wehren. Aus diesem Grund bieten Dr. Esther Omlin und ihr Netzwerk intensive und diskrete Erstberatungsgespräche an. Darin werden die Möglichkeiten, Chancen und eventuellen Folgen aufgezeigt. Aber auch die Vorgehensweise gegen irgendwelche Vorwürfe werden besprochen. Zudem bietet die Rechtsberatung nicht nur wertvolle Tipps in der Anfangsphase, sondern unterstützt auch bei:
Vorgehen hinsichtlich Einstellung eines Verfahrens.
Bestrebungen zur Reduktion einer Geldbuße.
Schriftlichen Strafbefehlsverfahren.
Dem allgemeinen Prozess.
Bei der Erstellung von Anträgen.
Bei der Erstellung von Revisionsbegehren.
Beim Kontakt mit Ämtern und Behörden.

OHNE VERTRAUEN KEINE RICHTIGE BERATUNG

Dr. Esther Omlin berät immer unter Beachtung der Diskretion. Der vertrauensvolle Umgang mit dem Klienten ist ein wesentlicher Aspekt für die erfolgreiche Arbeit eines Anwaltes. Als zentrale Anlaufstelle für alle strafrechtlichen Belange wird immer nach optimalen Lösungen gesucht. Esther Omlin ist Expertin auf dem Gebiet für nationales und internationales Strafrecht und verfügt zudem über ein breites Netzwerk an Kooperationspartnern aus Staatsanwaltschaft, Anwaltschaft und Treuhand. Nach einem ersten Telefonat und einem ausführlichen ersten Beratungsgespräch erfährt der Klient zuverlässig, ob und wie im jeweiligen Fall geholfen werden kann. Dabei wird jedes Anliegen mit gleichbleibender Sensibilität und Wichtigkeit behandelt. Geschütz durch das Berufs- und/oder Amtsgeheimnis werden zudem alle Daten vertrauensvoll und diskret bearbeitet.

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