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Stielke Immobilien engagiert sich im sozialen Bereich

Verkauft ein Eigentümer mithilfe eines Maklers erfolgreich seine Immobilie, wird eine Provision fällig. Die Höhe dieser richtet sich in der Regel nach dem jeweiligen Bundesland. Das Unternehmen Stielke Immobilien aus Erlangen behält die Provision jedoch nicht vollständig ein: Ein Teil dieser Einnahmen geht wahlweise an die Umweltschutzorganisation WWF oder an ein SOS-Kinderdorf in Deutschland.

Immobilienmakler führen unter anderem Gespräche mit Eigentümern bzw. mit Verkäufern, die ihre Immobilie mit Hilfe des Maklers veräußern möchten. Beauftragt der Immobilieneigentümer den Makler, seine Immobilie zu veräußern, wird steht das Ziel verfolgt, einen angemessenen Preis für die Immobilie zu erzielen. Hat der Makler das Immobiliengeschäft erfolgreich abgewickelt, so erhält dieser eine Vergütung, die sogenannte Maklerprovision.

In der Regel ist die Maklerprovision je zur Hälfte von Verkäufer- und Käuferseite zu tragen. „Es können aber auch individuelle Vereinbarungen getroffen werden, wobei seit Inkrafttreten des Bestellerprinzips die Provision der Käuferseite i. d. R. nicht höher als die der Verkäuferseite sein darf“, weiß Alina Stielke vom Familienunternehmen Stielke Immobilien. Haben Verkäufer die Immobilienmakler aus Erlangen engagiert, behalten sie ihre Maklerprovision nicht vollständig, sondern spenden bei jedem Immobilienverkauf einen kleinen Teil der Provision.

Die Spenden kommen dabei entweder der Umweltschutzorganisation WWF oder einem SOS-Kinderdorf in Deutschland zugute. Die Entscheidung darüber dürfen Verkäufer und Käufer selbst treffen. „Selbstverständlich erhalten sie im Anschluss daran bei Bedarf eine Spendenquittung“, erklärt Alina Stielke.

Möchten Eigentümer bzw. potentielle Verkäufer mehr über den Immobilienverkauf mit den Immobilienmaklern von Stielke Immobilien aus Erlangen erfahren, können diese sich kostenlos und unverbindlich unter der Rufnummer 09131 / 530 87 28 beraten lassen.

Weitere Informationen zu diesem Thema oder auch zu Immobilien Erlangen, Erlangen Immobilien, Immobilien in Erlangen und mehr finden Sie auf https://www.stielke-immobilien.de/.

Stielke Immobilien
Alina Stielke
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Kosten und Steuern beim Immobilienverkauf

Die Immobilienpreise in Deutschland sind zurzeit sehr hoch. Da überlegen viele Immobilienbesitzer, ob sie ihr Haus oder ihre Wohnung gewinnbringend verkaufen. Damit Verkäufer wissen, welche Kosten und Steuern möglicherweise mit dem Immobiliengeschäft einhergehen, informiert darüber Immobilienexperte Sascha Rückert aus Wiesbaden.

Maklergebühr, Unterlagenbeschaffung und Spekulationssteuer – den meisten Immobilieneigentümern ist bekannt, dass beim Immobilienverkauf Nebenkosten anfallen. Welche Steuern aber gegebenenfalls erhoben werden, darüber wissen nur wenige bescheid.

Für private Verkäufer gilt, dass unter gewissen Umständen eine Spekulationsfrist entscheidend ist. Wurde der Wohnraum weniger als drei Jahre selbst genutzt oder ein Objekt als Kapitalanlage nach weniger als zehn Jahren wieder verkauft, dann fällt eine Spekulationssteuer an. Werden mehr als drei Objekte innerhalb von fünf Jahren veräußert, so fallen sogar Gewerbe- und Umsatzsteuer für den Verkäufer an.

Übliche Kosten entstehen in der Regel für Unterlagen wie beispielsweise den Energieausweis und den Auszug aus dem Grundbuch sowie die Löschung der Grundschuld. Wird ein Makler mit dem Verkauf beauftragt, dann wird nach neuesten gesetzlichen Regelungen in der Regel die Maklerprovision zu gleichen Teilen auf Käufer und Verkäufer verteilt.

„Wir verstehen uns als Makler als Vermittler zwischen Käufer und Verkäufer und bieten einen hohen Mehrwert mit unseren Leistungen. Wir bewerten eine Immobilie, vermarkten diese zielgruppengerecht und verkaufen das Objekt dann zu einem angemessenen Marktpreis“, erklärt Sascha Rückert abschließend. „Da die Provision auch nur im Erfolgsfall anfällt und wir in der Regel schneller und zu einem höheren Preis verkaufen als in einem Privatverkauf, lohnt sich der Maklerauftrag sehr.“

Mehr zum Thema Immobilie verkaufen Wiesbaden, Haus verkaufen Wiesbaden oder Wohnungen in Wiesbaden finden Interessierte auf https://www.rueckert-immobilien.de.

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Käufer und Verkäufer teilen sich künftig die Maklerprovision

Die Bundesregierung möchte Immobilienkäufer entlasten. Deshalb treten gegen Ende Dezember Neuregelungen im Hinblick auf die Maklerprovision in Kraft. Für Hamburg bedeutet das: Verkäufer müssen künftig mindestens die Hälfte der Maklerprovision übernehmen, wenn sie den Makler beauftragt haben.

In Hamburg musste bis jetzt der Käufer für die gesamte Maklerprovision aufkommen, die dort 6,25 Prozent des Kaufpreises beträgt. Das ändert sich nun: Käufer von Wohnungen und Einfamilienhäusern müssen ab dem 23. Dezember 2020 nur noch für höchstens die Hälfte der Maklergebühren aufkommen – sofern der Verkäufer den Makler beauftragt hat. Die andere Hälfte trägt nun der Verkäufer.

„In der Regel sollen Verkäufer und Käufer sich die Maklerprovision nun teilen“, sagt Farid Sabori, Vertriebsleiter bei Sabori Immobilien aus Hamburg, „da wir uns sowohl für die Interessen der Verkäufer als auch der Käufer einsetzen, finden wir das nur fair“. Doch im Hinblick auf die Aufteilung der Maklerprovision gibt es, auch trotz neuer Gesetzgebung, verschiedene Varianten. Bei Sabori Immobilien kommen zwei davon zum Einsatz.

Variante 1: „Bei dieser Variante werden wir sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig“, sagt Farid Sabori, „bei diesem sogenannten Doppelvertrag zahlt jeder die Hälfte“.

Variante 2: Der Verkäufer übernimmt auf Wunsch die volle Höhe der Maklerprovision; dabei spricht man von einer sogenannten Innenprovision. „In diesem Fall sind wir zwar in erster Linie einseitige Interessenvertreter des Verkäufers“, erklärt Farid Sabori, „doch selbstverständlich sind wir auch für die Kaufinteressenten umfassend da. Bei unserer Arbeit sorgen wir immer dafür, dass beide Parteien mit dem Abschluss des Immobiliengeschäfts zufrieden sind“.

Doch wieso lohnt es sich für Verkäufer weiterhin, die erfahrenen Immobilienmakler aus Hamburg zu beauftragen? Die Makler kennen sich nicht nur bestens am Hamburger Immobilienmarkt aus, sondern sie übernehmen auch alle anfallenden Aufgaben im Verkaufsprozess, legen einen angemessenen Verkaufspreis für die Immobilie fest und finden schnell einen geeigneten Käufer.

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Sabori Immobilien GmbH
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Was Käufer und Verkäufer über die Neuregelung der Maklerprovision wissen müssen

Am 23. Dezember 2020 tritt die gesetzliche Neuregelung über die Verteilung der Maklerkosten in Kraft. Maximilian Lippka, Inhaber der Münchner IG, informiert über die wichtigsten Eckpunkte des Gesetzes, dessen Kern darin liegt, dass die Käufer- und Verkäuferprovision wechselseitig begrenzt sind. Beim Immobilienkauf und -verkauf gibt es künftig drei verschiedene Modelle, nach denen die Provision geregelt werden kann:

Der Verkäufer schließt mit dem Makler einen Maklervertrag. Darin legen sie auch die Höhe der zu zahlenden Provision fest, wenn das Einfamilienhaus oder die Eigentumswohnung verkauft wird. Auch mit den potenziellen Käufern wird ein Maklervertrag geschlossen. Der Kern liegt hierbei darin, dass mit den Käufern keine andere Höhe der Provision vereinbart werden kann als mit dem Verkäufer. Die Provisionshöhen müssen identisch sein.

Eine weitere Möglichkeit beinhaltet, dass nur mit dem Verkäufer ein Maklervertrag geschlossen wird, der Makler somit alleiniger Interessenvertreter des Verkäufers ist. Da aber auch der Käufer einen Vorteil von der Vermittlungsleistung des Maklers hat, kann sich dieser verpflichten, einen Teil der Provision zu übernehmen. Die Höhe des Anteils ist gesetzlich auf maximal 50 Prozent begrenzt. Der Käufer muss dies nur übernehmen, wenn er sich hierzu bereit erklärt hat und der Verkäufer oder Makler nachgewiesen hat, dass der Verkäuferanteil gezahlt wurde.

Letztlich besteht aber auch die Möglichkeit, dass der Verkäufer die Provision alleine zahlt, ohne dass es zu einer Beteiligung durch den Käufer kommt, was das dritte Modell darstellt. Auch in diesem Fall ist der Makler einseitiger Interessensvertreter des Verkäufers. Die Maklerprovision muss bei allen Möglichkeiten weiterhin nur gezahlt werden, wenn es zum Kaufvertrag kommt.

„Welches Modell das Beste ist, muss im Einzelfall entschieden werden. Es ist aber anzunehmen, dass die Doppeltätigkeit mit der paritätischen Teilung am häufigsten gewählt wird, da sie sich in den meisten Bundesländern bereits seit Jahrzehnten bewährt hat, weil sie am fairsten ist. Schließlich profitieren Käufer und Verkäufer gleichermaßen von den professionellen Leistungen, die der Makler anbietet“, sagt Maximilian Lippka.

Dem Gesetzgeber ging es bei der Regelung darum, insbesondere Käufer von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern zu entlasten, sofern es sich bei ihnen um Verbraucher handelt. Aus diesem Grund gilt die Regelung nicht bei Mehrfamilienhäusern, wozu auch Zweifamilienhäuser zählen. Gewerbeimmobilien oder unbebaute Grundstücke sind ebenfalls ausgenommen. Bei diesen Objekten kann sich auch weiterhin der Käufer verpflichten, die Provision alleine oder überwiegend zu übernehmen.

Die Politik sollte es laut Maximilian Lippka jedoch nicht versäumen, weitere Hürden für den Eigentumserwerb abzubauen: „Für Käufer ist es zweifellos eine Entlastung, wenn sie nun keinesfalls die gesamten Maklerkosten allein tragen müssen. Allerdings würden andere Maßnahmen, etwa die Entfristung des erfolgreichen Baukindergelds, einen deutlich größeren Beitrag zur Eigentumsförderung in Deutschland leisten. Die größte Hürde beim Erwerb von Wohneigentum ist die Grunderwerbsteuer, die gesenkt werden oder für Erstkäufer am besten ganz abgeschafft werden sollte.“

Mehr Informationen zu diesem Thema oder auch zu Haus verkaufen Gräfelfing, Haus verkaufen Neuried, Immobilie verkaufen Gräfelfing und mehr gibt es auf https://www.muenchner-ig.com/.

Münchner IG Immobilienmanagement GmbH
Maximilian Lippka
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Maklerprovision wird nun auch bundesweit einheitlich geteilt

In Baden-Württemberg teilen sich üblicherweise Verkäufer und Käufer von Immobilien die Maklerprovision von 7,14 Prozent. Jede Partei trägt somit 3,57 Prozent der Kosten. Ab dem 23. Dezember 2020 gilt nun auch bundesweit, dass sich private Verkäufer und Käufer von Wohnungen und Einfamilienhäusern die Maklerprovision teilen. Bei der Aufteilung der Maklerprovision sind jedoch mehrere Varianten zulässig. Geschäftsführer Michael Lindenmayer von Lindenmayer Immobilien weiß, welche das sind.

„Verkaufen wir ein Haus für 400.000 Euro, fällt eine Maklerprovision von 28.560 Euro an“, erklärt Michael Lindenmayer, „das entspricht für Verkäufer und Käufer einer Summe von jeweils 14.280 Euro“. Die Maklercourtage ist natürlich nur zu zahlen, sofern es zu einem erfolgreichen Abschluss des Geschäfts kommt. „Ich finde die Regelung richtig, dass Verkäufer und Käufer sich nun auch bundesweit einheitlich die Kosten teilen müssen. Das neue Gesetz führt zu mehr Vertragssicherheit, Transparenz und Fairness“, so der langjährige Immobilienmakler.

Doch für die Aufteilung gibt es verschiedene Optionen. Michael Lindenmayer erläutert diese im Detail: „Bei Option 1 werden wir sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig“, so der Geschäftsführer, „hierbei spricht man von einem sogenannten Doppelvertrag. In diesem Fall zahlen beide Parteien die Hälfte“.

Bei der zweiten Option übernimmt zunächst der Verkäufer die volle Höhe der Provision. „Im Kaufvertrag wird aber vereinbart, dass der Käufer später einen Teil der Maklerprovision übernimmt“, erklärt Michael Lindenmayer. Bei dieser Option muss der Verkäufer für mindestens 50 Prozent der Maklerprovision aufkommen.
Bei der dritten Option trägt der Verkäufer die volle Maklerprovision. „Diese Option ist vor allem für diejenigen von Vorteil, die möchten, dass wir beim Immobilienverkauf ausschließlich ihre eigenen Interessen vertreten und nicht für den Käufer tätig werden“, so der Geschäftsführer von Lindenmayer Immobilien.

Ziel der Bundesregierung ist es, durch das neue Gesetz private Käufer von hohen Kaufnebenkosten zu entlasten. Vor allem in Bundesländern oder Stadtstaaten wie Brandenburg, Bremen oder Hamburg, bringt das Gesetz positive Veränderungen. Dort mussten bislang die Käufer für die gesamte Maklerprovision aufkommen.

Doch wieso lohnt es sich, bei Immobilienangelegenheiten einen Makler zu beauftragen und die Maklerprovision zu zahlen? Die professionellen Immobilienmakler des Unternehmens Lindenmayer Immobilien aus Leinfelden-Echterdingen bieten sowohl für Verkäufer als auch für Kaufinteressenten umfangreiche Services an. Die Makler verkaufen Immobilien schnell, rechtssicher und zu einem angemessenen Preis und finden für Interessenten zügig die passende Traumimmobilie.

Interessierte finden weitere Informationen zu diesem Thema oder zu Reutlingen Immobilienpreise, Haus verkaufen Reutlingen oder Immobilien Ostfildern auf https://www.lindenmayer-immobilien.de.

Michael Lindenmayer Immobilien
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Das ändert sich bei der Maklerprovision

„Als Immobilienmakler vertreten wir sowohl die Interessen von Immobilienverkäufern als auch von Immobilienkäufern“, sagt Günther Gültling, Inhaber von GG Immobilien, „daher sehe ich mich in der Pflicht dazu, beide Parteien über die Neuregelungen zur Maklerprovision zu informieren“. Ab dem 23. Dezember 2020 gilt, dass Privatverkäufer beim Verkauf ihrer Wohnung oder ihres Einfamilienhauses mindestens 50 Prozent der Provisionskosten übernehmen müssen. Ziel ist es, bei Privatkäufern für eine Entlastung von hohen Kaufnebenkosten zu sorgen. Bei der Aufteilung der Maklerprovision sind rechtlich jedoch drei Varianten erlaubt, die mit verschiedenen Vor- und Nachteilen einhergehen.

„Die erste Variante ist, dass wir sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden und mit beiden Parteien einen Maklervertrag abschließen“, so Günther Gültling. Im Rahmen dieses sogenannten Doppelvertrags wird geregelt, dass Verkäufer und Käufer im Erfolgsfall denselben Anteil der Maklerprovision zahlen.

Bei der zweiten Variante zahlt der Verkäufer, der die Makler beauftragt hat, zunächst die volle Provision. Im Kaufvertrag wird allerdings vereinbart, dass der Käufer später einen Teil der Provision übernimmt. „Der Anteil des Verkäufers an der Maklerprovision muss bei dieser Variante mindestens 50 Prozent betragen“, so der Inhaber von GG Immobilien.

Die dritte Variante ist, dass der Verkäufer die gesamte Provision trägt. „Diese Variante kommt vor allem für Verkäufer infrage, die sich wünschen, dass wir ausschließlich ihre Interessen wahren“, erklärt Günther Gültling. Welche der drei Varianten sich am besten eignet, ist von Einzelfall zu Einzelfall abhängig und wird individuell von ihm und seinen Mitarbeitern geprüft.

Die Aufteilung der Provision zwischen Verkäufer und Käufer ist in Bayern bereits üblich. Günther Gültling weist aber darauf hin, dass Immobilienmakler aus den genannten Gründen ab dem 23. Dezember 2020 nicht mehr provisionsfrei für Verkäufer tätig werden können, wenn sie vom Käufer eine Provision verlangen möchten. Ansonsten würden sie leer ausgehen.

Doch trotz Courtage lohnt sich die Beauftragung eines Maklers. „Verkäufern bieten wir beim Immobilienverkauf ein Rundum-sorglos-Paket an“, erklärt Günther Gültling, „dank einer professionellen Immobilienbewertung, einer geschickten Vermarktung und einer klugen Verhandlungstaktik verkaufen wir ihre Immobilie schnell und erzielen einen zufriedenstellenden Preis“. Und Immobiliensuchende finden dank der Hilfe der Immobilienmakler aus Krailling bei München ebenfalls oft schnell ihre Traumimmobilie, da sie gleich passende Vorschläge erhalten.

Weitere Informationen zur Maklerprovision und zu Immobilienmakler Starnberg, Immobilienmakler Gauting und Haus verkaufen Gilching finden Interessenten unter https://www.gg-immobilien.de.

GG Real Estate e. K.
Günther Gültling
Talangerstr. 29

82152 Krailling bei München
Deutschland

E-Mail: service@gg-immobilien.de
Homepage: https://www.gg-immobilien.de
Telefon: 089 / 13 94 73 63

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