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Wie geht es nach einer Scheidung mit der gemeinsamen Immobilie weiter?

Hat sich ein Paar getrennt oder scheiden lassen, steht oftmals die Frage im Raum, was mit der gemeinsamen Immobilie geschehen soll. Denn neben einem Immobilienverkauf gibt es noch andere Optionen wie die Eigentumsübertragung oder die Vermietung. Die Immobilienmakler der NEUMANN Immobilien & Grundbesitz GmbH aus Villingen-Schwenningen unterstützen Interessenten bei der Entscheidungsfindung.

„Stimmen beide Seiten nach der Trennung oder Scheidung einem Immobilienverkauf zu, unterstützen wir sie gerne dabei“, sagt Geschäftsführer Joachim Neumann, „der Erlös kann dann gerecht untereinander aufgeteilt und beispielsweise in eine neue Immobilie investiert werden“. In solchen Fällen übernehmen er und seine Kollegen selbstverständlich auch die Immobiliensuche in Villingen-Schwenningen sowie in der Umgebung. „Wir wissen, dass nach Trennungen oder Scheidungen meist schnelles Handeln erforderlich ist, da beide Seiten zügig getrennte Wege gehen wollen und berücksichtigen dies bei unserer Arbeit“, so der Geschäftsführer.

Zudem verkaufen er und seine Kollegen die Immobilie auf Wunsch diskret. Dazu fertigen sie beispielsweise virtuelle Objektrundgänge an, zu denen nur ausgewählte Kaufinteressenten einen Zugang erhalten. Nur Kaufinteressenten, die nach dem Ansehen weiterhin Interesse an der Immobilie haben, werden dann zu einem Besichtigungstermin vor Ort eingeladen. „Dieses Vorgehen erspart den Immobilienverkäufern Aufwand, Stress und Zeit“, erklärt Joachim Neumann.

Gerade für Eigentümer mit Kindern sei der Immobilienverkauf laut Joachim Neumann manchmal aber nicht die beste Option. Dann komme eine Eigentumsübertragung infrage, bei der eine der Parteien in der Immobilie wohnen bleibt und die andere Partei auszahlt. Darüber hinaus ist die Immobilienvermietung möglich. „Die Immobilienvermietung ist zum Beispiel dann sinnvoll, wenn feststeht, dass ein Kind das Haus oder die Wohnung später einmal erben soll“, meint der Geschäftsführer.

Dass aber nicht immer beide Seiten einem Immobilienverkauf, einer Eigentumsübertragung oder der Immobilienvermietung zustimmen, weiß Prokurist Markus Neumann. „In solchen Fällen lohnt sich ein Blick ins Grundbuch“, so der Prokurist. Denn nur die- oder derjenige, der ins Grundbuch eingetragen ist, kann die Immobilie verkaufen.

Sind beide Eigentümer im Grundbuch vermerkt und können sich partout nicht auf eine Lösung einigen, besteht noch die Möglichkeit einer Teilungsversteigerung. „Allerdings ist es besser, diese Art der Zwangsversteigerung zu vermeiden“, weiß Markus Neumann, „denn durch einen normalen Immobilienverkauf lassen sich meistens höhere Verkaufserlöse erzielen“.

Eigentümer, die sich bei den Maklern aus Villingen-Schwenningen über die Möglichkeiten für ihre Scheidungsimmobilie informieren möchten, erreichen diese unter der Rufnummer (0) 7720 / 31511 oder per E-Mail an info@immo-neu.de.

Weitere Informationen zum Thema sowie zu Immobilienmakler Villingen, Immobilienmakler Villingen-Schwenningen, Immobilienmakler Schwenningen und mehr finden Interessierte auch auf https://www.immo-neu.de/

NEUMANN Immobilien & Grundbesitz GmbH
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Scheidungsimmobilien: Diese Optionen haben Eigentümer

Nach einer Trennung oder eine Scheidung steht häufig die Frage im Raum, was mit der gemeinsamen Immobilie geschehen kann. Dabei geht es nicht nur um den emotionalen Aspekt, sondern auch um den finanziellen. Urs Müller, Gründer und Geschäftsführer des Celler Unternehmens Müller & zum Felde Immobilien, und seine Kollegen stehen Betroffenen in dieser Situation beratend zur Seite.

Dabei prüfen sie verschiedene Möglichkeiten und fungieren zuweilen auch als Vermittler zwischen den beiden Parteien. „Besonders wenn Kinder im Spiel sind, ist es wichtig, die beste Lösung für alle Beteiligten zu finden“, meint Urs Müller. Eine Option ist es beispielsweise, dass ein Elternteil mit den Kindern in der Immobilie wohnen bleibt und der andere sich nach einer neuen Bleibe umsieht. „Denkbar ist hier die Übertragung des Immobilieneigentums mit Auszahlung des Partners“, erklärt der Geschäftsführer. Bei dieser Lösung sollten die Beteiligten allerdings bedenken, dass sich die Lebenshaltungskosten durch die doppelte Haushaltsführung erhöhen.

Weitere Möglichkeiten bestehen in der Vermietung oder dem Verkauf der Immobilie. „Sind sich beide Parteien einig, können Verkauf oder Vermietung problemlos durchgeführt werden und die Miete bzw. der Verkaufserlös kann untereinander gerecht aufgeteilt werden“, so Urs Müller. Schwieriger wird es, wenn eine der beiden Parteien die Immobilie verkaufen möchte, die andere aber nicht. Hier wird zunächst geschaut, wer als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen ist, denn nur dieser darf die Immobilie verkaufen. Sind beide als Eigentümer im Grundbuch vermerkt, kann der Verkaufswillige nach der erfolgten Scheidung eine Teilungsversteigerung beim Amtsgericht beantragen. Bei diesem öffentlichen Verfahren wird die Immobilie verkauft und der Meistbietende erhält sie. „Häufig sind die Gebote hierbei aber nicht so hoch wie die bei einem normalen Verkauf“, weiß Urs Müller. Daher sei es besser, eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Im Hinblick auf die Finanzen sollte der bestehenden Immobilienkredit ebenfalls im Auge behalten werden. Haben beide Parteien den Darlehensvertrag unterschrieben, können beide haftbar gemacht werden – auch dann, wenn eine Partei nicht zahlt.

Durch den Immobilienverkauf lässt sich nicht nur ein emotionaler Schlussstrich ziehen, sondern der Immobilienkredit lässt sich in einigen Fällen auch tilgen, sodass künftig auch finanziell getrennte Wege beschritten werden können.

Eigentümer, die ihre Immobilie nach einer Scheidung oder Trennung verkaufen möchten und dabei Unterstützung benötigen, können sich von den Immobilienmaklern von Müller & zum Felde beraten lassen. Sie informieren unter der Telefonnummer 05141 / 9 47 37-0 unverbindlich und kostenlos zu den Leistungen rund um den Verkaufsprozess.

Weitere Informationen zum Thema oder zu Immobilienpreise Celle, Mehrfamilienhaus verkaufen Celle, Haus verkaufen Celle und mehr sind auf https://www.mueller-zum-felde.de/ zu finden.

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