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Was Käufer und Verkäufer über die Neuregelung der Maklerprovision wissen müssen

Am 23. Dezember 2020 tritt die gesetzliche Neuregelung über die Verteilung der Maklerkosten in Kraft. Maximilian Lippka, Inhaber der Münchner IG, informiert über die wichtigsten Eckpunkte des Gesetzes, dessen Kern darin liegt, dass die Käufer- und Verkäuferprovision wechselseitig begrenzt sind. Beim Immobilienkauf und -verkauf gibt es künftig drei verschiedene Modelle, nach denen die Provision geregelt werden kann:

Der Verkäufer schließt mit dem Makler einen Maklervertrag. Darin legen sie auch die Höhe der zu zahlenden Provision fest, wenn das Einfamilienhaus oder die Eigentumswohnung verkauft wird. Auch mit den potenziellen Käufern wird ein Maklervertrag geschlossen. Der Kern liegt hierbei darin, dass mit den Käufern keine andere Höhe der Provision vereinbart werden kann als mit dem Verkäufer. Die Provisionshöhen müssen identisch sein.

Eine weitere Möglichkeit beinhaltet, dass nur mit dem Verkäufer ein Maklervertrag geschlossen wird, der Makler somit alleiniger Interessenvertreter des Verkäufers ist. Da aber auch der Käufer einen Vorteil von der Vermittlungsleistung des Maklers hat, kann sich dieser verpflichten, einen Teil der Provision zu übernehmen. Die Höhe des Anteils ist gesetzlich auf maximal 50 Prozent begrenzt. Der Käufer muss dies nur übernehmen, wenn er sich hierzu bereit erklärt hat und der Verkäufer oder Makler nachgewiesen hat, dass der Verkäuferanteil gezahlt wurde.

Letztlich besteht aber auch die Möglichkeit, dass der Verkäufer die Provision alleine zahlt, ohne dass es zu einer Beteiligung durch den Käufer kommt, was das dritte Modell darstellt. Auch in diesem Fall ist der Makler einseitiger Interessensvertreter des Verkäufers. Die Maklerprovision muss bei allen Möglichkeiten weiterhin nur gezahlt werden, wenn es zum Kaufvertrag kommt.

„Welches Modell das Beste ist, muss im Einzelfall entschieden werden. Es ist aber anzunehmen, dass die Doppeltätigkeit mit der paritätischen Teilung am häufigsten gewählt wird, da sie sich in den meisten Bundesländern bereits seit Jahrzehnten bewährt hat, weil sie am fairsten ist. Schließlich profitieren Käufer und Verkäufer gleichermaßen von den professionellen Leistungen, die der Makler anbietet“, sagt Maximilian Lippka.

Dem Gesetzgeber ging es bei der Regelung darum, insbesondere Käufer von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern zu entlasten, sofern es sich bei ihnen um Verbraucher handelt. Aus diesem Grund gilt die Regelung nicht bei Mehrfamilienhäusern, wozu auch Zweifamilienhäuser zählen. Gewerbeimmobilien oder unbebaute Grundstücke sind ebenfalls ausgenommen. Bei diesen Objekten kann sich auch weiterhin der Käufer verpflichten, die Provision alleine oder überwiegend zu übernehmen.

Die Politik sollte es laut Maximilian Lippka jedoch nicht versäumen, weitere Hürden für den Eigentumserwerb abzubauen: „Für Käufer ist es zweifellos eine Entlastung, wenn sie nun keinesfalls die gesamten Maklerkosten allein tragen müssen. Allerdings würden andere Maßnahmen, etwa die Entfristung des erfolgreichen Baukindergelds, einen deutlich größeren Beitrag zur Eigentumsförderung in Deutschland leisten. Die größte Hürde beim Erwerb von Wohneigentum ist die Grunderwerbsteuer, die gesenkt werden oder für Erstkäufer am besten ganz abgeschafft werden sollte.“

Mehr Informationen zu diesem Thema oder auch zu Haus verkaufen Gräfelfing, Haus verkaufen Neuried, Immobilie verkaufen Gräfelfing und mehr gibt es auf https://www.muenchner-ig.com/.

Münchner IG Immobilienmanagement GmbH
Maximilian Lippka
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Maklerprovision wird nun auch bundesweit einheitlich geteilt

In Baden-Württemberg teilen sich üblicherweise Verkäufer und Käufer von Immobilien die Maklerprovision von 7,14 Prozent. Jede Partei trägt somit 3,57 Prozent der Kosten. Ab dem 23. Dezember 2020 gilt nun auch bundesweit, dass sich private Verkäufer und Käufer von Wohnungen und Einfamilienhäusern die Maklerprovision teilen. Bei der Aufteilung der Maklerprovision sind jedoch mehrere Varianten zulässig. Geschäftsführer Michael Lindenmayer von Lindenmayer Immobilien weiß, welche das sind.

„Verkaufen wir ein Haus für 400.000 Euro, fällt eine Maklerprovision von 28.560 Euro an“, erklärt Michael Lindenmayer, „das entspricht für Verkäufer und Käufer einer Summe von jeweils 14.280 Euro“. Die Maklercourtage ist natürlich nur zu zahlen, sofern es zu einem erfolgreichen Abschluss des Geschäfts kommt. „Ich finde die Regelung richtig, dass Verkäufer und Käufer sich nun auch bundesweit einheitlich die Kosten teilen müssen. Das neue Gesetz führt zu mehr Vertragssicherheit, Transparenz und Fairness“, so der langjährige Immobilienmakler.

Doch für die Aufteilung gibt es verschiedene Optionen. Michael Lindenmayer erläutert diese im Detail: „Bei Option 1 werden wir sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig“, so der Geschäftsführer, „hierbei spricht man von einem sogenannten Doppelvertrag. In diesem Fall zahlen beide Parteien die Hälfte“.

Bei der zweiten Option übernimmt zunächst der Verkäufer die volle Höhe der Provision. „Im Kaufvertrag wird aber vereinbart, dass der Käufer später einen Teil der Maklerprovision übernimmt“, erklärt Michael Lindenmayer. Bei dieser Option muss der Verkäufer für mindestens 50 Prozent der Maklerprovision aufkommen.
Bei der dritten Option trägt der Verkäufer die volle Maklerprovision. „Diese Option ist vor allem für diejenigen von Vorteil, die möchten, dass wir beim Immobilienverkauf ausschließlich ihre eigenen Interessen vertreten und nicht für den Käufer tätig werden“, so der Geschäftsführer von Lindenmayer Immobilien.

Ziel der Bundesregierung ist es, durch das neue Gesetz private Käufer von hohen Kaufnebenkosten zu entlasten. Vor allem in Bundesländern oder Stadtstaaten wie Brandenburg, Bremen oder Hamburg, bringt das Gesetz positive Veränderungen. Dort mussten bislang die Käufer für die gesamte Maklerprovision aufkommen.

Doch wieso lohnt es sich, bei Immobilienangelegenheiten einen Makler zu beauftragen und die Maklerprovision zu zahlen? Die professionellen Immobilienmakler des Unternehmens Lindenmayer Immobilien aus Leinfelden-Echterdingen bieten sowohl für Verkäufer als auch für Kaufinteressenten umfangreiche Services an. Die Makler verkaufen Immobilien schnell, rechtssicher und zu einem angemessenen Preis und finden für Interessenten zügig die passende Traumimmobilie.

Interessierte finden weitere Informationen zu diesem Thema oder zu Reutlingen Immobilienpreise, Haus verkaufen Reutlingen oder Immobilien Ostfildern auf https://www.lindenmayer-immobilien.de.

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Das ändert sich bei der Maklerprovision

„Als Immobilienmakler vertreten wir sowohl die Interessen von Immobilienverkäufern als auch von Immobilienkäufern“, sagt Günther Gültling, Inhaber von GG Immobilien, „daher sehe ich mich in der Pflicht dazu, beide Parteien über die Neuregelungen zur Maklerprovision zu informieren“. Ab dem 23. Dezember 2020 gilt, dass Privatverkäufer beim Verkauf ihrer Wohnung oder ihres Einfamilienhauses mindestens 50 Prozent der Provisionskosten übernehmen müssen. Ziel ist es, bei Privatkäufern für eine Entlastung von hohen Kaufnebenkosten zu sorgen. Bei der Aufteilung der Maklerprovision sind rechtlich jedoch drei Varianten erlaubt, die mit verschiedenen Vor- und Nachteilen einhergehen.

„Die erste Variante ist, dass wir sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden und mit beiden Parteien einen Maklervertrag abschließen“, so Günther Gültling. Im Rahmen dieses sogenannten Doppelvertrags wird geregelt, dass Verkäufer und Käufer im Erfolgsfall denselben Anteil der Maklerprovision zahlen.

Bei der zweiten Variante zahlt der Verkäufer, der die Makler beauftragt hat, zunächst die volle Provision. Im Kaufvertrag wird allerdings vereinbart, dass der Käufer später einen Teil der Provision übernimmt. „Der Anteil des Verkäufers an der Maklerprovision muss bei dieser Variante mindestens 50 Prozent betragen“, so der Inhaber von GG Immobilien.

Die dritte Variante ist, dass der Verkäufer die gesamte Provision trägt. „Diese Variante kommt vor allem für Verkäufer infrage, die sich wünschen, dass wir ausschließlich ihre Interessen wahren“, erklärt Günther Gültling. Welche der drei Varianten sich am besten eignet, ist von Einzelfall zu Einzelfall abhängig und wird individuell von ihm und seinen Mitarbeitern geprüft.

Die Aufteilung der Provision zwischen Verkäufer und Käufer ist in Bayern bereits üblich. Günther Gültling weist aber darauf hin, dass Immobilienmakler aus den genannten Gründen ab dem 23. Dezember 2020 nicht mehr provisionsfrei für Verkäufer tätig werden können, wenn sie vom Käufer eine Provision verlangen möchten. Ansonsten würden sie leer ausgehen.

Doch trotz Courtage lohnt sich die Beauftragung eines Maklers. „Verkäufern bieten wir beim Immobilienverkauf ein Rundum-sorglos-Paket an“, erklärt Günther Gültling, „dank einer professionellen Immobilienbewertung, einer geschickten Vermarktung und einer klugen Verhandlungstaktik verkaufen wir ihre Immobilie schnell und erzielen einen zufriedenstellenden Preis“. Und Immobiliensuchende finden dank der Hilfe der Immobilienmakler aus Krailling bei München ebenfalls oft schnell ihre Traumimmobilie, da sie gleich passende Vorschläge erhalten.

Weitere Informationen zur Maklerprovision und zu Immobilienmakler Starnberg, Immobilienmakler Gauting und Haus verkaufen Gilching finden Interessenten unter https://www.gg-immobilien.de.

GG Real Estate e. K.
Günther Gültling
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82152 Krailling bei München
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Traumhäuser in Traumlagen

Die nördliche Costa Blanca ist nicht nur wegen ihres milden Klimas, sondern auch wegen ihrer wunderschönen Strände sowie ihrer zahlreichen Freizeitmöglichkeiten bei Einheimischen sowie Touristen beliebt. Wer darüber nachdenkt, die Region zu seinem Zweitwohnsitz oder zu seinem dauerhaften Zuhause zu machen, kann sich an Diana Schmitz wenden. Sie ist Gesellschafterin der JáveaOnline S. L. – CostaBlancaExclusive, die in mehreren Ortschaften wie zum Beispiel in Jávea, Moraira oder Dénia wunderschöne Immobilien an Kaufinteressenten vermittelt.

Die beiden attraktiven Städte Alicante und Valencia mit ihren beiden Flughäfen liegen ganz in der Nähe. Aber auch die kleineren Ortschaften der nördliche Costa Blanca bieten zahlreiche Vorteile: Eine ausgezeichnete Meerwasserqualität, zahlreiche Restaurants und Freizeitangebote wie Wassersport, Golf oder Tennis machen die Städte am nördlichen Küstenabschnitt in der Provinz Alicante zu beliebten Wohn- und Ferienorten.

Interessenten, die in Benissa, Benitachell, Dénia, Jávea oder Moraira-Teulada eine Immobilie suchen, die sie selbst nutzen oder vermieten können, werden dabei von Diana Schmitz unterstützt. „Wir können unseren Kunden Traumimmobilien in Traumlagen anbieten – angefangen von rustikalen Fincas über Neubau-Wohnungen bis hin zu exklusiven Villen“, sagt die Gesellschafterin und Vertrieblerin vor Ort, „dabei filtern wir für unsere Kunden natürlich gezielt die passenden Angebote heraus“.

Je nach Vorstellung kann das eine Finca in Dénia sein, die im typisch spanischen Stil saniert worden ist, ein Neubauprojekt mit Meerblick in Moraira oder eine Villa mit Blick auf den Montgo – einem Berg, der an einen schlafenden Elefanten erinnert und von den Einheimischen auch so bezeichnet wird.

Für alle, die sich über die weiteren Vorzüge der Städte an der nördlichen Costa Blanca informieren möchten, hat Diana Schmitz auf der Homepage der JáveaOnline S. L. – CostaBlancaExclusive Informationen sowie passende Fotos zusammengestellt. „So können sich Kaufinteressenten beispielsweise einen Eindruck davon verschaffen, ob sie eher in Dénia, Jávea oder Moraira nach einem Objekt suchen“, so Diana Schmitz.

Selbstverständlich können sich Kaufinteressenten aber auch gleich an sie wenden. Diana Schmitz ist im spanischen Jávea unter anderem über die E-Mailadresse mail@costablanca-exclusive.com zu erreichen. Kaufinteressenten können aber auch über das Büro im nordrheinwestfälischen Siegburg Kontakt zu ihr aufnehmen. Die Rufnummer lautet: 02241 / 146 700 0.

Mehr Informationen zu diesem Thema oder auch zu Immobilien in Spanien Costa Blanca, Immobilien Denia Spanien, Immobilien Moraira und mehr finden Sie auf https://www.costablanca-exclusive.de.

Javea Online S.L. – CostaBlanca Exclusive
Saskia Schmitz
Calle Lago Ontario 48

03730 Jávea
Spanien

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Verkäufer und Kaufinteressenten profitieren von der Immobilienpräsentation in 3-D

Immobilienverkäufer und Kaufinteressenten können sich beim Verkauf bzw. Kauf ihrer Immobilie viel Zeit und Stress sparen, wenn sie auf die neuste Technik setzen. Dieser Auffassung ist Stefan Sagraloff, Geschäftsführer des Nürnberger Unternehmens Immopartner. Als erster Makler im fränkischen Raum hat er vor einiger Zeit die Immobilienpräsentation in 3-D in sein Leistungsportfolio mitaufgenommen. Die Kunden profitieren dabei vor allem von der reduzierten Anzahl der Vor-Ort-Besichtigungstermine.

Aufräumen, putzen, den Rasen mähen – Eigentümer, die ihr Haus veräußern wollen, geraten vor Besichtigungsterminen oft ganz schön ins Schwitzen. Doch das muss nicht sein. Professionelle Makler wie die von Immopartner erstellen mittlerweile Immobilienpräsentationen in 3-D. Dank dieser können sich die Verkäufer mehrfache Aufräum- und Putzaktionen ersparen. Und die Kaufinteressenten können sich die Immobilie bequem am heimischen Rechner ansehen.

Doch bevor es soweit ist, fertigen die Immopartner-Mitarbeiter zunächst hochwertige Digitalaufnahmen mit einer speziellen Matterport-Pro-3D-Kamera aus dem Silicon Valley an. Danach erstellen sie einen entsprechenden Rundgang und präsentieren das Objekt. Das geschieht beispielsweise auf der Immopartner-Webseite oder bei großen Immobilienportalen. Auf Wunsch schicken die Makler den Link aber auch nur ausgewählten Kaufinteressenten zu. „Durch unsere hochwertigen Aufnahmen bekommen Kaufinteressenten die Gelegenheit dazu, in eine dreidimensionale Welt einzutauchen“, erklärt Immopartner-Geschäftsführer Stefan Sagraloff.

Ihnen wird es ermöglicht, während der Tour einzelne Räume zu betreten und diese aus verschiedenen Blickwinkeln zu betrachten. Dabei können sie unter anderem auf Punkte klicken, durch die besondere Highlights hervorgehoben werden, wie zum Beispiel eine große Sonnenterrasse oder eine moderne Dusche. Außerdem profitieren die Kaufinteressenten beim Rundgang durch die Immobilie von einer praktischen Messfunktion. Durch diese können sie beispielsweise prüfen, ob ihre Sitzecke in ihr neues Zuhause passt.

Sagt die Immobilie den Kaufinteressenten nach der 3-D-Besichtigung immer noch zu, können sie selbstverständlich einen Vor-Ort-Besichtigungstermin mit den Maklern vereinbaren und, wenn alles passt, den Kaufvertrag unterzeichnen.

„Manche Kunden stellen beim Ansehen der Immobilienpräsentation aber auch fest, dass ihnen das Objekt gar nicht zusagt und vereinbaren daher erst gar keinen Besichtigungstermin“, weiß Stefan Sagraloff, „so können wir sowohl den Kaufinteressenten als auch den Verkäufern unnötigen Stress und Aufwand ersparen“.

Die virtuellen Besichtigungen sowie die gezielte Vorauswahl der Kaufinteressenten soll auch dabei helfen, sogenanntem Besichtigungstourismus vorzubeugen, bei dem Personen ohne jegliches Kaufinteresse zu Vor-Ort-Besichtigungsterminen erscheinen.

Die Erstellung einer virtuellen Tour bieten die Immopartner-Makler bei Beauftragung kostenfrei mit als Service an.

Weitere Informationen zum Thema sowie zu Wertermittlung Haus kostenlos, Immobilie grob bewerten, Haus Wertermittlung und mehr finden Interessierte auch auf https://www.immopartner.de

IMMOPARTNER Stefan Sagraloff e.K.
Stefan Sagraloff
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Den Traum von der Immobilie an der spanischen Costa del Sol verwirklichen

Das haben die Mitarbeiter der Plattform realEstepona erkannt und bieten Interessenten auf ihrer Internetseite zahlreiche Immobilien zum Kauf an – mit verschiedenen Ausstattungsmerkmalen sowie in verschiedenen Preisklassen. Von der einfachen Wohnung in der Stadt über ein Apartment mit Meerblick bis hin zu Luxusvillen in der Nähe eines Golfresorts – die Angebotsauswahl ist vielfältig und stets topaktuell. Darüber hinaus eignen sich die Immobilien sowohl für Interessenten, die sie selbst nutzen möchten, als auch für Privatleute oder Investoren, die vermieten möchten.

Über die Plattform werden in ganz Estepona Immobilien vermittelt, auch an der sogenannten „New Golden Mile“, einer neuen Wohnanlage nach dem Vorbild der „Golden Mile“ in Marbella, bekannt für ihre Luxusimmobilien. Das besondere an der „New Golden Mile“ sowie auch an den anderen Stadtteilen Esteponas und der Umgebung ist, dass Immobilien trotz ihrer meist sehr guten Lage in Strand- sowie Stadtnähe und ihrer besonderen Ausstattung noch zu erschwinglichen Preisen verkauft werden.

realEstepona hat fast alle Immobilien in Estepona im Bestand, der laufend aktualisiert wird. Auf der Homepage können Interessenten unter anderem auswählen, in welcher Preiskategorie sie suchen sowie in speziellen Kategorien wie „Apartments“, „Häuser“, „Grundstücke“ oder „Besondere Angebote“ ihre Traumimmobilie finden.

Ist das Interesse erst einmal geweckt, können sie über die Homepage ein umfangreiches Exposé von den realEstepona-Mitarbeitern anfordern – völlig unverbindlich und kostenlos. In diesem finden sich unter anderem weitere Objektfotos sowie genauere Informationen zu den Ausstattungsmerkmalen. Interessenten können dem realEstepona-Team aber auch über die Homepage eine Nachricht hinterlassen und die entsprechenden Experten wählen dann gleich die passenden Angebote aus.

Darüber hinaus werden Interessenten aber auch auf den Social-Media-Kanälen fündig: Alle 30 Minuten werden bei Instagram sowie Facebook die neueste Immobilienangebote aus Estepona und Umgebung gepostet.

Aktuelle Immobilienangebote sowie weiterführende Informationen zu Estepona property for sale, apartments for sale in Estepona und houses for sale in Estepona sind auf https://www.realestepona.com/ zu finden.

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