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Und plötzlich ist die Eigentumswohnung zu klein

Noch vor Kurzem schien sie perfekt und wunderschön, die Eigentumswohnung im Herzen Nürnbergs. Aber dann haben sich die Lebensumstände geändert: Jemand hat seine Traumfrau oder seinen Traummann kennengelernt, sie oder ihn vielleicht auch geheiratet und nun kündigt sich sogar Nachwuchs an. Der Platz in der heimeligen Zweizimmerwohnung ist daher bald nicht mehr ausreichend. Der Eigentümer steht nun vor einem Problem: Die Eigentumswohnung muss schnell verkauft werden und noch dazu durch ein Haus oder zumindest durch eine größere Wohnung ersetzt werden. In solchen Fällen helfen die Makler von Immopartner schnell weiter.

Kündigt sich Nachwuchs an, stehen die werdenden Eltern vor besonderen Herausforderungen: Sie müssen Arbeit und Termine unter einen Hut kriegen, Besorgungen tätigen und sich darauf einstellen, dass sich ihr Leben bald komplett ändern wird. Der Verkauf einer zu klein gewordenen Eigentumswohnung und die Suche nach einer neuen, größeren Immobilie ist daher für viele ein zusätzlicher Stressfaktor. Hier übernehmen die Makler von Immopartner aus Nürnberg gern.

Sie ermitteln den Wert der Wohnung, vermarkten sie zielgruppengerecht, finden innerhalb kürzester Zeit einen Kaufinteressenten und verkaufen sie zu einem zufriedenstellenden Preis. Da der Verkaufserlös häufig zum Erwerb eines größeren Eigenheims eingesetzt wird, ist letzterer Punkt den Eigentümern besonders wichtig. Damit ein angemessener Preis erzielt werden kann, sollten sie auf die Hilfe eines Experten setzen. „Wir wissen genau, wie der Immobilienmarkt tickt und kennen daher den optimalen Verkaufspreis“, so Stefan Sagraloff.

Parallel zum Wohnungsverkauf begeben er und seine Mitarbeiter sich auf die Suche nach Wohnungen und Häusern in Nürnberg und Umgebung zum Kauf oder zur Miete, die den geänderten Lebensumständen gerecht werden.

Verkäufer, die auf schnelle Unterstützung beim Immobilienverkauf und bei der Immobiliensuche angewiesen sind, können die Nürnberger Immobilienmakler gern unter der Telefonnummer (0911) 47 77 60 13 kontaktieren.

Weitere Informationen zum Thema sowie zu Immobilien verkaufen Steuer, Immobilien Spekulationsfrist, Steuer bei Hausverkauf und mehr finden Interessierte auch auf https://www.immopartner.de

IMMOPARTNER Stefan Sagraloff e.K.
Stefan Sagraloff
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Darauf kommt es beim Verkauf eines Grundstücks an

Grundstückskaufinteressenten haben häufig zahlreiche Fragen. Einige davon sind: Wie darf das Grundstück bebaut werden? Wie viele Stockwerke darf die künftige Immobilie haben? Welche Leitungs- und Wegerechte gelten vor Ort? Damit Verkäufer Kaufinteressenten all diese Fragen beantworten können, sollten sie auf die Hilfe eines erfahrenen Immobilienmaklers setzen.

Der Flächennutzungsplan, der Bebauungsplan und ein aktueller Grundbuchauszug – das sind nur einige der erforderlichen Unterlagen, die Grundstücksverkäufer für die Veräußerung bereithalten sollten. „Natürlich möchten sich Kaufinteressenten zum Beispiel über die Bodenbeschaffenheit informieren oder darüber, ob sich Altlasten auf dem Grundstück befinden“, erklärt Stefan Sagraloff, Geschäftsführer von Immopartner aus Nürnberg.

Für Kaufinteressenten sei auch die Art der Bebaubarkeit ein entscheidender Faktor für ihre Kaufentscheidung – dabei kommt es neben der Bodenbeschaffenheit und den Altlasten auf die Grundflächenzahl sowie auf die Geschossflächenzahl an. Die Grundflächenzahl gibt an, wie viel Fläche des Grundstücks mit Wohn- oder Gewerbeeinheiten bebaut werden darf. Die Geschossflächenzahl gibt Auskunft darüber, wie hoch die Immobilie errichtet werden darf. Wichtige Kennziffern wie diese führen Stefan Sagraloff und seine Mitarbeiter in informativen Exposés auf, die sie vor jeder Veräußerung erstellen.

Doch bevor das Grundstück von den Experten aus Nürnberg vermarktet wird, wird die passende Zielgruppe sowie ein angemessener Verkaufspreis festgelegt. „Neben Privatkäufern kommen manchmal auch Investoren als Kaufinteressenten infrage“, weiß Stefan Sagraloff, „diese benötigen natürlich weitere Informationen zum Grundstück“. Diese stellen die Immopartner-Mitarbeiter ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

Neben der Vermarktung ist auch die Verkaufspreisfestlegung entscheidend für einen erfolgreichen Verkauf. Dazu werden unter anderem der Bodenwert sowie der Bodenrichtwert bestimmt. Darüber hinaus prüfen die Immopartner-Mitarbeiter anhand von Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse, wie viel Käufer in der Vergangenheit für den Erwerb vergleichbarer Grundstücke zahlen mussten. Die Festlegung eines angemessenen Verkaufspreises dient dazu, dass das Grundstück schneller verkauft werden kann. Denn ein unrealistischer Verkaufspreis könnte dazu führen, dass sich Interessenten nach anderen Grundstücken umsehen oder versteckte Mängel vermuten, wie zum Beispiel Altlasten. Darüber hinaus dient der festgelegte Verkaufspreis aber auch als Grundlage für die Verhandlungen mit den Privatkäufern oder Investoren.

Grundstücksverkäufer, die ihr Grundstück in Nürnberg und Umgebung verkaufen möchten, können sich unter der Rufnummer (0911) 47 77 60 13 kostenlos und unverbindlich von den Immopartner-Experten beraten lassen. Sie kennen sich nicht nur optimal mit dem rechtssicheren Verkauf aus, sondern auch mit Themen wie Leitungs- und Wegerechten sowie Realteilung.

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Was Sie über die Verteilung der Maklerkosten wissen sollten

Ab dem 23. Dezember 2020 wird geteilt: Der Bundestag verabschiedet eine neue gesetzliche Regelung, welche die Verteilung der Maklerprovision für Immobilienverkauf regelt. Bereits am 23. Juni 2020 wurde das Gesetz erlassen und tritt ein halbes Jahr später in Kraft.

Der Gedanke hinter dem Gesetz

Bisher galt die Vertragsfreiheit. In Zukunft gilt aber: Beauftragt der Verkäufer eines Einfamilienhauses oder einer Wohnung einen Immobilienmakler, trägt er mindestens die Hälfte der Maklerprovision. Das neue Gesetz greift aber nur, wenn der Käufer als Verbraucher, also als Privatperson agiert. Zudem zahlt der Käufer seinen Anteil der Courtage erst, wenn der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht nachweislich nachgekommen ist. Gewerbeimmobilien, unbebaute Grundstücke sowie Mehrfamilienhäuser sind ausgenommen. Mündlich geschlossene Maklerverträge sind in der Zukunft auch nicht mehr gültig und müssen in schriftlicher Form erfolgen, beispielsweise in Form eines Briefes, einer E-Mail oder einer SMS. Damit können Unklarheiten hinsichtlich des Inhalts eines Maklervertrages vermieden werden. Das Ziel des neuen Gesetzes ist es, die Verbraucher von Kaufnebenkosten (Makler 3,48 % inkl. 16 MwSt., Notar 1,5 %, Grunderwerbsteuer 3,5 % bis 6,5 %, je nach Bundesland) zu entlasten. Folglich muss der Makler zwei Verträge abschließen, mit dem Käufer und dem Verkäufer.

Warum sich ein Makler lohnt

Eine Immobilie ist nicht nur eine Wohnung oder ein Haus, sondern auch eine Geldanlage bzw. eine Altersvorsorge. Den Aufwand, den ein guter Makler für den Verkauf einer Immobilie betreibt, wird von vielen Eigentümern unterschätzt. Dabei stellt der Vermittlungsmakler ein wichtiges neutrales Bindeglied zwischen dem Käufer und Verkäufer dar: das Einholen diverser Unterlagen wie Energieausweise, Grundbuch, die Wertermittlung der Immobilie, Terminvereinbarungen, Verhandlungen und Abstimmungen, nicht zu vergessen die Betextung und Bebilderung des Exposés sowie die Erstellung der 3D-Besichtigung. Was viele nicht wissen, ist, dass der Makler gemeinsam mit seinem Team in Vorleistung geht und eine Bezahlung erst nach dem erfolgreichen Verkauf erfolgt. Führt eine Immobilie nicht zum gewünschten Verkaufserfolg, hat der Makler umsonst gearbeitet.

Hier trennt sich die Spreu vom Weizen

Viele Bundesländer hatten bis jetzt ihre eigenen Regelungen zu den Maklergebühren. In rund drei Viertel der 16 deutschen Bundesländer, unter anderem auch in Bayern war die Provisionsaufteilung auch schon vor der gesetzlichen Neuregelung zwischen Käufer und Verkäufer gut geregelt. Anders in Berlin, Brandenburg, Hamburg, Bremen und Hessen. Hier zahlte bis jetzt der Käufer zu 100 Prozent die Maklergebühr. Es ist also nicht verwunderlich, dass diese Bestimmungen immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten geführt haben. Nun wird die bundesweite Vereinheitlichung den Immobilienmarkt auf ein neues Level bringen und den „Markt-Tumult“ bereinigen: Diejenigen, die ihre Maklerdienste bisher beworben und kostenlos angeboten haben, werden es auf Dauer schwer haben, sich am Markt zu positionieren. Was kostenlos ist, wird bekanntlich weniger geschätzt. Demnach sollte bei einigen Maklern ein Umdenken erfolgen, indem sie ihre Geschäftspraktiken an die Rechtslage anpassen und sich weiter professionalisieren.

Möchte Sie mehr über das Thema „Maklerkosten“ erfahren? Dann rufen Sie uns unter (0911) 47 77 60 13 gerne an.

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Verkäufer und Kaufinteressenten profitieren von der Immobilienpräsentation in 3-D

Immobilienverkäufer und Kaufinteressenten können sich beim Verkauf bzw. Kauf ihrer Immobilie viel Zeit und Stress sparen, wenn sie auf die neuste Technik setzen. Dieser Auffassung ist Stefan Sagraloff, Geschäftsführer des Nürnberger Unternehmens Immopartner. Als erster Makler im fränkischen Raum hat er vor einiger Zeit die Immobilienpräsentation in 3-D in sein Leistungsportfolio mitaufgenommen. Die Kunden profitieren dabei vor allem von der reduzierten Anzahl der Vor-Ort-Besichtigungstermine.

Aufräumen, putzen, den Rasen mähen – Eigentümer, die ihr Haus veräußern wollen, geraten vor Besichtigungsterminen oft ganz schön ins Schwitzen. Doch das muss nicht sein. Professionelle Makler wie die von Immopartner erstellen mittlerweile Immobilienpräsentationen in 3-D. Dank dieser können sich die Verkäufer mehrfache Aufräum- und Putzaktionen ersparen. Und die Kaufinteressenten können sich die Immobilie bequem am heimischen Rechner ansehen.

Doch bevor es soweit ist, fertigen die Immopartner-Mitarbeiter zunächst hochwertige Digitalaufnahmen mit einer speziellen Matterport-Pro-3D-Kamera aus dem Silicon Valley an. Danach erstellen sie einen entsprechenden Rundgang und präsentieren das Objekt. Das geschieht beispielsweise auf der Immopartner-Webseite oder bei großen Immobilienportalen. Auf Wunsch schicken die Makler den Link aber auch nur ausgewählten Kaufinteressenten zu. „Durch unsere hochwertigen Aufnahmen bekommen Kaufinteressenten die Gelegenheit dazu, in eine dreidimensionale Welt einzutauchen“, erklärt Immopartner-Geschäftsführer Stefan Sagraloff.

Ihnen wird es ermöglicht, während der Tour einzelne Räume zu betreten und diese aus verschiedenen Blickwinkeln zu betrachten. Dabei können sie unter anderem auf Punkte klicken, durch die besondere Highlights hervorgehoben werden, wie zum Beispiel eine große Sonnenterrasse oder eine moderne Dusche. Außerdem profitieren die Kaufinteressenten beim Rundgang durch die Immobilie von einer praktischen Messfunktion. Durch diese können sie beispielsweise prüfen, ob ihre Sitzecke in ihr neues Zuhause passt.

Sagt die Immobilie den Kaufinteressenten nach der 3-D-Besichtigung immer noch zu, können sie selbstverständlich einen Vor-Ort-Besichtigungstermin mit den Maklern vereinbaren und, wenn alles passt, den Kaufvertrag unterzeichnen.

„Manche Kunden stellen beim Ansehen der Immobilienpräsentation aber auch fest, dass ihnen das Objekt gar nicht zusagt und vereinbaren daher erst gar keinen Besichtigungstermin“, weiß Stefan Sagraloff, „so können wir sowohl den Kaufinteressenten als auch den Verkäufern unnötigen Stress und Aufwand ersparen“.

Die virtuellen Besichtigungen sowie die gezielte Vorauswahl der Kaufinteressenten soll auch dabei helfen, sogenanntem Besichtigungstourismus vorzubeugen, bei dem Personen ohne jegliches Kaufinteresse zu Vor-Ort-Besichtigungsterminen erscheinen.

Die Erstellung einer virtuellen Tour bieten die Immopartner-Makler bei Beauftragung kostenfrei mit als Service an.

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IMMOPARTNER stellt erstmals einen Roboter ein

Er ist 1,55 Meter groß, lässt sich für den Transport zur Immobilie verkleinern und bietet Eigentümern, Kaufinteressenten sowie Immobilienmaklern zahlreiche Vorteile: Die Rede ist vom Besichtigungsroboter „SAM“. Auch IMMOPARTNER führt mit SAM nun in ausgewählten Immobilien Besichtigungstermine durch. Dennoch lässt das Nürnberger Unternehmen seine Kunden während der Besichtigungstermine nicht alleine und beantwortet ihnen wie gewohnt umfassend alle Fragen zur Immobilie.

IMMOPARTNER hat seit Kurzem einen neuen Mitarbeiter: SAM. Er spricht allerdings nicht, muss manchmal mit Strom gefüttert werden und er besitzt noch keinen Führerschein. Deshalb muss er von IMMOPARTNER-Geschäftsführer Stefan Sagraloff oder von dessen Mitarbeitern gut versorgt und – wenn er zum Einsatz kommen soll – verkleinert, ins Auto gepackt und zur Immobilie gefahren werden. Dort angekommen wird er wieder ausgeklappt, in eine Ladestation gestellt und per Plug & Play auf seine Dienste vorbereitet. Danach ist SAM aber sehr selbstständig: Theoretisch kann der Roboter nach seiner eigenständigen Installation rund um die Uhr virtuelle Besichtigungstermine durchführen.

Natürlich gibt es dabei gewisse, dafür aber nur kleine Einschränkungen: Damit Eigentümer oder Mieter, die noch in der Immobilie wohnen, nicht gestört werden, müssen Kaufinteressenten über die IMMOPARTNER-Homepage online einen Besichtigungstermin vereinbaren. Nach der Terminvereinbarung erhalten sie von den IMMOPARTNER-Mitarbeitern per E-Mail einen Zugangscode für SAM. Vor dem Besichtigungstermin müssen sie sich nur noch über die Internet-Browser Chrome oder Firefox auf ihrem mobilen Endgerät anmelden. Danach können sie das Haus oder die Wohnung besichtigen – durch die Augen bzw. durch die Kameras von SAM, der über die Tastatur am heimischen Rechner, Laptop oder Smartphone durch die Immobilie gesteuert werden kann.

Im Gegensatz zu 3-D- oder zu 360-Grad-Besichtigungen hat SAM einen entscheidenden Vorteil: Kaufinteressenten können sich jede Ecke und jedes Detail der Immobilie ganz genau anschauen. Denn SAM kann seinen Kopf heben oder senken. Dazu müssen die Kaufinteressenten lediglich mit den Tasten „W“ oder „S“ den Bildschirm nach oben oder nach unten steuern. „Unsere Kunden können sich die Immobilie entweder selbstständig anschauen und uns später anrufen, wenn sie noch Fragen haben“, erklärt IMMOPARTNER-Geschäftsführer Stefan Sagraloff, „oder sie können – da SAM noch nicht sprechen kann – gleich gemeinsam mit uns per Video-Chat die Immobilie besichtigen und uns ihre Fragen stellen“.

Für Eigentümer und Kaufinteressenten hat der Einsatz des Besichtigungsroboters neben der detaillierteren Möglichkeit zur Objektdarstellung bzw. -betrachtung noch weitere Vorteile: Sie müssen sich für Besichtigungstermine nicht extra freinehmen, ihnen bleiben unnötige Besichtigungstermine erspart und lange Anfahrtswege werden vermieden. Aber auch Immobilienmakler profitieren von SAM: „Unsere Kunden können uns über SAM direkt ein Feedback zur Immobilie hinterlassen“, so Stefan Sagraloff, „zudem können wir anhand der Nutzerdaten beispielsweise analysieren, für welche Räume sich Kaufinteressenten besonders interessieren“. Ein solches Wissen verschaffe Immobilienunternehmen enorme Vorteile – auch mit Blick auf die Zukunft.

Eigentümer, die mit IMMOPARTNER ihre Immobilie verkaufen möchten, können sich unter der Telefonnummer 0911 / 47 77 60 13 von den IMMOPARTNER-Mitarbeitern beraten lassen. Diese informieren auch gerne darüber, wann der Einsatz des von der Realbot Engineering GmbH aus Zürich entwickelten Besichtigungsroboters SAM sinnvoll ist.

Weitere Informationen zum Besichtigungsroboter SAM sowie zu Verkauf Eigentumswohnung Nürnberg, Wohnung verkaufen Fürth, Wohnung zu vermieten Nürnberg und mehr finden Interessierte auf https://www.immopartner.de

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Nicht ohne gültigen Energieausweis

Bei der Entscheidung für oder gegen eine Immobilie spielen für viele Kauf- und Mietinteressenten nicht nur Faktoren wie die Optik, die Größe und die Raumaufteilung eine wichtige Rolle. Sondern sie möchten auch wissen, welche Endenergiekosten ein Kauf oder eine Anmietung nach sich ziehen würde. Die Höhe der Endenergiekosten lässt sich anhand des Energieausweises ableiten. „Kauf- oder Mietinteressenten sollten sich deshalb frühzeitig einen gültigen Energieausweis zeigen lassen“, meint Stefan Sagraloff, Geschäftsführer von Immopartner aus Nürnberg, „denn das hilft ihnen bei der Kaufentscheidung“.

Im Energieausweis wird angezeigt, welche Energieeffizienzklasse für eine Immobilie gilt. Die Energieeffizienzklassen werden mit Buchstaben gekennzeichnet – von A+ bis H. Die Energieeffizienzklasse A+ gilt als die beste – bei dieser wird am wenigstens Endenergie verbraucht. Man findet sie unter anderem bei Passivhäusern mit einer guten Wärmedämmung wieder. Am meisten Energie wird verbraucht, wenn die Energieeffizienzklasse H auf dem Energieausweis angezeigt wird. Diese Energieeffizienzklasse gilt in der Regel für ältere Häuser, die noch nicht energetisch modernisiert worden sind.

Geht man davon aus, dass für die Energieeffizienzklasse A+ jährliche Endenergiekosten von zwei Euro pro Quadratmeter Wohnfläche anfallen und für die Energieeffizienzklasse H 25 Euro, macht das bei einer Wohnfläche von 100 Quadratmetern einen extremen Unterschied aus: Während man für ein Immobilie mit einem A+-Standard jährliche Endenergiekosten von 200 Euro hat, belaufen sich diese bei einem H-Standard auf 2.500 Euro.

„Vor diesem Hintergrund ist es auch für Eigentümer oder Verkäufer interessant, einen Blick auf den Energieausweis zu werfen“, findet Stefan Sagraloff, „hieran können sie nämlich erkennen, wo im Bereich Heizung und Warmwasser noch Einsparpotential durch energetische Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen steckt“. Das führe dazu, dass Eigentümer über die Jahre gesehen sparen und Verkäufer ihre Immobilie zu einem höheren Preis veräußern können, wenn sie vorab eine energetische Sanierung durchgeführt haben. Zudem wird die Umwelt durch solche Maßnahmen geschont, denn zur Wärmeerzeugung muss letztendlich weniger Energie eingesetzt werden.

Für Verkäufer ist der Energieausweis aber nicht nur vor diesen Hintergründen interessant, sondern seit dem 1. Mai 2014 sogar verpflichtend. Können sie diesen nicht vorlegen, drohen ihnen hohe Geldstrafen. Prüfen sollten Verkäufer auch, ob der Energieausweis noch gültig ist. Denn er muss alle zehn Jahre erneuert werden.

Beim Energieausweises kommt es aber nicht nur auf das Vorhandensein sowie auf die Gültigkeit an, sondern auch auf die richtige Variante: Man unterscheidet nach Energieverbrauchs- und Energiebedarfsausweis. Welche dieser Varianten benötigt wird, kommt auf mehrere Faktoren an, mit denen sich die Immopartner-Mitarbeiter bestens auskennen.

Für Verkäufer, die einen Verkaufsauftrag mit Immopartner abschließen, ist die Erstellung eines solchen Ausweises kostenlos. Vermieter, die Immopartner mit dem Mietmanagement beauftragen, erhalten die Erstellung eines Verbrauchsausweises gratis. Für andere Interessierte fallen für die Erstellung eines Verbrauchsausweises 119 Euro an und für die eines Bedarfsausweises 169 Euro.

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